297/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.10.2000

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Sophie Bauer, Dobnigg, Faul, Gradwohl, Anna Huber,

Ludmilla Parfuss, Mag. Brunhilde Plan, Heidrun Silhavy

und GenossInnen

betreffend die Fassung eines Ministerratsbeschlusses zur Durchsetzung des Semmering -

Basistunnels

 

 

In der Ministerratssitzung vom 8. August 2000 hat der Bundesminister für Inneres, Dr. Ernst

Strasser, die Beeinspruchung des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes durch seine

Gegenstimme verhindert, - obwohl dies vom Bundesminister für Innovation und Technologie,

Dr. Michael Schmid, im Ministerrat beantragt worden war. Somit hat das Land

Niederösterreich wiederum alle Möglichkeiten, das für die südlichen Bundesländer

Steiermark und Kärnten so wichtige Verkehrsprojekt europäischer Dimension zu verhindern.

Der Bundesminister für Inneres, Strasser, hat dabei keinen Zweifel daran gelassen, dass er mit

seinem Stimmverhalten im Sinne Niederösterreichs und nicht im Bundesinteresse gehandelt

hat; dies, obwohl er einen Amtseid auf die Republik Österreich abgelegt hat.

 

Nunmehr ist die Frist für eine Beeinspruchung des niederösterreichischen

Naturschutzgesetzes abgelaufen. Bundesminister Dr. Schmid hat in der vergangenen Woche

selbst ein neues Rechtsgutachten vorgelegt, demgemäß zum Bau des Semmering - Basistunnels

keine Bewilligung durch das niederösterreichische Naturschutzgesetz nötig ist, weshalb er

eine neue Ausschreibung des Bauvorhabens vornehmen lässt. Mittlerweile sind aber auch

andere Rechtsmeinungen, z.B. die des niederösterreichischen Umweltanwalts, Professor

Dr. Harald Rossmann, bekannt geworden, welcher sehr wohl eine Bewilligung für den

Semmering - Basistunnel nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz für erforderlich

hält.

 

Um ein einheitliches Vorgehen aller Mitglieder der österreichischen Bundesregierung zu

bewirken, ist ein klärender Ministerratsbeschluss der Bundesregierung unerlässlich. Sollte

sich in der Bundesregierung die Ansicht durchsetzen, dass das niederösterreichische

Naturschutzgesetz in jedem Fall für das Projekt Semmering - Basistunnel relevant ist, ist

überdies eine Verfassungsänderung erforderlich, wie sie auch von der steirischen

Landesregierung vorgeschlagen wurde. Andernfalls könnte das Land Niederösterreich, wie

Bundesminister Schmid betont, gegen die Interessen der südlichen Bundesländer weiterhin

bis zum Sankt - Nimmerleins - Tag den Semmering - Basistunnel verhindern. Jedenfalls ist eine

politische Entscheidung der Bundesregierung unumgänglich.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht, bis 1. Dezember 2000 einen Beschluss zur ehestmöglichen

Durchsetzung des Semmering - Basistunnels zu fassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss