229/A XXI.GP
gemäß § 26 Geschäftsordnungsgesetz
der Abgeordneten Heinz Gradwohl
und Genossinnen und Genossen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das
Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz
2000 geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Katastrophenfondsgesetzes
Das Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. 201/1996, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr.78/1999, wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:
„Im Jahr 2000 ist die Rücklage bis zu einem Betrag von 100 Millionen Schilling für die
Finanzierung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite für nachweislich
dürregeschädigte Landwirte unter der Voraussetzung zu verwenden, dass die Länder einen
gleich hohen Betrag zur Verfügung stellen“: Über die erfolgte Mittelzuweisung ist nach
erfolgter Abrechnung dem Nationalrat nach Regionen gegliedert zu berichten.“
Artikel 2
Änderung des Bundesfinanzgesetzes
Das Bundesfinanzgesetz 2000, BGBl. I Nr. xxx/2000, wird wie folgt geändert:
Im Artikel VII des BFG 2000 wird der Punkt nach Ziffer 15 durch einen Strichpunkt ersetzt
und als Ziffer 16 angefügt:
„16. Beim Voranschlagsansatz 1/60156 bis zu einem Betrag von 100 Millionen Schilling für
die Finanzierung von Zinsenzuschüssen
für Betriebsmittelkredite für nachweislich
dürregeschädigte Landwirte, sofern ein gleich hoher Betrag von den Ländern zur Verfügung
gestellt werden.“
Zuweisungsvorschlag: Budgetausschuss
Durch die aussergewöhnliche Dürre des heurigen Jahres sind in der Landwirtschaft große
Schäden entstanden. Landeshauptmann Dr. Stix hat bereits gefordert, dass den betroffenen
Landwirten eine entsprechende Unterstützung zu Teil wird.
Der Katastrophenfond verfügt über Rücklagen, welche grundsätzlich zur Finanzierung der
Abgeltung von Schäden aufgrund von Naturkatastrophen gem. § 3 und zur Förderung der
großen Hagelversicherungsprämien zu verwenden sind. Im Jahr 2000 sollen Mittel in der
Höhe von 100 Millionen Schilling für die Finanzierung von Zinsenzuschüssen für
Betriebsmittelkredite für dürregeschädigte Landwirte verwendet werden. Hierüber ist im
Nationalrat ein Bericht zu erstatten.