196/A XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Lieferverzug
Derzeit kann die VerbraucherIn im Fall eines Lieferverzugs nach dem ergebnislosen
Verstreichen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Dadurch wird der Absicht der
Verbraucherin nicht entsprochen, denn ihr Interesse liegt im Erwerb eines Produktes
und sie muss den Kauf neuerlich in Angriff nehmen und womöglich weitere
Lieferverzögerungen in Kauf nehmen. Zwar sieht die jetzige Regelung
Schadenersatz durch die UnternehmerIn vor, doch die verlorene Freizeit wird nicht
abgegolten. Als immaterieller Schaden wird Zeit nach geltendem Recht nicht als
ersatzfähig angesehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
vorzulegen, die das Konsumentenschutzgesetz dahingehend ändert, daß
Schadenersatz für vergeudete Freizeit bei Lieferverzug vorzusehen ist, damit der/die
UnternehmerIn zu seinen/ihren vertraglichen Pflichten angehalten werden kann.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.