204/AE XXI.GP
des Abgeordneten Dr. Evilin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Rettung der österreichischen Nebenbahnen
Derzeit ist die Einstellung eines wesentlichen Teiles des österreichischen
Bahnnetzes geplant. ÖBB - GD Draxler sprach von der Reduzierung des sogenannten
C - Netzes um ca. 30 Nebenbahnen. Einer kurzfristigen Verbesserung des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses der ÖBB stehen massive verkehrspolitische
und volkswirtschaftliche Nachteile gegenüber:
Nebenbahnen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesamtnetzes. Die
Einstellung von Nebenbahnen führt immer auch zu einer Reduktion des
Verkehrsaufkommens auf den Hauptstrecken. Nur wenn Start - Ziel - Relationen mit der
Bahn bewältigt werden können und die Umsteigerelationen passen, wird die Bahn
benützt. Potentielle Kunden wählen das Auto/den LKW, wenn sie einen Teil der
Reise/des Transportes jedenfalls mit dem PKW/dem LKW zurücklegen müssen.
Geringere Verluste durch Nebenbahneinstellungen werden zum Teil durch geringere
Gewinne bei den Hauptstrecken aufgewogen. Wird aber das Gesamtnetz
unattraktiver, steigen Emissionen in der Region und in den regionalen Zentren durch
das Ansteigen des PKW - und LKW - Verkehrs.
Nebenbahnen sichern die eigenständige regionale Mobilität für Menschen ohne
Auto. Dies gilt vor allem für Jugendliche und alte Menschen, die noch nicht oder
nicht mehr über ein eigenes Fahrzeug verfügen.
Viele Nebenbahnen eignen sich zudem für die touristische Nutzung und bieten damit
regionalwirtschaftliche Chancen, die es zu nutzen gilt.
Nebenbahnen mit Güterverkehr sind für die noch in der Region verbliebenen
Produktionsbetriebe oft sehr wichtig. Werden auch die dort produzierten Güter noch
auf die Straße verlagert, steigen Emissionen, Unfallgefahr und Stau.
Bahnen sind um ein Vielfaches sicherer als die Straße. Eine Einstellung eines
relevanten Teils des Bahnnetzes bedeutet auch
einen Verlust an Sicherheit.
Die unterfertigten Abgeordneten stellt daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Infrastruktur werden
ersucht, folgende Maßnahmen zur Sicherung der regionalen Mobilität zu treffen:
1. Sicherung des derzeit noch bestehenden Nebenbahnennetzes durch eine
fünfjährige Bestandsgarantie.
2. Entwicklung von jeweils spezifischen Attraktivierungsprogrammen für die
einzelnen Nebenbahnen unter Einbindung der Bevölkerung und der regionalen
Entscheidungsträgerlnnen mit den entsprechenden Finanzierungsprogrammen
innerhalb dieser Fünfjahresfrist.
3. Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs durch bessere finanzielle Dotierung der
Verkehrsmittel in der Region - Aufstockung des Budgets im Jahr 2001 um
mindestens jene 15 %, um die der Eisenbahnausbau, die Verkehrsverbünde und
die Förderung der Privatbahnen für das Jahr 2000 gekürzt wurden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.