287/AE XXI.GP
Eingelangt am: 12.10.2000
Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Heidrun Silhavy, Annemarie Reitsamer,
Mag. Brunhilde Plank, Dr. Elisabeth Pittermann; Rudolf Nürnberger
und GenossInnen
betreffend Hebung der sozialen Sicherheit des Sozialsystems im Bereich der
Arbeitslosenversicherung durch die Schaffung eines Teilarbeitslosengeldes
Die Arbeitskreise „Hebung der Treffsicherheit des Sozialsystems“ befassten sich mit Fragen
aus dem Bereich der Krankenversicherung und Unfallversicherung (Arbeitskreis 1), aus dem
Bereich von Arbeitslosenversicherung und Arbeitsmarktpolitik (Arbeitskreis 2), von
Pflegesicherung und Sozialhilfe (Arbeitskreis 3), sowie der Familientransfers und
Familienförderung (Arbeitskreis 4).
In den Arbeitsgruppen war ein offenes Diskussionsklima typisch, das wohl nicht zuletzt
dadurch ermöglicht wurde, dass keinerlei Konsenszwang herrschte, weil von den Experten
nicht die Erarbeitung eines abschließenden Maßnahmenvorschlags erwartet wurde. Die Suche
nach einem Kompromiss war hingegen nicht Thema dieser Arbeitskreise.
Ziel der Tätigkeit der Experten war es, die im Bericht vom 4. Juli 2000 genannten Vorschläge
zu beurteilen, wo es sinnvoll erschien, vertiefte Überlegungen anzustellen, und insgesamt -
zusätzlich zu den in der ersten Phase des Vorgangs „Erhöhung der Treffsicherheit des
Sozialsystems“ genannten Informationen - Sachinformationen zu sammeln, die bei
politischen Entscheidungen zur Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems
berücksichtigt werden sollen.
Wie Prof. Mazal richtig vermutet hat, ist das Ergebnis viel kantiger geworden als Experten als
kleinsten gemeinsamen Nenner je hätten finden können.
Prof. Mazal irrt jedoch fundamental wenn er schreibt: „Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die
politischen Entscheidungsträger nicht nur den in den letzten Wochen so sehr in den
Vordergrund der Treffsicherheitsdiskussion getretenen monetären Aspekt bedenken.......;
Darüber hinaus sollten auch die vielen nicht unmittelbar monetären Überlegungen in die
politische Auswertung des Vorgangs „Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialsystems“
überlegt werden, mit denen mittel - und langfristige Verbesserungen der Treffsicherheit des
Sozialsystems erreicht werden könnten.“
Im Minsterratsbeschluss vom 19. September 2000, „zur Verbesserung der sozialen
Treffsicherheit“, finden sind reine Sozialabbaumaßnahmen und keine Maßnahmen zur
Verbesserung der sozialen Sicherheit. Das Ausmaß der Einsparungen (7,68,- Mia. ATS/Jahr)
übertraf die Zielvorgaben der ExpertInnen um das 3 - Fache.
Unter dem Vorwand der sozialen Treffsicherheit wird ein massiver Sozialabbau der FPÖVP
Koalition umgesetzt.
2
Um Maßnahmen zu erreichen, mit denen das Sozialsystem mittel - und langfristig verbessert
wird, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende Dezember 2000 eine
Gesetzesvorlage vorzulegen, in der im Bereich der Arbeitslosenversicherung:
1 .Zur erleichterten Wiedereingliederung bestimmter Zielgruppen, zB Frauen mit
Betreuungspflichten oder Ältere, eine Teilzeitbeschäftigung in Verbindung mit einem
Teilarbeitslosengeld ermöglicht wird.
2.Diese Regelung soll durch das Festlegen zulässiger Obergrenzen für das Gesamteinkommen
aus Beschäftigung und Leistungsbezug erfolgen.
3.Die Teilarbeitslosengeldperioden sollen beschränkt werden, um nicht zu Lasten der
Arbeitslosenversicherung einen ungewollt großen Teilzeitarbeitsmarkt zu subventionieren.
4.Das Problem von Arbeitslosen, die eine politische Funktion ausüben, sachgerecht zu lösen.
5. Auf der Leistungsseite ist sicherzustellen, dass die Geringfügigkeitsgrenze als „Prämie“
jedenfalls weiter bestehen bleibt.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales