319/AE XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2000
der Abgeordneten Annemarie Reitsamer
und GenossInnen
betreffend Anpassung der Pensionen zumindest um die Inflationsrate, Anpassung des
Pflegegeldes, Auszahlung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses, Abschaffüng der
unsozialen Ambulanzgebühren, sowie die Erhaltung der ORF- und Telefongebührenbefreiungen
und des damit verbundenen Leistungsumfanges für alle Anspruchsberechtigten
Unter dem zynischen Titel "Hebung der sozialen Treffsicherheit" wurde von der FPÖVP -
Koalition vor wenigen Wochen ein Kahlschlag im Sozialsystem mit einem unvorstellbaren
Kürzungsvolumen von knapp 8 Mrd. Schilling durchgeführt. Dieser Sozialraubzug der FPÖVP -
Koalition übertraf alle Befürchtungen, die bereits im Vorfeld von Organisationen wie CARITAS,
Diakonie. des katholischen Familienverbandes und vielen anderen im Interesse der Menschen in
unserem Land tätigen Institutionen geäußert wurden. Insbesondere werden durch dieses
Belastungspaket untere und mittlere Einkommensbezieherlnnen in einem Ausmaß getroffen, das
viele von ihnen an den Rande ihrer Existenz bringt.
Dieses Paket trägt die "Handschrift der sozialen Kälte": der beispiellose Sozialabbau wird auf
dem Rücken von Beziehern von Unfallrenten, auf dem Rücken von Arbeitslosen, auf dem Rücken
von Studenten und Pensionisten und voll auf dem Rücken von Ehepaaren, die in
strukturschwachen Gebieten wohnen, ausgetragen.
Es stellt sich darüberhinaus die Frage. warum die FPÖVP - Koalition überhaupt eine hochkarätige
Expertengruppe beschäftigt hat. die zu der Ansicht gelangt ist, dass Einsparungen in einzelnen
Sozialbereichen zu Mehrausgaben in anderen Bereichen führen müssen, wenn deren
Stellungnahmen überhaupt nicht berücksichtigt wurden.
Sämtliche Befürchtungen, dass das Verständnis der FPÖVP Koalition von sozialer Treffsicherheit
darin besteht, die unteren und mittleren Einkommensschichten abzukassieren, haben sich bestätigt.
Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Partnern ohne Kinder ist ein weiterer
Anschlag vor allem auf PensionistInnen und Ehepaare in strukturschwachen Gebieten, wo Frauen
vielfach keinen Arbeitsplatz finden.
Die von der Koalition selbst durchgeführten Berechnungen der finanziellen Auswirkungen der
einzelnen Maßnahmen - in den Erläuterungen zum Budget und des Budgetbegleitgesetzes
nachzulesen - ergeben für das Jahr 2001 eine Steigerung der Belastungen der
Österreicherinnen und
Österreicher insbesondere durch
Steuererhöhungen und Einführung
neuer Steuern um 30 Mrd. ATS. Dem stehen Ausgabensenkungen von lediglich 3 Mrd. ATS
gegenüber. Das Verhältnis von einnahmenseitigen zu ausgabenseitigen Maßnahmen im
Budgetbegleitgesetz 2001 liegt daher bei 10:1 und widerspricht der wiederholten Behauptung der
Mitglieder der Koalition, die Budgetkonsolidierung erfolge überwiegend ausgabenseitig.
Das Budgetbegleitgesetz 2001 ist ein massives Belastungspaket, das zusammen mit dem
Belastungspaket 2000 und den Pensionskürzungen dazu führen wird, dass am Ende dieser
Legislaturperiode die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen um jährlich 43,4 Mrd. ATS
weniger Einkommen haben werden als heute. Unternehmer und Selbstständige hingegen
jährlich 3,4 Mrd. ATS mehr als heute.
Einige Beispiele für die Belastungen und Kürzungen:
• Durch die Kürzung des Pensionistenabsetzbetrages von ATS 5.500,-- ab einer monatlichen
Bruttopension von ATS 20.000,-- werden die PensionistInnen belastet. Bei ca. ATS 26.000,--
Bruttopension entfällt der gesamte Pensionistenabsetzbetrag. Belastung für die betroffene
PensionistInnen: ATS 1,9 Mrd.
• Die Verdreifachung der Einheitswerte für Liegenschaften zum Zweck der Bemessung der
Erbschafts - und Schenkungssteuer, führt vor allem bei Kleinerbschaften von Uninformierten
zu Steuererhöhungen. Mehrbelastung: ATS 1 Mrd.
