257/A XXI.GP
Antrag
der Abgeordneten Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Harald Ofner
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz vom...., mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974
über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch -
StGB) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten
Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz I Nr.
58/2000, wird wie folgt geändert:
1. In § 81 Z 1 wird das Wort „oder“ durch einen Beistrich ersetzt.
2. In § 81 wird in Z 2 nach dem Wort „sei,“ das Wort „oder“ eingefügt sowie
nachstehende Z 3 angefügt.
„3. dadurch, daß er, wenn auch nur fahrlässig, ein Tier entgegen einer
Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag in einer Weise hält, verwahrt oder
führt, die geeignet ist, die Gefahr einer schweren Körperverletzung (§ 84) durch das
Tier herbeizuführen,“
3.. In den § 88 Abs. 3 und 4 sowie in § 89 StGB wird jeweils das Zitat ,‚§ 81 Z.
1 und 2“ durch das Zitat ‚,§ 81 Z. 1 bis 3“ ersetzt.
Artikel II
Dieses Bundesgesetz tritt mit xx.xx.xxxx in Kraft.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf einer Erste Lesung dem
Justizausschuß zuzuweisen.