327/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 24.11.2000
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Reinisch - Hosek
und GenossInnen
betreffend Jugend - Demokratiepaket „Beteiligung fördern, Wahlalter senken“
Der Stellenwert von Jugendlichen in unserer Gesellschaft gehört gehoben, damit die Rechte
der jungen Menschen, ihre Ausbildung und ihre Chancen gesichert sind. Jugendliche sollen
dort wo sie leben, lernen und arbeiten mitbestimmen können, dafür brauchen sie aber mehr
Rechte und auch Ansprechpersonen. Nur so können Jugendmitbestimmungsmodelle ernsthaft
umgesetzt werden!
Noch nie waren Jugendliche so informiert wie heute. Die neuen Medien und
Kommunikationsmittel fördern dies zusätzlich. Das Argument, dass junge Menschen unreif
oder unfähig wären, die Konsequenzen einer Wahlentscheidung abzuschätzen, ist daher
unzulässig. Abgesehen davon kann die politische Urteilsfähigkeit kein Zulassungskriterium
sein, außer sie würde laufend bei allen österreichischen BürgerInnen überprüft werden.
Jede politische Entscheidung - vom Bau einer Straße bis zur Lohnpolitik - beeinflusst auch
das Leben der Jugendlichen. Jede Stellungnahme, die diese abgeben können, erweitert die
Grundlage, auf der politische Entscheidungen getroffen werden. Die Verantwortung für
Entscheidungen zu übernehmen, wird BürgerInnen abverlangt. Die Vorraussetzung dafür ist
die frühestmögliche Miteinbeziehung in die Entscheidungsprozesse.
Jugendpolitik muss endlich in das Zentrum der Überlegungen der obersten
Entscheidungsträger des Landes gerückt werden!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, die
Grundlagen für die Umsetzung des folgenden Jugend - Demokratiepaket „Beteiligung fördern,
Wahlalter senken" zu schaffen.
• Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre
• Einführung des Pflichtfachs „Politische Bildung“ ab der 5. Schulstufe
• Erarbeitung von Modellen zur Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in politische
Entscheidungsprozesse
• Verstärkte Mitsprache - und Mitwirkungsrechte für Jugendliche - Initiativrecht für
Jugendliche, Reduzierung der Formerfordernisse auf 300 Unterschriften für die
Behandlung im Parlament
• Verstärkte SchülerInnen/StudentInnenmitbestimmung
• Schaffung einer Kinder - und Jugendverträglichkeitsprüfung
• Kinder - und Jugendgemeinderäte verpflichtend in jeder Gemeinde
• Auch im Verwaltungsbereich jeder Gemeinde muss eine Planstelle für Kinder - und
Jugendangelegerheiten geschaffen werden (Koordination, Vernetzung mit PolitikerInnen
und den jungen Menschen).“