309/AE XXI.GP
Eingelangt am: 19.10.2000
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Inge Jäger, Mag. Ulrike Lunacek
und Genossen
betreffend die Förderung des Fairen Handels
Der europäische Fair Trade Sektor importiert Produkte von 800.000 Erzeugerfamilien aus 45
verschiedenen Entwicklungsländern und verbessert dadurch nicht nur die Lebensbedingungen
von 5 Millionen Menschen in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern leistet auch einen direkten
Beitrag zur Demokratisierung, zur gleichberechtigten Einbindung von Frauen in die
Produktion, zum nachhaltigen und umweltverträglichen Wirtschaften, zur Einführung und
Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards in Entwicklungsländern. Er bietet eine sozial
verträgliche Alternative zum bloßen Verbot der Kinderarbeit, das ohne flankierende
Maßnahmen zu Kinderprostitution und Kinderkriminalität führen könnte.
In einem Entschließungsantrag des Europaparlamentes zum Fairen Handel vom 26. Mai 1998
(A4 - 0198/98 vom 26. Mai 1998) wird unterstrichen, daß sich der Faire Handel als
effizienteste Art der Entwicklungsförderung erwiesen hat, und daß das Fair Trade Konzept bei
der Überwindung der vielen Hindernisse, denen sich die lokalen Erzeuger beim Verkauf ihrer
Produkte im Norden gegenübersehen, Erfolg hat, bei denen die Maßnahmen und Instrumente
der EU (Handelspräferenzen, STAB EX, etc.) nur mäßige Fortschritte zeitigen. Das
Europäische Parlament sprach sich weiters dafür aus, die Fair Trade Idee in die Lomé-
Nachfolgekonvention aufzunehmen. Es wird ausdrücklich begrüßt, daß seitens der
österreichischen Bundesregierung diese Initiative aufgegriffen wurde und sie die übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die AKP Staaten davon überzeugen konnte,
der Aufnahme des Fair - Trade - Gedankens in die Lomé - Nachfolgekonvention zuzustimmen.
Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Fairen Handels als Instrument zur Förderung einer
menschlichen Entwicklung und zur Förderung von Regeln im internationalen Handel, die im
Zeichen einer größeren Gerechtigkeit und eines Gleichgewichtes zwischen Nord und Süd
stehen und in Erwägung des Symbolwertes und der Werbewirkung, die erzielt werden kann,
wenn in allen öffentlichen Einrichtungen auf Erzeugnisse des Fairen Handels zurückgegriffen
würde, stellen die unterfertigten
Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,
1. den Fairen Handel mit Entwicklungsländern als leitendes Prinzip der österreichischen
Entwicklungspolitik zu verankern.
2. in der Gesetzgebung, im Budget und im öffentlichen Vergabewesen die Förderung des
Fairen Handels angemessen zu berücksichtigen.
3. sich in internationalen Gremien - insbesondere der WTO und der EU - dafür
einzusetzen, daß Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich diese Form des gerechten,
sozial und ökologisch verträglichen Austausches positiv entfalten kann.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß
zuzuweisen.