237/A XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Mag. Gisela Wurm

und Genossen

betreffend die Änderung der Rechtsanwaltsordnung (RAO) und des RATG

 

Im Rahmen der Diskussion zum Rechtsanwaltsberufsrechtsänderungsgesetz und der

Diskussion zum EuRAG wurde in der parlamentarischen Diskussion deutlich, dass es ein

Kostenproblem bei Rechtsanwälten gibt und weitere standesrechtliche Regelungen notwendig

sind. Dies einerseits zum Schutz der KlientInnen und andererseits zum Schutz der in

Österreich tätigen RechtsanwältInnen und RechtsanwaltsanwärterInnen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließung:

 

Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, Gesetzesvorschläge hinsichtlich der Änderung der

Rechtsanwaltsordnung (RAO) und des RATG dem Parlament vorzulegen und darin

insbesondere gesetzliche Regelungen vorzusehen, die

 

1.   eine generelle Reform des anwaltlichen Kostenrechts (um beispielsweise besondere

      Aufklärungspflichten des Rechtsanwaltes über den zu erwartenden Honoraranspruch

      vorzusehen und eine bessere Information der KlientInnen zu gewährleisten),

 

2.   zur Rechtssicherheit ein nachdrückliches Verbot der quota litis und der gewerblich

      erfolgshonorierten Prozesshonorierung (sog. Streitanteilsvereinbarungen) durch

      Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater,

      Prozessfinanzierungsgesellschaften u.a.,

3.   die Verkürzung der Rechtsanwaltsausbildung - bei Beibehaltung der selben

      Qualitätsstandards (um eine Diskriminierung inländischer Rechtsanwälte nach

      Inkrafttreten des EuRAG zu verhindern),

 

4.   eine Einbeziehung aller RechtsanwaltsanwärterInnen und RechtsanwältInnen ab dem

      Beginn ihrer Tätigkeit in die Alters -, Berufsunfähigkeits - und

      Hinterbliebenenversorgung der Rechtsanwaltskammern mit einer ausreichenden

      Mindestversorgung,

 

5.   das aktive und passive Wahlrecht für RechtsanwaltsanwärterInnen in den

      Rechtsanwaltskammern,

 

6.   zur Rechtssicherheit ein gemeinsames ,,Bundesurkundenregister“ für alle Urkunden,

 

7.   die Gründung interdisziplinärer Gesellschaften zwischen Freien Berufen,

      beinhalten.