• Während die Frächter verschont bleiben, werden die privaten Autofahrer massiv zur
Kasse gebeten:
- Die motorbezogene Versicherungssteuer ist für private Autofahrer um 51 Prozent
gestiegen.
- Die Mautvignette für PKW wurde um 80 Prozent auf ATS 1.000,-- verteuert.
- Private Kraftfahrer zahlen 13 Mrd. ATS mehr. während LKW und Busse steuerlich
geschont werden.
Krankenversicherung:
Die Belastungsmaßnahmen der Koalition im Bereich der Krankenversicherung belasten
insbesondere PensionistInnen, durch die starke Erhöhung der Selbstbehalte um über 2,2 Mrd
Schilling.
• Anhebung der Rezeptgebühr von 45 auf 55 Schilling
• Einführung einer Ambulanzstrafgebühr (150 Schilling bei ärztlicher Überweisung, 250
Schilling ohne Überweisung, ausgenommen in Notfällen).
• Reduktion satzungsmäßiger
Mehrleistungen der Krankenversicherung.
Demgegenüber steht die Senkung der Dienstgeberbeiträge zur Krankenversicherung um
0,3 Prozent, die Mindereinnahmen in der Krankenversicherung von 900 Mio. Schilling jährlich
verursacht!
Das Pensionsbelastungspaket:
Massive Verschlechterungen für Österreichs PensionistInnen bewirkt das Pensionsbelastungspaket
der FPÖVP - Koalition. Das Vertrauen in das Pensionssystem wurde insgesamt erschüttert -
Leistungskürzungen in einem Gesamtvolumen von 53 Mrd. ATS (Summe der
Leistungskürzungen von 2000 bis 2004) bringen viele Vertreter der ältere Generation in unserem
Land an den Rande der Existenz. Insbesondere durch
• die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit
• die Anhebung des Pensionsantrittsalters bei vorzeitigen Alterspensionen um 18 Monate,
• die Verschärfung der Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt von 2 auf 3 Prozentpunkte,
• die Reduktion bei den Witwen/Witwerpensionen,
• Verschlechterungen bei den Invaliditätspensionen
• und die Neuregelung der Pensionsanpassung
verlieren alle PensionistInnen.
Die Anhebung des Pensionsantrittsalters in Verbindung mit der Erhöhung der Pensionsabschläge
ist bereits seit 1.10.2000 wirksam. Dieser überfallsartige Eingriff in die Lebensplanung von
Tausenden Menschen die jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge bezahlt haben, missachtet
jeglichen Vertrauensschutz und führt zu nachhaltigen Kürzungen von Pensionsleistungen.
Die Neuordnung der Hinterbliebenenpension ist ein massives Kürzungsprogramm ("Spreizung"
im Umfang von 0 bis 60 Prozent sachlich nicht begründbare Unterschiede bei den so ermittelten
Pensionsleistungen). Damit werden die Pensionen von erwerbstätigen Frauen und Männern
gekürzt, während nicht Erwerbstätigen davon profitieren.
Wie unnotwenig und ungerechtfertigt diese Eingriffe im Bereich der ASVG - PensionistInnen sind,
zeigen auch die Bundesbeiträge zu den unterschiedlichen Pensionssystemen. So beträgt der
Bundesbeitrag ohne Ausgleichszulage
• für rund 1.600.000 Pensionen im Bereich der Unselbstständigen 30,4 Mrd. Schilling.
• Für rund 345.000 Gewerbetreibende und Bauern beträgt der Bundesbeitrag 26,3 Mrd.
Schilling!
Die Pensionsanpassung für das Jahr 2001:
Die am 14.11.2000 im Ministerrat beschlossene Pensionsanpassung von 0,8 Prozent und einer
geringen Einmalzahlung ist völlig unangemessen. Die ältere Generation wird von der Regierung
hintergangen, FPÖ und ÖVP brechen alle Versprechungen, die sie gegenüber den
Pensionistenvertretern gemacht haben.
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) hat vor rund einem Jahr als Vizekanzler per Handschlag
die "Wertsicherung der Pensionen" versprochen. Weit über 200.000 ÖsterreicherInnen
unterstützen durch ihre Unterschrift die Forderung der PensionistInnen nach einer
Pensionsanpassung, die zumindest die Inflationsrate abgilt.
Die Inflationsrate ist im September d.J. gegenüber September 1999 um 3 Prozent angestiegen.
Die erwartete Inflationsrate für das Jahr 2000 beträgt 2,3 Prozent (Schätzungen des
Finanzministeriums für 2001: 1,7 Prozent).
