258/A XXI.GP
ANTRAG
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Kostelka, Gradwohl, Sophie Bauer, Dobnigg, Faul,
Anna Huber, Dr. Kräuter, Ludmilla Parfuss, Mag. Brunhilde Plank, Heidrun Silhavy
Lackner, Wimmer, Schwemlein, Dr. Antoni, Dr. Keppelmüller, DI Kummerer,
Mag. Maier, Sima, Brix, Kaipl
und Genossen
gem. Art. 49b B - VG iVm § 26 GOG - NR
auf Durchführung einer Volksbefragung gem. Art. 49b B - VG für den Erhalt des
öffentlichen Waldes, für die Wahrung der freien Zugänglichkeit zum Wald und zu den
Seegrundstücken als Erholungsraum und für den Erhalt der öffentlichen
Wasserressourcen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Gem. Art. 49b B - VG wird eine Volksbefragung mit nachstehender Fragestellung
durchgeführt:
Soll dem von der Bundesregierung beabsichtigen Ausverkauf von zehntausenden
Hektar öffentlicher Waldflächen an Private ein Riegel vorgeschoben, der freie Zugang
zum Wald als wichtiges Erholungsgebiet aufrecht erhalten und in diesem
Zusammenhang auch der Erhalt der öffentlichen Wasserressourcen für die Zukunft
sichergestellt werden.
O
JA O
NEIN
Begründung:
Die Österreichischen Bundesforste sind das größte Vermögen der Republik Österreich.
Darüber hinaus ist die ÖBF AG als Verwalter der öffentlichen Waldflächen der größte
Inhaber von Wasserresourcen und des größten Erholungsgebietes für unsere Bevölkerung und
den Tourismus.
Nicht unerwähnt bleiben darf, dass die ÖBF AG Verwalter der für die Sicherheit der
Bevölkerung in den Gebirgsregionen wichtigen 200.000 ha Schutzwälder ist.
Unbestritten ist die Rolle der ÖBF AG als „Leitunternehmen“ für die Forstwirtschaft!
Seit der Ausgliederung der Bundesforste in die ÖBF AG im Jahre 1996 hat sich das
Unternehmen nicht nur modernisiert, sondern das Know - how der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter als hervorragender Dienstleistungbetrieb im In - und Ausland erfolgreich
vermarktet.
Diese Erfolgsstory wird nun durch eine Hiobsbotschaft jäh unterbrochen!
Zum 75 - jährigen Bestandsjubiläum der Bundesforste überreichte der zuständige Minister
Molterer dem Jubilar ein Danaergeschenk:
Die ÖBF AG „darf“ künftig die See - und Seeufergrundstücke der Republik Österreich in ihre
Verwaltung übernehmen und dafür eine Gegenleistung in der Höbe von ATS 3.000.000.000,--
zur Budgetsanierung an den Finanzminister abliefern.
Damit sind die Bundesforste mit einem Schlag hoch verschuldet!
Selbst Generaldirektor DI Richard Ramsauer konnte ob dieser Gabe nur mehr feststellen
„Gewünscht haben wir uns das nicht !" (SN 15.09.2000)
Diese reine Budgetsanierungsaktion nimmt keine Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation
der ÖBF AG und damit die Interessen der Erholung suchenden Bevölkerung, da die
Gegengabe von 3 Mrd. nur über eine Kreditaufnahme bedient werden kann. Diese
Kreditaufnahme beschert der Gesellschaft lt. GD Ramsauer „..Finanzierungskosten von bis zu
ATS 1.000.000.000,--...“ und wen wundert es, wenn Ramsauer - der meint zur Abwicklung
fünf bis zehn Jahre zu benötigen - quasi mit dem Rücken an der Wand „Auch ausländische
Käufer sind herzlich willkommen“,
ausruft!
Da mit diesem von BM Molterer und BM Grasser erzwungenen und jeglicher
Wirtschaftlichkeit entbehrenden „Deal“ der öffentliche Wald, die See - und
Seeufergrundstücke - also der öffentliche Erholungsraum für unsere Bevölkerung - und
darüber hinaus auch das „Weisse Gold“, unsere Wasserressourcen, ausverkauft werden
müssen, ist die Einholung der Meinung der österreichischen Bevölkerung zu diesem
wichtigen Zukunftsthema ein Gebot der Stunde.
Als besonders verwerflich ist in diesem Zusammenhang die Vorgangsweise der
Bundesregierung im Parlament zu bezeichnen. Durch juristische „Tricks“ soll dabei die
verfassungsmäßige Zweidrittelmehrheit umgangen werden, da man befürchten muss, im
Plenum des Nationalrates die Abstimmung darüber zu verlieren.
Der öffentliche Wald mit seiner Erholungs- und Schutzfunktion einerseits sowie die
Wasserressourcen für die zukünftigen Generationen andererseits sind zu schade, um dem
Privatisierungswahn der neuen Bundesregierung geopfert zu werden.