309/AE XXI.GP

Eingelangt am: 19.10.2000

 

                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Inge Jäger, Mag. Ulrike Lunacek

und Genossen

betreffend die Förderung des Fairen Handels

 

Der europäische Fair Trade Sektor importiert Produkte von 800.000 Erzeugerfamilien aus 45

verschiedenen Entwicklungsländern und verbessert dadurch nicht nur die Lebensbedingungen

von 5 Millionen Menschen in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern leistet auch einen direkten

Beitrag zur Demokratisierung, zur gleichberechtigten Einbindung von Frauen in die

Produktion, zum nachhaltigen und umweltverträglichen Wirtschaften, zur Einführung und

Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards in Entwicklungsländern. Er bietet eine sozial

verträgliche Alternative zum bloßen Verbot der Kinderarbeit, das ohne flankierende

Maßnahmen zu Kinderprostitution und Kinderkriminalität führen könnte.

 

In einem Entschließungsantrag des Europaparlamentes zum Fairen Handel vom 26. Mai 1998

(A4 - 0198/98 vom 26. Mai 1998) wird unterstrichen, daß sich der Faire Handel als

effizienteste Art der Entwicklungsförderung erwiesen hat, und daß das Fair Trade Konzept bei

der Überwindung der vielen Hindernisse, denen sich die lokalen Erzeuger beim Verkauf ihrer

Produkte im Norden gegenübersehen, Erfolg hat, bei denen die Maßnahmen und Instrumente

der EU (Handelspräferenzen, STAB EX, etc.) nur mäßige Fortschritte zeitigen. Das

Europäische Parlament sprach sich weiters dafür aus, die Fair Trade Idee in die Lomé-

Nachfolgekonvention aufzunehmen. Es wird ausdrücklich begrüßt, daß seitens der

österreichischen Bundesregierung diese Initiative aufgegriffen wurde und sie die übrigen

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die AKP Staaten davon überzeugen konnte,

der Aufnahme des Fair - Trade - Gedankens in die Lomé - Nachfolgekonvention zuzustimmen.

 

Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Fairen Handels als Instrument zur Förderung einer

menschlichen Entwicklung und zur Förderung von Regeln im internationalen Handel, die im

Zeichen einer größeren Gerechtigkeit und eines Gleichgewichtes zwischen Nord und Süd

stehen und in Erwägung des Symbolwertes und der Werbewirkung, die erzielt werden kann,

wenn in allen öffentlichen Einrichtungen auf Erzeugnisse des Fairen Handels zurückgegriffen

würde, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht,

 

1.             den Fairen Handel mit Entwicklungsländern als leitendes Prinzip der österreichischen

Entwicklungspolitik zu verankern.

 

2.             in der Gesetzgebung, im Budget und im öffentlichen Vergabewesen die Förderung des

Fairen Handels angemessen zu berücksichtigen.

 

3.             sich in internationalen Gremien - insbesondere der WTO und der EU - dafür

einzusetzen, daß Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich diese Form des gerechten,

sozial und ökologisch verträglichen Austausches positiv entfalten kann.

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß

zuzuweisen.