Die von der FPÖVP - Koalition beschlossene Pensionsanpassung um 0,8 Prozent bedeutet,
einen massiven Einkommensverlust für die PensionistInnen. (Die Metaller haben für 2001 eine
Lohnerhöhung von 3,4 Prozent verhandelt, die Handelsangestellten eine Gehaltserhöhung von 3
Prozent erreicht).
Der Wertausgleich, in Form einer Einmalzahlung zur Pension (Volumen von 2.1 Mrd. ATS), die
auf gewisse Gruppen verteilt werden soll, wird auf keinen Fall den realen Einkommenverlust für
die PensionistInnen ausgleichen.
Insbesondere im Bereich der Pensionisten im öffentlichen Dienst bedeutet das eine Null -
Anpassung, weil gleichzeitig mit dem Pensionsbelastungspaket eine Erhöhung des
Pensionssicherungsbeitrages um 0.8 Prozent vorgenommen wurde.
Zur Erinnerung die Aussagen von führenden FPÖ - Politikern zum Thema
Pensionserhöhungen:
APA0309 5 II 0442 03. Nov 94
Soziales/Pensionen/FPÖ/Haider
Pensionserhöhung: Haider für 3,4 Prozent
UtL: "Kraliprobe" im Hauptausschuss - Pensionisten waren schon in den Vorjahren Verlierer
Wien (APA) - FPÖ - Bundesparteiobmann Jörg Haider hat am Donnerstag die Regierungsparteien aufgefordert, die
Pensionen im kommenden Jahr um 3.4 Prozent und nicht - so wie vom Pensionsbeirat vorgeschlagen - nur um 2.8
Prozent zu erhöhen. Haider verband diese Forderung in einem Pressegespräch mit massiven Vorwürfen an SPÖ und
ÖVP, ihre "budgetären
Nöte auf dem Rücken der Schwächsten auszutragen", und
kündigte den Versuch der
Freiheitlichen an, im Hauptausschuss des Nationalrates eine Mehrheit gegen die zu geringe Pensionserhöhung
zustandezubringen
Der FP - Obmann bezeichnete die von der SP - VP - Regierung an den Tag gelegte "Spargesinnung" bei den
Pensionen unter Hinweis auf die durchschnittliche Arbeiterpension von 8.500 ATS und jener der Angestellten von
knapp über 11.000 S als "unmoralisch"..............
FPÖ/Petition/Pensionsanpassung ***ORIGINAL TEXT - SERVICE* **
FPÖ - Petition zur ausreichenden Pensionsanpassung =
Wien, 1994-11-09 (fpd) - Im folgenden der Wortlaut der von FPÖ - Bundesparteiobmann Dr. Jörg Haider heute bei
einer Pressekonferenz in Wien präsentierten FPÖ - Petition zur Pensionsanpassung: ****
..............
Die Inflationsrate als unterste Grenze zur realen Pensionskürzung muss jedenfalls überschritten werden.
Die Unterzeichneten ersuchen den Nationalrat, folgende Änderungen der Pensionsanpassung zu beschließen:
1. Die Pensionsanpassung für 1995 muss zumindest 3,2 Prozent betragen, jedenfalls aber 0,5 Prozent über der
Inflationsrate liegen sonst muss eine Nachzahlung erfolgen). Der Ausgleichszulagenrichtsatz muss um den
Fixbetrag von S 500. - - angehoben werden.
2. In Zukunft soll die Anpassung jedem Pensionisten eine Erhöhung der Pension bringen, die der Steigerung des
Durchschnittsverdienstes eines unselbstständig Erwerbstätigen entspricht, jedenfalls aber um 0.5 Prozent über der
Inflationsrate liegt.
(Schluss) PW
Soziales/Pensionen Parlament‚ Nationalrat/Ausschuss
Hauptausschuss beschließt 2.8 Prozent Pensionserhöhung -Tagesmeldung
.............. Für FP - Obmann Jörg Haider ist diese Zusage "pure Verhöhung". Offenbar wolle die Regierung die
Pensionisten "hinters" Licht führen und täuschen“.
Klubobmann - Stellvertreter Ewald Stadler sprach von einem "faulen Trick“, da nicht eine automatische Anhebung
zugesagt worden sei, sondern nur eine "Gesprächsbereitschaft".
Anmerkung: Die Inflationsrate betrug 1995 2,2 Prozent, die Pensionserhöhung 2,8 Prozent.
