297/AE XXI.GP
Eingelangt am: 12.10.2000
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Sophie Bauer, Dobnigg, Faul, Gradwohl, Anna Huber,
Ludmilla Parfuss, Mag. Brunhilde Plan, Heidrun Silhavy
und GenossInnen
betreffend die Fassung eines Ministerratsbeschlusses zur Durchsetzung des Semmering -
Basistunnels
In der Ministerratssitzung vom 8. August 2000 hat der Bundesminister für Inneres, Dr. Ernst
Strasser, die Beeinspruchung des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes durch seine
Gegenstimme verhindert, - obwohl dies vom Bundesminister für Innovation und Technologie,
Dr. Michael Schmid, im Ministerrat beantragt worden war. Somit hat das Land
Niederösterreich wiederum alle Möglichkeiten, das für die südlichen Bundesländer
Steiermark und Kärnten so wichtige Verkehrsprojekt europäischer Dimension zu verhindern.
Der Bundesminister für Inneres, Strasser, hat dabei keinen Zweifel daran gelassen, dass er mit
seinem Stimmverhalten im Sinne Niederösterreichs und nicht im Bundesinteresse gehandelt
hat; dies, obwohl er einen Amtseid auf die Republik Österreich abgelegt hat.
Nunmehr ist die Frist für eine Beeinspruchung des niederösterreichischen
Naturschutzgesetzes abgelaufen. Bundesminister Dr. Schmid hat in der vergangenen Woche
selbst ein neues Rechtsgutachten vorgelegt, demgemäß zum Bau des Semmering - Basistunnels
keine Bewilligung durch das niederösterreichische Naturschutzgesetz nötig ist, weshalb er
eine neue Ausschreibung des Bauvorhabens vornehmen lässt. Mittlerweile sind aber auch
andere Rechtsmeinungen, z.B. die des niederösterreichischen Umweltanwalts, Professor
Dr. Harald Rossmann, bekannt geworden, welcher sehr wohl eine Bewilligung für den
Semmering - Basistunnel nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz für erforderlich
hält.
Um ein einheitliches Vorgehen aller Mitglieder der österreichischen Bundesregierung zu
bewirken, ist ein klärender Ministerratsbeschluss der Bundesregierung unerlässlich. Sollte
sich in der Bundesregierung die Ansicht durchsetzen, dass das niederösterreichische
Naturschutzgesetz in jedem Fall für das Projekt Semmering - Basistunnel relevant ist, ist
überdies eine Verfassungsänderung erforderlich, wie sie auch von der steirischen
Landesregierung vorgeschlagen wurde. Andernfalls könnte das Land Niederösterreich, wie
Bundesminister Schmid betont, gegen die
Interessen der südlichen Bundesländer weiterhin
bis zum Sankt - Nimmerleins - Tag den Semmering - Basistunnel verhindern. Jedenfalls ist eine
politische Entscheidung der Bundesregierung unumgänglich.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, bis 1. Dezember 2000 einen Beschluss zur ehestmöglichen
Durchsetzung des Semmering - Basistunnels zu fassen.
Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss