251/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

 

Trotz sinkender Arbeitslosigkeit hat sich die Situation der von Beschäftigungslosigkeit

betroffenen behinderten Menschen kaum entspannt. Der Anteil behinderter arbeitloser

Menschen an der Gesamtarbeitslosigkeit hat sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Im

September 1999 waren lt. AMS

20, 29 % der gemeldeten Arbeitslosen behinderte Menschen. Anfang 1999 waren es noch

14, 95 %.

In Österreich sind Unternehmen verpflichtet, pro 25 Arbeitnehmer eine begünstigte

behinderte Person einzustellen. Damit wären bundesweit rund 60.000 Arbeitsplätze für

Menschen mit Handicap reserviert.

Besetzt sind aber nur etwa die Hälfte dieser Stellen. Mit der Zahlung einer Ausgleichstaxe

von derzeit rund S 2.000,- pro Monat können sich Arbeitgeber von der Beschäftigung von

behinderten Arbeitnehmern freikaufen. Hier kann nur eine deutliche Anhebung der

Ausgleichstaxe Abhilfe schaffen. Erst wenn es für ein Unternehmen genauso teuer wird,

sich freizukaufen, als einem begünstigten Behinderten den ihm zustehenden Arbeitsplatz zu

geben, wird sich an der derzeitigen Situation etwas ändern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, eine Novellierung des

Bundesbehindertengesetzes vorzubereiten, in der die Ausgleichstaxe nach § 9 (2) für jede

einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, auf ein in dem jeweiligen Betrieb übliches

Durchschnitts - Bruttogehalt, incl. aller Lohnnebenkosten, angehoben wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß vorgeschlagen