Soziales/Pensionen FPÖ/Grüne
..........Für Haider ist die Erhöhung um 1,5 Prozent "in Wahrheit eine Farce". Nach dem Abzug von Lohnsteuer,
Sozialversicherung und Inflationsrate bleibe den meisten gar nichts oder sie würden sogar
ins Minus geraten. Für den FPÖ - Obmann stellt sich auch die Frage nach der Existenzberechtigung des
Seniorenbeirates.
Anmerkung: Die Inflationsrate betrug 1999 0,6 Prozent, die Pensionserhöhung 1,5 Prozent.
Der neue Sozialminister und damalige FPÖ - Sozialsprecher Haupt hat zur
Pensionsanpassung 1999 folgendes gesagt:
Die Freiheitlichen/Haupt/Senioren *** OTS - PRESSEAUSSENDUNG ***
Haupt: SPÖ und ÖVP Seniorenobleute verraten das eigene Klientel
Wien 1999-11-19 (fpd) - Als Verrat am eigenen Klientel bezeichnete heute der freiheitliche Sozialsprecher Mag.
Herbert Haupt die Beschönigungsversuche von Blecha und Knafl die minimale Erhöhung der Pensionen als Erfolg zu
verkaufen. ****
Sämtliche, bereits in der Herbstlohnrunde erzielten Lohnabschlüsse - von den Metallern bis zum Handel und
Gewerbe - waren mit bis zu 2,4 Prozent um ein vielfaches höher, "und ob den Pensionisten und da vor allem den
Kleinstrentnern nur
ein Drittel davon zusteht mag jeder für sich selbst beurteilen", so
Haupt..............
Das war am 19.11.1999, in der Zwischenzeit behauptet sich Minister Haupt als
Sozialabbauminister:
Die Valorisierung des Pflegegelds ist von den Freiheitlichen immer wieder versprochen worden.
Sogar die Vorgängerin von Minister Haupt die ansonsten glücklose Frau Sickl - hat den
Pflegegeldbeziehern Einmalzahlungen versprochen. Die Ankündigung von Minister Haupt, dass es
im Jahr 2001 keine Valorisierung des Pflegegeldes geben werde verursachte einen Proteststurm
bei den betroffenen Gruppen.
Die FPÖ lässt insgesamt, seit sie in der Regierung ist, einen eklatanten Mangel an
Erinnerungsvermögen erkennen. Den vollmundigen Ankündigungen folgen
Durchsetzungsschwäche gegenüber dem Koalitionspartner und daher im Ergebnis ein gebrochenes
(Wahl - )Versprechen nach dem anderen.
Heizkostenzuschuss:
Obwohl die OPEC eine höhere Förderquote beschlossen hat, ist der Rohölpreis gestiegen. Die
Heizölpreise bleiben ebenfalls auf Rekordniveau (Ofenheizöl +4,4 Prozent. Heizöl leicht +3,8
Prozent im Vergleich zum September 2000), jetzt ist auch noch Erdgas empfindlich teurer
geworden (+4 Prozent im Vergleich zum September 2000). Die betroffenen Menschen konnten
mit den notwendigen Käufen nicht mehr warten, denn die Temperaturen sind gefallen und die
Heizölpreise sind sogar noch angestiegen.
Die höheren Energiepreise belasten die österreichischen Haushalte enorm. Seit der
Ölpreisexplosion im September des Vorjahres belaufen sich etwa die Treibstoffmehrkosten auf
rund 14 Milliarden ATS. Und für Heizöl und Erdgas müssen in der kommenden Heizsaison rund
acht Milliarden ATS mehr ausgegeben werden.
Am schlimmsten trifft es MieterInnen und BesitzerInnen von Wohnungen und Eigenheimen mit
niedrigem Einkommen, die auf Heizöl angewiesen sind. Verglichen mit dem Vorjahr ist der Preis
je Liter um rund 3,50 ATS gestiegen. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von rund 4.000
Litern, für die Beheizung eines durchschnittlichen Eigenheimes, in einer Heizsaison belaufen sich
die Mehrkosten somit auf rund 14.000,- Schilling.
Der Finanzminister profitiert von diesen massiven Belastungen der Haushalte in Form höherer
Mehrwertsteuereinnahmen um mindestens 2 Milliarden Schilling.
