251/AE XXI.GP
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Trotz sinkender Arbeitslosigkeit hat sich die Situation der von Beschäftigungslosigkeit
betroffenen behinderten Menschen kaum entspannt. Der Anteil behinderter arbeitloser
Menschen an der Gesamtarbeitslosigkeit hat sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Im
September 1999 waren lt. AMS
20, 29 % der gemeldeten Arbeitslosen behinderte Menschen. Anfang 1999 waren es noch
14, 95 %.
In Österreich sind Unternehmen verpflichtet, pro 25 Arbeitnehmer eine begünstigte
behinderte Person einzustellen. Damit wären bundesweit rund 60.000 Arbeitsplätze für
Menschen mit Handicap reserviert.
Besetzt sind aber nur etwa die Hälfte dieser Stellen. Mit der Zahlung einer Ausgleichstaxe
von derzeit rund S 2.000,- pro Monat können sich Arbeitgeber von der Beschäftigung von
behinderten Arbeitnehmern freikaufen. Hier kann nur eine deutliche Anhebung der
Ausgleichstaxe Abhilfe schaffen. Erst wenn es für ein Unternehmen genauso teuer wird,
sich freizukaufen, als einem begünstigten Behinderten den ihm zustehenden Arbeitsplatz zu
geben, wird sich an der derzeitigen Situation etwas ändern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, eine Novellierung des
Bundesbehindertengesetzes vorzubereiten, in der die Ausgleichstaxe nach § 9 (2) für jede
einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, auf ein in dem jeweiligen Betrieb übliches
Durchschnitts - Bruttogehalt, incl. aller Lohnnebenkosten, angehoben wird.