198/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Rücktrittsrecht

 

 

 

Bei Messen, Märkten und sogenannten „Haustürgeschäften“ wird den

VerbraucherInnen häufig das Rücktrittsrecht genommen bzw. werden

Vertragsurkunden rückdatiert. Damit führen übereilte Vertragsabschlüsse und

mangelnde Möglichkeiten zu Preis - und Leistungsvergleichen zu Fehlkäufen. Das

Rücktrittsrecht kommt nicht zur Geltung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stehen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage

vorzulegen, die das Konsumentenschutzgesetz dahingehend ändert, daß das

Rücktrittsrecht erst mit dem Einlangen einer Urkunde bei der Verbraucherin beginnt

und die Verbraucherin auch ein Rücktrittsrecht von Verträgen hat, die auf Messen

oder Märkten abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollen Belehrungen

drucktechnisch deutlich gestaltet sein.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen