196/A XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Lieferverzug

 

 

 

 

Derzeit kann die VerbraucherIn im Fall eines Lieferverzugs nach dem ergebnislosen

Verstreichen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Dadurch wird der Absicht der

Verbraucherin nicht entsprochen, denn ihr Interesse liegt im Erwerb eines Produktes

und sie muss den Kauf neuerlich in Angriff nehmen und womöglich weitere

Lieferverzögerungen in Kauf nehmen. Zwar sieht die jetzige Regelung

Schadenersatz durch die UnternehmerIn vor, doch die verlorene Freizeit wird nicht

abgegolten. Als immaterieller Schaden wird Zeit nach geltendem Recht nicht als

ersatzfähig angesehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage

vorzulegen, die das Konsumentenschutzgesetz dahingehend ändert, daß

Schadenersatz für vergeudete Freizeit bei Lieferverzug vorzusehen ist, damit der/die

UnternehmerIn zu seinen/ihren vertraglichen Pflichten angehalten werden kann.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.