284/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.10.2000 

 

                                                               Entschließungsantrag

 

 

Der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Heidrun Silhavy, Annemarie Reitsamer,

Mag. Brunhilde Plank, Dr. Elisabeth Pittermann; Rudolf Nürnberger

 

und GenossInnen

 

betreffend Hebung der sozialen Sicherheit des Sozialsystems im Bereich des Pflegegeldes in

der Pfleginfrastruktur

 

Die Arbeitskreise „Hebung der Treffsicherheit des Sozialsystems“ befassten sich mit Fragen

aus dem Bereich der Krankenversicherung und Unfallversicherung (Arbeitskreis 1), aus dem

Bereich von Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktpolitik (Arbeitskreis 2), von

Pflegesicherung und Sozialhilfe (Arbeitskreis 3), sowie der Familientransfers und

Familienförderung (Arbeitskreis 4).

 

In den Arbeitsgruppen war ein offenes Diskussionsklima typisch, das wohl nicht zuletzt

dadurch ermöglicht wurde, dass keinerlei Konsenszwang herrschte, weil von den Experten

nicht die Erarbeitung eines abschließenden Maßnahmenvorschlags erwartet wurde. Die Suche

nach einem Kompromiss war hingegen nicht Thema dieser Arbeitskreise.

 

Ziel der Tätigkeit der Experten war es, die im Bericht vom 4. Juli 2000 genannten Vorschläge

zu beurteilen, wo es sinnvoll erschien, vertiefte Überlegungen anzustellen, und insgesamt -

zusätzlich zu den in der ersten Phase des Vorgangs „Erhöhung der Treffsicherheit des

Sozialsystems“ genannten Informationen - Sachinformationen zu sammeln, die bei

politischen Entscheidungen zur Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems

berücksichtigt werden sollen.

 

Wie Prof. Mazal richtig vermutet hat, ist das Ergebnis viel kantiger geworden als Experten als

kleinsten gemeinsamen Nenner je hätten finden können.

 

Prof. Mazal irrt jedoch fundamental wenn er schreibt: „Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die

politischen Entscheidungsträger nicht nur den in den letzten Wochen so sehr in den

Vordergrund der Treffsicherheitsdiskussion getretenen monetären Aspekt bedenken........;

Darüber hinaus sollten auch die vielen nicht unmittelbar monetären Überlegungen in die

politische Auswertung des Vorgangs „Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems“

überlegt werden, mit denen mittel - und langfristige Verbesserungen der Treffsicherheit des

Sozialsystems erreicht werden könnten.“

 

Im Minsterratsbeschluss vom 19. September 2000, „zur Verbesserung der sozialen

Treffsicherheit“, finden sind reine Sozialabbaumaßnahmen und keine Maßnahmen zur

Verbesserung der sozialen Sicherheit. Das Ausmaß der Einsparungen (7,68,- Mia. ATS/Jahr)

übertraf die Zielvorgaben der ExpertInnen um das 3 - Fache.

 

Unter dem Vorwand der sozialen Treffsicherheit wird ein massiver Sozialabbau der FPÖVP

Koalition umgesetzt.

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Um Maßnahmen zu erreichen, mit denen das Sozialsystem mittel - und langfristig verbessert

wird, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgenden

 

                                                               Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

                                                                    Entschließung

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Dezember 2000 einen

Bericht mit folgendem Inhalt vorzulegen:

 

1. Über den Ausbaustand der Dienstleistungsinfrastruktur der Bundesländer, welche nach

    der Art 15a - Vereinbarung nach dem Bundespflegeldgesetz, bis 2010 im „Vollausbau“

    sein muss.

 

2. Einen Maßnahmenkatalog und einen Umsetzungsplan für Maßnahmen zum rascheren

    Ausbau der Dienstleistungsinfrastruktur die schon vor 2010 realisiert werden können,

     insbesonders entsprechende Impulse von Bundesseite im Gesundheitsbereich (z.B.

    Palliativabteilungen).

 

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert sofort mit den Bundesländern in Verhandlung

zu treten um die Grundlagen für die Sicherstellung einheitlicher ,‚Zertfizierungsmaßstäbe“ für

Heime und Soziale Dienste bzw. einheitlicher Ausbildungsgänge für Pflegeberufe, die

bundesweit anerkannt werden, bis Ende Dezember 2000 zu erarbeiten und dem Nationalrat

vorzulegen“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales