212/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Anpassung des Systems der „Politikerpensionen“ an die anderen

Pensionssysteme

 

Bei den Belastungen hingegen - und das ist es, was die Bevölkerung sieht - sind

Sie immer sehr schnell. Da werden rückwirkende Gesetze gemacht, das wird über

Nacht etwas Neues eingeführt."

„Warum hat ein Minister nach vier Jahren bereits einen Pensionsanspruch in der

Tasche? Jene Minister; die diese Regierungsvorlage (für Politikerbezüge)

beschlossen haben, sind dieselben, die hier im Parlament verlangen, dass die

Pensionsanwartschaften erhöht werden müssen, etwa für Frauen, damit sie nicht zu

früh in Pension geschickt werden"

(Jörg Haider, 9.7.1996, 34. Sitzung des NR)

 

Trotz der gravierenden Änderungen, die der Gesetzgeber 1996 im Bereich der

Politikerbezüge und - pensionen für neu eintretende PolitkerInnen vorgenommen hat,

gibt es gerade im Bereich der Politikerpensionen aus dem alten System eine Reihe

von Privilegien, die jedem Vergleich mit anderen Pensionsregelungen spotten.

 

-   Während in den großen Pensionssystemen die Beitragszeiten und das

    Pensionsantrittsalter für die vorzeitigen Alterspensionen erhöht und zusätzlich

    Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme eingeführt wurden, können

    Politikerinnen, die 1996 bereits Pensionsansprüche erworben haben, nach wie

    vor ab 56,5 Jahren eine Pension beanspruchen.

 

-   Ein Pensionsanspruch im alten, auslaufenden System wurde bereits nach sehr

    kurzen Zeiträumen erworben: Abgeordnete haben nach 10 (!!) Jahren Anspruch

    auf 48 % des Aktivbezugs (nach 30 Jahren auf 80 %), Regierungsmitglieder,

    Landeshauptleute usw. bereits nach 4 Jahren auf 50% (nach 9 Jahren auf 80 %)

    des Aktivbezugs.

 

-   Wohl einzigartig auf der Welt ist jene Regelung des Bezügegesetzes, über die

    zwei Pensionsansprüche mit einem Versicherungsbeitrag begründet werden

    können. Die Zeiten als Abgeordnete begründen nämlich einerseits einen

    Anspruch auf eine Abgeordnetenpension und werden, wenn die betroffene

    Person später Mitglied der Bundesregierung wird, zu einem Drittel für diese

    zweite Pension angerechnet. Das bedeutet, dass PolitikerInnen im alten System

    im günstigsten Fall nach elfjähriger Tätigkeit und einfacher Beitragszahlung mit

    55 Jahren zwei (hohe) Pensionsansprüche begründen können! Die in den letzten

    Wochen des öfteren gehörte Erklärung, dass ja ohnehin auf eine Pension

    verzichtet oder diese gespendet würde, kann nur als Ausrede gewertet werden,

    denn wenn ohnehin Einigkeit besteht, dass es keine Zweifachpensionen aus

    einer (kurzen) Versicherungszeit geben sollte, kann die Doppelpension für

     PolitikerInnen auch abgeschafft werden: „Es ist sozial nicht zu rechtfertigen, dass

     einige Wenige Mehrfachpensionen aus öffentlichen Kassen in exorbitanter Höhe

     beziehen, während gleichzeitig die überwiegende Mehrheit der Pensionsbezieher

     von der Mindestpension leben soll.“ (Aus: Ideen 2000. Unser Programm für

     Österreichs Zukunft. FPÖ)

 

Diese Privilegien, die noch dazu von jenen verteidigt und vertreten werden, die mit

dem Zeigefinger auf z.B. die Eisenbahner und ihr Pensionssystem hinzeigen,

könnten noch ergänzt werden durch die besonderen Bestimmungen für die

Berufsunfähigkeitspension, die schon nach 5 Jahren (bei Abgeordneten) bzw. sofort

(bei Regierungsmitgliedern) ermöglicht wird. Sie bewirken zum einen, dass das

Politikerpensionssystem nur zu einem geringen Teil durch Beiträge finanziert wird.

Sie bewirken aber auch zum anderen, dass die PolitikerInnen ihre Glaubwürdigkeit

bei der Bevölkerung verlieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat unverzüglich eine Reform

des alten Systems der Politikerpensionen vorzulegen und dabei folgende Punkte

umzusetzen:

 

1.   Abschaffung der Möglichkeit von Doppelpensionen aus der politischen Tätigkeit

 

2.   Erhöhung des Pensionsantrittsalters auf das Niveau der Beamten, Verkürzung

      der zum Teil jahrzehntelangen Übergangsfristen

 

3.   Angleichung der Berufsunfähigkeitspensionen

 

4.   Spürbare Anhebung der Pensionsbeiträge, um das System der

      Politikerpensionen in einem stärkerem Ausmass durch Beiträge zu finanzieren

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.