215/A(E) XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Dobnigg, Plank und Genossen

betreffend die Einrichtung von Clearingstellen

 

In der großen Gruppe der Flüchtlinge und Asylsuchenden nehmen die

unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine besonders tragische Stellung ein.

Nach zumeist langer und entbehrungsreicher Flucht aus dem Heimatland, wo

ihnen Verfolgung droht, kommen sie in Österreich an, ohne Sprachkenntnisse und

zumeist schwer traumatisiert. Dazu kommt, daß die Jugendlichen psychisch und

mental zumeist nicht so gefestigt sind wie Erwachsene.

 

Die Verhängung der Schubhaft bringt in den Fällen von unbegleitenden

minderjährigen Flüchtlingen eine weitere Verschlechterung der Situation mit sich.

Zwar wird die Schubhaft bei unter 14 - jährigen nicht verhängt, 14 - l9jährige

werden jedoch immer wieder in Schubhaft genommen. Dies ist insofern besonders

bedauerlich, als daß §66 Fremdengesetz „gelindere Mittel“ normiert. Laut

Gesetzestext soll die Schubhaft bei Minderjährigen die Ausnahme sein und das

„gelindere Mittel“ die Regel. Leider ist es zumeist umgekehrt.

 

Eine Möglichkeit, die Situation von minderjährigen Flüchtlingen zu verbessern,

wäre die Schaffung von ,,Clearingstellen“. Die ,,Clearingstellen“ böten eine

zentrale Anlaufstelle für die minderjährigen Flüchtlinge. Neben Unterbringung,

Verpflegung und der Möglichkeit zum Erlernen der deutschen Sprache könnte im

Rahmen der ,,Clearingstellen“ auch eine Perspektive für jeden der minderjährigen

Asylwerber erarbeitet werden.

Es sollte darauf Bedacht genommen werden, daß in jedem Bundesland zumindest

eine ,,Clearingstelle“ errichtet wird.

Die Kosten für die „Cearingstellen“ waren im Verhältnis zum Nutzen sehr

gering.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht,

1.   die Verhandlungen, die zur Schaffung von Cearingstellen notwendig sind,

      alsbaldigst zu führen, insbesondere die Verhandlungen mit den Ländern,

2.   die zur Errichtung von Clearingstellen notwendigen Vorbereitungen treffen

      und dem Nationalrat bis längstens 1.7.2001 darüber Bericht zu erstatten,

3.   bei minderjährigen Flüchtlingen generell von der Verhängung der Schubhaft

      abzusehen,

4.   für „papierlose“ Jugendliche, die ohne eigenes Verschulden ohne korrekten

     Aufenthaltsstatus in Österreich sind, eine generelle gesetzliche Lösung zu

     suchen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Menschenrechte

beantragt.