299/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.10.2000

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Haidlmayr, Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Abstandnahme von der geplanten Besteuerung der Unfallrenten

 

 

Die geplante Besteuerung der Unfallrenten ist aus folgenden Gründen abzulehnen:

 

- die Besteuerung der Unfallrenten ist rechtswidrig, da bereits bei der Bemessung

der Unfallrente ein pauschalierter Prozentsatz, nämlich 33,3 %, einbehalten wird.

Das einbehaltene Drittel wurde bis 1957 von der AUVA direkt an den Finanzminister

überwiesen. Daraus ist klar erkennbar, daß es sich dabei um eine pauschalierte

Besteuerung handelt. Ab 1957 wurde dieser Betrag in den Ausgleichsfonds der

Pensionsversicherungsträger einbezahlt.

- eine Besteuerung der Unfallrenten wäre ein klarer Fall von Doppelbesteuerung und

damit verfassungswidrig.

- die Besteuerung der Unfallrenten kann zu einer plötzlichen Minderung der

monatlich verfügbaren Geldmenge von bis zu einem Drittel führen, wodurch die

behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht mehr im notwendigen Ausmaß

abgedeckt sind und es zu sozialen Härten kommt.

- die Unfallrenten haben Schadenersatzcharakter und sind ebenso

einkommensunabhängig wie private Schadenersatzleistungen, eine Besteuerung

würde zu einer Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der

UnfallrentenbezieherInnen führen.

- das Vorhaben, nur die ASVG - Unfallerenten zu besteuern und die

Heeresversorgungsrenten nicht, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

               

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Finanzminister wird aufgefordert, von der geplanten Besteuerung der

Unfallrenten Abstand zu nehmen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.