Ein Teil dieses Geldes muß aus unsere Sicht unverzüglich an NotstandshilfebezieherInnen,
KarenzgeldbezieherInnen, PensionistInnen,
Kranke, Menschen mit Behinderungen,
ArbeitslosengeldbezieherInnen, BezieherInnen von Opferrenten die ein Haushaltseinkommen von
unter 12.000,- ATS netto im Monat haben, von der Sozialversicherung, dem Arbeitsmarktservice
bzw. dem Bund ein Heizkostenzuschuss, durch eine Einmalzahlung von 1.500,- ATS ausgezahlt
werden um die ölpreisbedingten Mehrkosten für die Monate Oktober, November und Dezember
2000 abzudecken.
Wenn bis zum 15. Dezember 2000 die Verkaufspreise für Heizöl und Erdgas nicht gesunken sind,
ist durch Verordnung für den Rest der Heizperiode (Jänner, Feber, März und April 2001) ein
zusätzlicher Betrag von 500.- ATS pro Monat, für die definierte Personengruppe auszuzahlen.
In den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer sind gleichwertige Regelungen auf landesgesetzlicher
Ebene zu schaffen und die erhöhten Mittel auszubezahlen. Die finanzielle Bedeckung der
zusätzlichen Kosten für die Bundesländer werden durch Überweisungen aus dem Bundesbudget
gedeckt. Im Rahmen der Amtshilfe sollen den Ländern jene Daten zur Verfügung gestellt werden,
die für die Administration des Heizkostenzuschusses benötigt werden. Die finanzielle Bedeckung
ist durch die gestiegenen Mehrwertsteuereinnahmen aus den erhöhten Treibstoffpreisen
sichergestellt.
ORF - und Telefongebührenbefreiungen:
Die ORF Gebührenbefreiung ermöglicht vielen PensionistInnen die Programme des ORF zu
empfangen. Daher leistet diese Gebührenbefreiung einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der
notwendigsten Informationen. Diese Möglichkeit darf nicht eingeschränkt werden. Nach dem
neuen Fernsprechentgeltzuschussgesetz wird jeder Anspruchsberechtigte einen Scheck erhalten,
den er bar im Festnetz- bzw. bei Mobilfunkanbietern für die Gebührenbefreiung verwenden kann.
Da die Höhe der Zuschussleistungen aber durch Verordnung erst festgesetzt wird, droht eine
Kürzung der Zuschussleistungen für die Anspruchsberechtigten.
So werden im Rahmen des Verkehrsbudgets die für die Telefongebührenbefreiungen
vorgesehenen Zuschüsse des Bundes von mehr als 900 Mio. auf 750 Mio. ATS vermindert. Die
Telekom Austria hat bereits darauf hingewiesen, dass dieser Betrag nicht ausreicht. um die
Leistungen bei den Gebührenbefreiungen für alle Anspruchsberechtigten aufrecht zu erhalten.
Die durch die Leistungskürzungen entstehenden Spielräume im Bundeshaushalt sollen
offensichtlich dazu benutzt werden, um die Sozialabgaben der Arbeitgeber in einer
Größenordnung von rund 8 Mrd. ATS zu senken und in Form des Kindergeldes
Leistungsausweitungen in Milliardenhöhe ohne jede soziale Differenzierung in Aussicht zu
stellen.
Insgesamt stellt die klar erkennbare Politikgestaltung der neuen Koalition ein aggressives
Vorgehen gegen ArbeitnehmerInnen - und PensionistInnen dar, ist mit dem Geist der
Konsensdemokratie unvereinbar und führt damit auch zu einer Gefährdung der gesellschaftlichen
Stabilität und des sozialen Friedens und höhlen damit die Grundlagen des österreichischen
Wohlfahrtsstaates aus.
Diese FPÖVP - Koalition ist mit dem Anspruch angetreten an ihren Taten gemessen zu werden,
daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Dringlichen Antrag
"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, alle Maßnahmen
zu setzen um dem Nationalrat bis zum 5. Dezember 2000 eine Regierungsvorlage mit folgendern
Inhalt zuzuleiten:
• Pensionsanpassung für das Jahr 2001 mindestens im Ausmaß der Teuerungsrate.
• Anpassung des Pflegegeldes zumindest mit einer Einmalzahlung.
• Abschaffung der unsozialen Ambulanzgebühren.
• Heizkostenzuschuss in der Höhe von 500,-- ATS monatlich, für BezieherInnen eines
Haushaltseinkommens von unter 12.000,-- ATS während der Heizperiode.
Der Bundesminister wird weiters aufgefordert, innerhalb der Bundesregierung sicherzustellen,
dass die ORF- und Telefongebührenbefreiungen im vollen Leistungsumfang für alle
Anspruchsberechtigten weiter erhalten bleiben.“