198/AE XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Rücktrittsrecht
Bei Messen, Märkten und sogenannten „Haustürgeschäften“ wird den
VerbraucherInnen häufig das Rücktrittsrecht genommen bzw. werden
Vertragsurkunden rückdatiert. Damit führen übereilte Vertragsabschlüsse und
mangelnde Möglichkeiten zu Preis - und Leistungsvergleichen zu Fehlkäufen. Das
Rücktrittsrecht kommt nicht zur Geltung.
Die unterfertigten Abgeordneten stehen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
vorzulegen, die das Konsumentenschutzgesetz dahingehend ändert, daß das
Rücktrittsrecht erst mit dem Einlangen einer Urkunde bei der Verbraucherin beginnt
und die Verbraucherin auch ein Rücktrittsrecht von Verträgen hat, die auf Messen
oder Märkten abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollen Belehrungen
drucktechnisch deutlich gestaltet sein.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen