212/AE XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Anpassung des Systems der „Politikerpensionen“ an die anderen
Pensionssysteme
„Bei den Belastungen hingegen - und das ist es, was die Bevölkerung sieht - sind
Sie immer sehr schnell. Da werden rückwirkende Gesetze gemacht, das wird über
Nacht etwas Neues eingeführt."
„Warum hat ein Minister nach vier Jahren bereits einen Pensionsanspruch in der
Tasche? Jene Minister; die diese Regierungsvorlage (für Politikerbezüge)
beschlossen haben, sind dieselben, die hier im Parlament verlangen, dass die
Pensionsanwartschaften erhöht werden müssen, etwa für Frauen, damit sie nicht zu
früh in Pension geschickt werden"
(Jörg Haider, 9.7.1996, 34. Sitzung des NR)
Trotz der gravierenden Änderungen, die der Gesetzgeber 1996 im Bereich der
Politikerbezüge und - pensionen für neu eintretende PolitkerInnen vorgenommen hat,
gibt es gerade im Bereich der Politikerpensionen aus dem alten System eine Reihe
von Privilegien, die jedem Vergleich mit anderen Pensionsregelungen spotten.
- Während in den großen Pensionssystemen die Beitragszeiten und das
Pensionsantrittsalter für die vorzeitigen Alterspensionen erhöht und zusätzlich
Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme eingeführt wurden, können
Politikerinnen, die 1996 bereits Pensionsansprüche erworben haben, nach wie
vor ab 56,5 Jahren eine Pension beanspruchen.
- Ein Pensionsanspruch im alten, auslaufenden System wurde bereits nach sehr
kurzen Zeiträumen erworben: Abgeordnete haben nach 10 (!!) Jahren Anspruch
auf 48 % des Aktivbezugs (nach 30 Jahren auf 80 %), Regierungsmitglieder,
Landeshauptleute usw. bereits nach 4 Jahren auf 50% (nach 9 Jahren auf 80 %)
des Aktivbezugs.
- Wohl einzigartig auf der Welt ist jene Regelung des Bezügegesetzes, über die
zwei Pensionsansprüche mit einem Versicherungsbeitrag begründet werden
können. Die Zeiten als Abgeordnete begründen nämlich einerseits einen
Anspruch auf eine Abgeordnetenpension und werden, wenn die betroffene
Person später Mitglied der Bundesregierung wird, zu einem Drittel für diese
zweite Pension angerechnet. Das bedeutet, dass PolitikerInnen im alten System
im günstigsten Fall nach elfjähriger Tätigkeit und einfacher Beitragszahlung mit
55 Jahren zwei (hohe) Pensionsansprüche begründen können! Die in den letzten
Wochen des öfteren gehörte Erklärung, dass ja ohnehin auf eine Pension
verzichtet oder diese gespendet würde, kann nur als Ausrede gewertet werden,
denn wenn ohnehin Einigkeit besteht, dass es keine Zweifachpensionen aus
einer (kurzen)
Versicherungszeit geben sollte, kann die Doppelpension für
PolitikerInnen auch abgeschafft werden: „Es ist sozial nicht zu rechtfertigen, dass
einige Wenige Mehrfachpensionen aus öffentlichen Kassen in exorbitanter Höhe
beziehen, während gleichzeitig die überwiegende Mehrheit der Pensionsbezieher
von der Mindestpension leben soll.“ (Aus: Ideen 2000. Unser Programm für
Österreichs Zukunft. FPÖ)
Diese Privilegien, die noch dazu von jenen verteidigt und vertreten werden, die mit
dem Zeigefinger auf z.B. die Eisenbahner und ihr Pensionssystem hinzeigen,
könnten noch ergänzt werden durch die besonderen Bestimmungen für die
Berufsunfähigkeitspension, die schon nach 5 Jahren (bei Abgeordneten) bzw. sofort
(bei Regierungsmitgliedern) ermöglicht wird. Sie bewirken zum einen, dass das
Politikerpensionssystem nur zu einem geringen Teil durch Beiträge finanziert wird.
Sie bewirken aber auch zum anderen, dass die PolitikerInnen ihre Glaubwürdigkeit
bei der Bevölkerung verlieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat unverzüglich eine Reform
des alten Systems der Politikerpensionen vorzulegen und dabei folgende Punkte
umzusetzen:
1. Abschaffung der Möglichkeit von Doppelpensionen aus der politischen Tätigkeit
2. Erhöhung des Pensionsantrittsalters auf das Niveau der Beamten, Verkürzung
der zum Teil jahrzehntelangen Übergangsfristen
3. Angleichung der Berufsunfähigkeitspensionen
4. Spürbare Anhebung der Pensionsbeiträge, um das System der
Politikerpensionen in einem stärkerem Ausmass durch Beiträge zu finanzieren
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.