237/A XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Maier, Mag. Gisela Wurm
und Genossen
betreffend die Änderung der Rechtsanwaltsordnung (RAO) und des RATG
Im Rahmen der Diskussion zum Rechtsanwaltsberufsrechtsänderungsgesetz und der
Diskussion zum EuRAG wurde in der parlamentarischen Diskussion deutlich, dass es ein
Kostenproblem bei Rechtsanwälten gibt und weitere standesrechtliche Regelungen notwendig
sind. Dies einerseits zum Schutz der KlientInnen und andererseits zum Schutz der in
Österreich tätigen RechtsanwältInnen und RechtsanwaltsanwärterInnen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, Gesetzesvorschläge hinsichtlich der Änderung der
Rechtsanwaltsordnung (RAO) und des RATG dem Parlament vorzulegen und darin
insbesondere gesetzliche Regelungen vorzusehen, die
1. eine generelle Reform des anwaltlichen Kostenrechts (um beispielsweise besondere
Aufklärungspflichten des Rechtsanwaltes über den zu erwartenden Honoraranspruch
vorzusehen und eine bessere Information der KlientInnen zu gewährleisten),
2. zur Rechtssicherheit ein nachdrückliches Verbot der quota litis und der gewerblich
erfolgshonorierten Prozesshonorierung (sog. Streitanteilsvereinbarungen) durch
Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater,
Prozessfinanzierungsgesellschaften u.a.,
3. die Verkürzung der Rechtsanwaltsausbildung - bei Beibehaltung der selben
Qualitätsstandards (um eine Diskriminierung inländischer Rechtsanwälte nach
Inkrafttreten des EuRAG zu verhindern),
4. eine Einbeziehung aller RechtsanwaltsanwärterInnen und RechtsanwältInnen ab dem
Beginn ihrer Tätigkeit in die Alters -, Berufsunfähigkeits - und
Hinterbliebenenversorgung der Rechtsanwaltskammern mit einer ausreichenden
Mindestversorgung,
5. das aktive und passive Wahlrecht für RechtsanwaltsanwärterInnen in den
Rechtsanwaltskammern,
6. zur Rechtssicherheit ein gemeinsames ,,Bundesurkundenregister“ für alle Urkunden,
7. die Gründung interdisziplinärer Gesellschaften zwischen Freien Berufen,
beinhalten.