178/A XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gabriele Heinisch - Hosek, Parnigoni, Edler
und Genosseninnen
zur Erhaltung der Nebenbahnen
Die Mittel für den öffentlichen Nahverkehr werden im vorgelegten Budget gekürzt, wodurch
alle Attraktivierungsbemühungen des öffentlichen Verkehrs gefährdet werden. So werden die
Mittel für die Verkehrsverbünde um rund 100 Mio. Schilling eingeschränkt und gleichzeitig
kommt der Bund nicht seinen im § 24 - § 26 Nahverkehrsgesetz festgelegten Verpflichtungen
nach, wonach zusätzlich 80 Mio. Schilling für die Länder bzw. 20 Mio. Schilling für die
Gemeinden zur Verfügung gestellt werden müssen. Zusätzlich werden auch die vor allem auf
Betreiben der Länder (allen voran Kärnten, Salzburg) für defizitäre Postbuslinien
vorgesehenen 115 Mio. Schilling nicht budgetiert. Insgesamt stehen somit für den
öffentlichen Nahverkehr nicht weniger als 350 Mio. Schilling nicht zur Verfügung, worauf
die Verkehrsunternehmungen mit drastischen Tariferhöhungen und/oder
Verkehrseinstellungen reagieren müssen.
Generaldirektor Helmut Draxler hat in der Vorwoche angekündigt, 80 Prozent der
Nebenbahnen einstellen zu wollen. Dies ist ein Anschlag auf die bisherige ökologisch
orientierte, den Bedürfnissen der Menschen und der Regionen entsprechende österreichische
Verkehrspolitik. Im öffentlichen Interesse ist sowohl die ökologisch orientierte Abwicklung
des Pendlerverkehr auf der Schiene, als auch des Güterverkehrs. Sonst droht in den
Ballungsräumen, insbesondere im Großraum Wien, der ohnehin fast tägliche
Pendlerverkehrsstau endgültig zu eskalieren. Bis Ende Mai will Generaldirektor Draxler jene
Strecken dem Bundesministerium nennen, auf denen er beabsichtigt, die Betriebskonzession
zurückzulegen. Entsprechend den Vorstellungen des ÖBB Generaldirektors sollen dabei über
30 defizitäre Bahnstrecken mit zusammen
fast 1.600 km stillgelegt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen angesichts der verkehrspolitischen Bedeutung der
Nebenbahnen folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die im
Rahmen des Bundesbahngesetzes vorgesehene Möglichkeit einer verkehrspolitischen
Weisung notfalls zu nutzen, um den Verkehr auf Nebenbahnen sicherzustellen. Die
Österreichischen Bundesbahnen sind erst dann aus Ihrer Betriebspflicht auf Nebenbahnen zu
entlassen, wenn sich ein anderer Betreiber zur Erbringung der Verkehrsleistung in mindestens
der gleichen Qualität findet.