327/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 24.11.2000

 

                                               Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gabriele Reinisch - Hosek

und GenossInnen

betreffend Jugend - Demokratiepaket „Beteiligung fördern, Wahlalter senken“

 

 

Der Stellenwert von Jugendlichen in unserer Gesellschaft gehört gehoben, damit die Rechte

der jungen Menschen, ihre Ausbildung und ihre Chancen gesichert sind. Jugendliche sollen

dort wo sie leben, lernen und arbeiten mitbestimmen können, dafür brauchen sie aber mehr

Rechte und auch Ansprechpersonen. Nur so können Jugendmitbestimmungsmodelle ernsthaft

umgesetzt werden!

 

Noch nie waren Jugendliche so informiert wie heute. Die neuen Medien und

Kommunikationsmittel fördern dies zusätzlich. Das Argument, dass junge Menschen unreif

oder unfähig wären, die Konsequenzen einer Wahlentscheidung abzuschätzen, ist daher

unzulässig. Abgesehen davon kann die politische Urteilsfähigkeit kein Zulassungskriterium

sein, außer sie würde laufend bei allen österreichischen BürgerInnen überprüft werden.

 

Jede politische Entscheidung - vom Bau einer Straße bis zur Lohnpolitik - beeinflusst auch

das Leben der Jugendlichen. Jede Stellungnahme, die diese abgeben können, erweitert die

Grundlage, auf der politische Entscheidungen getroffen werden. Die Verantwortung für

Entscheidungen zu übernehmen, wird BürgerInnen abverlangt. Die Vorraussetzung dafür ist

die frühestmögliche Miteinbeziehung in die Entscheidungsprozesse.

 

Jugendpolitik muss endlich in das Zentrum der Überlegungen der obersten

Entscheidungsträger des Landes gerückt werden!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

                                                               Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, die

Grundlagen für die Umsetzung des folgenden Jugend - Demokratiepaket „Beteiligung fördern,

Wahlalter senken" zu schaffen.

 

•              Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre

•              Einführung des Pflichtfachs „Politische Bildung“ ab der 5. Schulstufe

•              Erarbeitung von Modellen zur Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in politische

                Entscheidungsprozesse

•              Verstärkte Mitsprache - und Mitwirkungsrechte für Jugendliche - Initiativrecht für

                Jugendliche, Reduzierung der Formerfordernisse auf 300 Unterschriften für die

                Behandlung im Parlament

•              Verstärkte SchülerInnen/StudentInnenmitbestimmung

•              Schaffung einer Kinder - und Jugendverträglichkeitsprüfung

•              Kinder - und Jugendgemeinderäte verpflichtend in jeder Gemeinde

•              Auch im Verwaltungsbereich jeder Gemeinde muss eine Planstelle für Kinder - und

                Jugendangelegerheiten geschaffen werden (Koordination, Vernetzung mit PolitikerInnen

                und den jungen Menschen).“