226/A XXI.GP
gemäß § 26 Geschäftsordnungsgesetz
der Abgeordneten Schwarzböck, Schwarzenberger, Aumayr
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das
Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz 2000
geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Katastrophenfondsgesetzes
Das Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. 201/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr.78/1999, wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:
„Im Jahr 2000 ist die Rücklage bis zu einem Betrag von 100 Millionen Schilling für die
Finanzierung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite für nachweislich dürregeschädigte
Landwirte unter der Voraussetzung zu verwenden, daß die Länder einen gleich hohen Betrag
zur Verfügung stellen."
Artikel 2
Das Bundesfinanzgesetz 2000, BGBl. 1 Nr. xxx/2000 wird wie folgt geändert:
Im Artikel VII des BFG 2000 wird der Punkt nach Ziffer 15 durch einen Strichpunkt ersetzt und
als Ziffer 16 angefügt:
„16. beim Voranschlagsansatz 1/60156 bis zu einem Betrag von 100 Millionen Schilling für die
Finanzierung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite für nachweislich dürregeschädigte
Landwirte, sofern ein gleich hoher Betrag von den Ländern zur Verfügung gestellt wird.u
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem
Budgetausschuß zuzuweisen
Im heurigen Jahr sind in der Landwirtschaft durch Dürre erhebliche Schäden an
landwirtschaftlichen Kulturen entstanden.
Um den dürregeschädigten Landwirten eine Hilfestellung bei der Finanzierung des Erwerbes
von Betriebsmitteln (wie insbesondere Grünfutter) zu leisten, ist vorgesehen die Rücklagen des
Katastrophenfonds, welche grundsätzlich zur Finanzierung der Abgeltung von Schäden
aufgrund von Naturkatastrophen gemäß § 3 und zur Förderung der großen
Hagelversicherungsprämien zu verwenden sind, im Jahr 2000 in der Höhe von 100 Millionen
Schilling für die Finanzierung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite für
dürregeschädigte Landwirte zu verwenden.