257/A XXI.GP

 

Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Harald Ofner

und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz vom...., mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974

über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch -

StGB) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Artikel I

 

Das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten

Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz I Nr.

58/2000, wird wie folgt geändert:

 

                1. In § 81 Z 1 wird das Wort „oder“ durch einen Beistrich ersetzt.

 

                2. In § 81 wird in Z 2 nach dem Wort „sei,“ das Wort „oder“ eingefügt sowie

nachstehende Z 3 angefügt.

 

                „3. dadurch, daß er, wenn auch nur fahrlässig, ein Tier entgegen einer

Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag in einer Weise hält, verwahrt oder

führt, die geeignet ist, die Gefahr einer schweren Körperverletzung (§ 84) durch das

Tier herbeizuführen,“

 

                3.. In den § 88 Abs. 3 und 4 sowie in § 89 StGB wird jeweils das Zitat ,‚§ 81 Z.

1 und 2“ durch das Zitat ‚,§ 81 Z. 1 bis 3“ ersetzt.

 

Artikel II

 

                Dieses Bundesgesetz tritt mit xx.xx.xxxx in Kraft.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf einer Erste Lesung dem

Justizausschuß zuzuweisen.