263/AE XXI.GP
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
der Abgeordneten Maga Barbara Prammer, Maga Andrea Kuntzl, Dr. Caspar Einem
und Genossinnen
betreffend: Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft
Die aktuelle Studie über die Einkommensunterschiede, „Einkommen von Frauen und
Männern in unselbständiger Beschäftigung“, dokumentierte in einem nicht unerheblichen
Ausmaß, dass die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, einerseits durch
eventuelle Berufsunterbrechungen aufgrund der Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes
entstehen, andererseits jedoch völlig unabhängig von der jeweiligen Biographie der Frau
entstehen und systemimmanent sind. Dies wird insbesondere durch die unterschiedlichen
Anfangseinkommen von Frauen und Männern deutlich. Frauen können diese
Einkommensbenachteiligung und wirtschaftliche Diskriminierung ihr gesamtes Erwerbsleben
nicht mehr aufholen!
Die unterschiedlichen Einkommen und Lebenseinkommen zwischen Männern und Frauen
resultieren - aufgrund der angesprochenen Studie - auch nicht nur aufgrund der verschiedenen
Aufstiegschancen, sondern auch aus dem Umstand, dass Frauenarbeit geringer entlohnt wird
als gleichwertige Männerarbeit.
Fortschritte, die aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes im öffentlichen Bereich erzielt
werden konnten, sind auch für jene Frauen, die in der Privatwirtschaft tätig sind,
einzufordern. Die Realisierung des Gleichbehandlungsgesetzes für den Bereich der
Privatwirtschaft ist daher ehestens von der Bundesregierung vorzulegen.
Der gemeinsame Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes 1998 zeigt
deutlich die vorgeschlagenen Maßnahmen auf. Insbesondere von Bedeutung ist:
1. Die Verbesserungen, die notwendig sind, weil das österreichische Recht an geltendes EU-
Recht angeglichen werden muß.
• Aufhebung der Schadensobergrenze bei Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots bei
der Begründung des Arbeitsverhältnisses und beim beruflichen Aufstieg.
• Anpassung der Beweislastverteilung an die Beweislastrichtlinien.
2. Die Verbesserungen, die notwendig sind, um den Schutz von betroffenen
ArbeitnehmerInnen wirksam
und effektiv zu gestalten.
• Die Einbeziehung von Personen, die arbeitnehmerInnenähnlich beschäftigt sind, in den
Geltungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes.
3. Die Verbesserungen der Verfahrensmöglichkeiten zur Stärkung von Ansprüchen nach
dem Gleichbehandlungsgesetz.
Diese Forderungen müssen umgehend verwirklicht werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend, aber bis spätestens Ende dieses Jahres,
dem Nationalrat ein Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft vorzulegen. Dieser
Entwurf soll insbesondere allen Anregungen des „Gemeinsamen Berichtes über die
Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes“ folgen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß beantragt.