197/AE XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend kundenfreundlichere Geschäftsbedingungen
Selten wird von UnternehmerInnen bei Massengeschäften auf die Existenz von
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen. Außerdem enthalten ver -
schiedene Allgemeine Geschäftsbedingungen gesetzwidrige oder kundenfeindliche
Bedingungen und Vertragsklauseln.
Bei Massengeschäften ist es üblich, dass Unternehmen einseitig vorformulierte
Vertragsbedingungen vorlegen, sodass die KundIn keinerlei Einfluss darauf hat.
Änderungen werden meist nicht mitgeteilt. Um die Günstigkeit und den individuellen
Nutzen eines Rechtsgeschäftes beurteilen zu können, muss die Verbraucherln
bereits vor Vertragsabschluss den Inhalt der AGB kennen. Eine Aushändigung vor
Vertragsabschluss ist dringend erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
vorzulegen, die das Konsumentenschutzgesetz dahingehend ändert, daß
1. die gesetzliche Vorlagepflicht von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
eingeführt wird;
2. Übersichtlichkeit, Lesbarkeit und eine Mitteilung bei Änderung der AGB
vorzusehen ist;
3. auf Verlangen die AGB den gemäß § 28 KSchG klagsbefugten Verbänden
vorzulegen sind.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.