215/A(E) XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Dobnigg, Plank und Genossen
betreffend die Einrichtung von Clearingstellen
In der großen Gruppe der Flüchtlinge und Asylsuchenden nehmen die
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine besonders tragische Stellung ein.
Nach zumeist langer und entbehrungsreicher Flucht aus dem Heimatland, wo
ihnen Verfolgung droht, kommen sie in Österreich an, ohne Sprachkenntnisse und
zumeist schwer traumatisiert. Dazu kommt, daß die Jugendlichen psychisch und
mental zumeist nicht so gefestigt sind wie Erwachsene.
Die Verhängung der Schubhaft bringt in den Fällen von unbegleitenden
minderjährigen Flüchtlingen eine weitere Verschlechterung der Situation mit sich.
Zwar wird die Schubhaft bei unter 14 - jährigen nicht verhängt, 14 - l9jährige
werden jedoch immer wieder in Schubhaft genommen. Dies ist insofern besonders
bedauerlich, als daß §66 Fremdengesetz „gelindere Mittel“ normiert. Laut
Gesetzestext soll die Schubhaft bei Minderjährigen die Ausnahme sein und das
„gelindere Mittel“ die Regel. Leider ist es zumeist umgekehrt.
Eine Möglichkeit, die Situation von minderjährigen Flüchtlingen zu verbessern,
wäre die Schaffung von ,,Clearingstellen“. Die ,,Clearingstellen“ böten eine
zentrale Anlaufstelle für die minderjährigen Flüchtlinge. Neben Unterbringung,
Verpflegung und der Möglichkeit zum Erlernen der deutschen Sprache könnte im
Rahmen der ,,Clearingstellen“ auch eine Perspektive für jeden der minderjährigen
Asylwerber erarbeitet werden.
Es sollte darauf Bedacht genommen werden, daß in jedem Bundesland zumindest
eine ,,Clearingstelle“ errichtet wird.
Die Kosten für die „Cearingstellen“ waren im Verhältnis zum Nutzen sehr
gering.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht,
1. die Verhandlungen, die zur Schaffung von Cearingstellen notwendig sind,
alsbaldigst zu führen, insbesondere die Verhandlungen mit den Ländern,
2. die zur Errichtung von Clearingstellen notwendigen Vorbereitungen treffen
und dem Nationalrat bis längstens 1.7.2001 darüber Bericht zu erstatten,
3. bei minderjährigen Flüchtlingen generell von der Verhängung der Schubhaft
abzusehen,
4. für „papierlose“ Jugendliche, die ohne eigenes Verschulden ohne korrekten
Aufenthaltsstatus in Österreich sind, eine generelle gesetzliche Lösung zu
suchen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Menschenrechte
beantragt.