222/A(E) XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Heidrun Silhavy, Dr. Kräuter, Anna Huber,
Ing. Kaipel, Lackner, Mag. Maier, Annemarie Reitsamer, Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
betreffend unentgeltliche Ausbildung für alle medizinisch - technischen Dienste über die
Bundesländergrenzen hinweg.
Der Dachverband der gehobenen medizinisch - technischen Dienste Österreichs weist bereits
seit Jahren auf die beträchtlichen Schwierigkeiten in der Ausbildung hin, wonach
verschiedene MTD - Akademien bei der Aufnahme TeilnehmerInnen des eigenen
Bundeslandes wesentlich besser stellen als solche aus anderen Bundesländern. Bei
Bewerbungen von Ausbildungswilligen aus anderen Bundesländern wird zuvor sichergestellt,
dass die Ausbildungskosten von den „Heimatbundesländern“, die keine entsprechenden MTD -
Akademie - Standorte eingerichtet haben, übernommen werden. Dies führt insbesondere bei
Studierenden aus Vorarlberg in Tirol oder in Salzburg dazu, dass diese entweder auf ihren
Berufswunsch verzichten oder im Rahmen eines sog. „Ausbildungsdarlehens" weit reichende
und gravierende finanzielle Verpflichtungen eingehen. Demnach müssen nach dem Abschluss
der Ausbildung, wenn eine Berufsausübung nicht in einer öffentlichen Krankenanstalt oder
Einrichtung für alters - und chronisch Kranke in Vorarlberg erfolgt, Ausbildungskosten in
einer Höhe von zirka 360.000,-- Schilling dem Land zurückbezahlt werden.
Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen auch einer von Abgeordneten aller fünf in der
XX. Gesetzgebungsperiode im Nationalrat vertreten gewesenen Parteien - durch die
ehemalige Gesundheitsministerin Hostasch und die nunmehrige Bundesministerin Sickl
brachte nicht annähernd zufriedenstellende Resultate. Vielmehr wurde unter Hinweis auf die
geltende Rechtslage nach dem MTD - Gesetz und die Führung dieser Akademien in der sog.
„Privatwirtschaftsverwaltung“ festgestellt, dass keine gesetzliche Grundlage besteht, den
Trägern dieser Ausbildungseinrichtungen die Einhebung von Ausbildungsbeiträgen zu
untersagen.
Nunmehr scheint jedoch auf der Ebene der Länder die Bereitschaft zu bestehen, das
beschriebene Problem einer zufrieden stellenden Lösung zuzuführen. So beschlossen die
Landesfinanzreferenten am 24. November 1999, die Finanzierung von Ausbildungskosten in
die Vereinbarung gern. Art. 15a B - VG über die Krankenanstaltenfinanzierung aufzunehmen
oder eine Regelung im Sinne des § 3 FAG zu finden. Diese Einigkeit der Länder an einer
gemeinsamen Lösung sollte umgehend
aufgegriffen werden, zumal seitens einiger ÖVP -
dominierter Länder bisher offenkundig nur wenig Bereitschaft an einer zufriedenstellenden
Problemlösung bestand.
Die unterzeichneten Abgeordneten verstehen das berechtigte Anliegen des Dachverbandes der
gehobenen medizinisch - technischen Dienste und sehen in den finanziellen Barrieren, die für
TeilnehmerInnen aus einzelnen Bundesländern an einer Ausbildung an einer MTD - Akademie
bestehen, eine durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung junger Menschen im
Zugang zu hoch qualifizierten und dringend benötigten Berufen auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert,
unverzüglich Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen, um im Sinne der von den
Landesfinanzreferenten aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten eine Regelung zu finden, nach
der finanzielle Belastungen für TeilnehmerInnen an einer Ausbildung an einer MTD -
Akademie und daher ungleiche Zugangschancen zu diesen Berufen künftig ausgeschlossen
sind und ungeachtet des "Heimatbundeslandes" eine unentgeltliche Ausbildung an einer
MTD - Akademie noch im Jahr 2000 sichergestellt ist.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.