222/A(E) XXI.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Heidrun Silhavy, Dr. Kräuter, Anna Huber,

Ing. Kaipel, Lackner, Mag. Maier, Annemarie Reitsamer, Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

betreffend unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch - technischen Dienste über die

Bundesländergrenzen hinweg.

 

Der Dachverband der gehobenen medizinisch - technischen Dienste Österreichs weist bereits

seit Jahren auf die beträchtlichen Schwierigkeiten in der Ausbildung hin, wonach

verschiedene MTD - Akademien bei der Aufnahme TeilnehmerInnen des eigenen

Bundeslandes wesentlich besser stellen als solche aus anderen Bundesländern. Bei

Bewerbungen von Ausbildungswilligen aus anderen Bundesländern wird zuvor sichergestellt,

dass die Ausbildungskosten von den „Heimatbundesländern“, die keine entsprechenden MTD -

Akademie - Standorte eingerichtet haben, übernommen werden. Dies führt insbesondere bei

Studierenden aus Vorarlberg in Tirol oder in Salzburg dazu, dass diese entweder auf ihren

Berufswunsch verzichten oder im Rahmen eines sog. „Ausbildungsdarlehens" weit reichende

und gravierende finanzielle Verpflichtungen eingehen. Demnach müssen nach dem Abschluss

der Ausbildung, wenn eine Berufsausübung nicht in einer öffentlichen Krankenanstalt oder

Einrichtung für alters - und chronisch Kranke in Vorarlberg erfolgt, Ausbildungskosten in

einer Höhe von zirka 360.000,-- Schilling dem Land zurückbezahlt werden.

 

Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen auch einer von Abgeordneten aller fünf in der

XX. Gesetzgebungsperiode im Nationalrat vertreten gewesenen Parteien - durch die

ehemalige Gesundheitsministerin Hostasch und die nunmehrige Bundesministerin Sickl

brachte nicht annähernd zufriedenstellende Resultate. Vielmehr wurde unter Hinweis auf die

geltende Rechtslage nach dem MTD - Gesetz und die Führung dieser Akademien in der sog.

„Privatwirtschaftsverwaltung“ festgestellt, dass keine gesetzliche Grundlage besteht, den

Trägern dieser Ausbildungseinrichtungen die Einhebung von Ausbildungsbeiträgen zu

untersagen.

 

Nunmehr scheint jedoch auf der Ebene der Länder die Bereitschaft zu bestehen, das

beschriebene Problem einer zufrieden stellenden Lösung zuzuführen. So beschlossen die

Landesfinanzreferenten am 24. November 1999, die Finanzierung von Ausbildungskosten in

die Vereinbarung gern. Art. 15a B - VG über die Krankenanstaltenfinanzierung aufzunehmen

oder eine Regelung im Sinne des § 3 FAG zu finden. Diese Einigkeit der Länder an einer

gemeinsamen Lösung sollte umgehend aufgegriffen werden, zumal seitens einiger ÖVP -

dominierter Länder bisher offenkundig nur wenig Bereitschaft an einer zufriedenstellenden

Problemlösung bestand.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten verstehen das berechtigte Anliegen des Dachverbandes der

gehobenen medizinisch - technischen Dienste und sehen in den finanziellen Barrieren, die für

TeilnehmerInnen aus einzelnen Bundesländern an einer Ausbildung an einer MTD - Akademie

bestehen, eine durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung junger Menschen im

Zugang zu hoch qualifizierten und dringend benötigten Berufen auf dem Gebiet des

Gesundheitswesens.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert,

unverzüglich Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen, um im Sinne der von den

Landesfinanzreferenten aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten eine Regelung zu finden, nach

der finanzielle Belastungen für TeilnehmerInnen an einer Ausbildung an einer MTD -

Akademie und daher ungleiche Zugangschancen zu diesen Berufen künftig ausgeschlossen

sind und ungeachtet des "Heimatbundeslandes" eine unentgeltliche Ausbildung an einer

MTD - Akademie noch im Jahr 2000 sichergestellt ist.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.