178/A XXI.GP

 

                ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch - Hosek, Parnigoni, Edler

und Genosseninnen

zur Erhaltung der Nebenbahnen

 

Die Mittel für den öffentlichen Nahverkehr werden im vorgelegten Budget gekürzt, wodurch

alle Attraktivierungsbemühungen des öffentlichen Verkehrs gefährdet werden. So werden die

Mittel für die Verkehrsverbünde um rund 100 Mio. Schilling eingeschränkt und gleichzeitig

kommt der Bund nicht seinen im § 24 - § 26 Nahverkehrsgesetz festgelegten Verpflichtungen

nach, wonach zusätzlich 80 Mio. Schilling für die Länder bzw. 20 Mio. Schilling für die

Gemeinden zur Verfügung gestellt werden müssen. Zusätzlich werden auch die vor allem auf

Betreiben der Länder (allen voran Kärnten, Salzburg) für defizitäre Postbuslinien

vorgesehenen 115 Mio. Schilling nicht budgetiert. Insgesamt stehen somit für den

öffentlichen Nahverkehr nicht weniger als 350 Mio. Schilling nicht zur Verfügung, worauf

die Verkehrsunternehmungen mit drastischen Tariferhöhungen und/oder

Verkehrseinstellungen reagieren müssen.

 

Generaldirektor Helmut Draxler hat in der Vorwoche angekündigt, 80 Prozent der

Nebenbahnen einstellen zu wollen. Dies ist ein Anschlag auf die bisherige ökologisch

orientierte, den Bedürfnissen der Menschen und der Regionen entsprechende österreichische

Verkehrspolitik. Im öffentlichen Interesse ist sowohl die ökologisch orientierte Abwicklung

des Pendlerverkehr auf der Schiene, als auch des Güterverkehrs. Sonst droht in den

Ballungsräumen, insbesondere im Großraum Wien, der ohnehin fast tägliche

Pendlerverkehrsstau endgültig zu eskalieren. Bis Ende Mai will Generaldirektor Draxler jene

Strecken dem Bundesministerium nennen, auf denen er beabsichtigt, die Betriebskonzession

zurückzulegen. Entsprechend den Vorstellungen des ÖBB Generaldirektors sollen dabei über

30 defizitäre Bahnstrecken mit zusammen fast 1.600 km stillgelegt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen angesichts der verkehrspolitischen Bedeutung der

Nebenbahnen folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die im

Rahmen des Bundesbahngesetzes vorgesehene Möglichkeit einer verkehrspolitischen

Weisung notfalls zu nutzen, um den Verkehr auf Nebenbahnen sicherzustellen. Die

Österreichischen Bundesbahnen sind erst dann aus Ihrer Betriebspflicht auf Nebenbahnen zu

entlassen, wenn sich ein anderer Betreiber zur Erbringung der Verkehrsleistung in mindestens

der gleichen Qualität findet.