331/A XXI.GP

Eingelangt am:29.11.2000

 

Dringlicher Antrag

 

gemäß § 74 a in Verbindung mit § 93 Abs. 1 GOG

 

 

der Abgeordneten Nürnberger, Katharina Pfeffer

und GenossInnen

betreffend die Erhöhung des Pendlerpauschales, des Kilometergeldes und der

Auszahlung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses

 

Die Belastungspolitik der Bundesregierung führt vor allem für das untere Drittel der

österreichischen Einkommensbezieher - entgegen den gebetsmühlenartig wiederholten

Unwahrheiten der Regierungsmitglieder - zu massiven realen Einkommenseinbußen. Ein

Hauptgrund dafür liegt in den drastisch gestiegenen Kosten für Verkehr und Energie. Durch

die Steigerung der Benzin -, Diesel - und Heizölpreise seit dem Dezember 1999 werden die

österreichischen Verbraucher mit zusätzlichen Kosten in der Höhe von zweistelligen

Milliardenbeträgen belastet. Statt diese massiven Preiserhöhungen durch

Entlastungsmaßnahmen für Pendler, Pensionisten und untere Einkommensgruppen

auszugleichen, wurden von der Bundesregierung zusätzliche Belastungen beschlossen, welche

die Kosten im Bereich des Energieverbrauchs und des Verkehrs explodieren lassen.

 

Durch die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer um 1.300,-- ATS für einen

durchschnittlichen PKW, durch die Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette um

ATS 450,-- und durch die gestiegenen Treibstoffpreise, die dem Finanzminister

Umsatzsteuereinnahmen von zusätzlich 2 Mrd. ATS bringen, werden Berufspendler, die zur

Erreichung ihrer Arbeitsstätte den privaten PKW benötigen, über Gebühr belastet. Aber auch

Pendl er, die auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, sind mit massiven

Erhöhungen der Tarife für Zeitfahrkarten konfrontiert.

 

Das Pendlerpauschale und das Kilometergeld wurden bisher immer nach deutlichen

Verkehrskostensteigerungen angepasst. Jetzt aber stiehlt sich die Regierung aus der

Verantwortung, indem lediglich das „große“ Pendlerpauschale um rund 20 Prozent (befristet)

und erst für das Jahr 2001 erhöht wird. Das große Pendlerpauschale ist aufgrund der strengen

Anspruchsvoraussetzungen nur 20 Prozent der Pendler zugänglich. So fallen z.B.

Arbeitnehmer, die in einer Region eines Verkehrsverbundes wohnen, in der Regel aus dem

Kreis der Anspruchsberechtigten heraus. Die Erhöhung nicht auch beim sogenannten

„kleinen“ Pendlerpauschale wirksam werden zu lassen bedeutet nicht nur, die

Steuererhöhungen voll auf die Berufspendler durchschlagen zu lassen, sondern ihnen auch

den berechtigten Anspruch auf steuerliche Geltendmachung der erhöhten Aufwendungen zu

verweigern.

 

Das Kilometergeld ist in der Vergangenheit immer angepasst worden, wenn sich der

Autokostenhaltungsindex um mehr als 10 Prozentpunkte seit der letzten

Kilometergeldänderung erhöht hat. Obwohl dieser Umstand bereits eingetreten ist, verweigert

die Bundesregierung den Arbeitnehmern die gerechtfertigte Erhöhung. Im öffentlichen Dienst

und auch im Bereich der privaten Dienstgeber (durch die Übernahme des amtlichen

Kilometergelds in den Kollektivverträgen) wird die Entschädigung für die dienstliche

Inanspruchnahme des privaten PKWs von der Höhe des amtlichen Kilometergelds bestimmt.

Die Weigerung der Bundesregierung das Kilometergeld zu erhöhen, bedeutet nichts anderes

als Vertretern und anderen auf Dienstreisen auf den PKW angewiesenen Arbeitnehmern die

Möglichkeit zu nehmen, ihre Kostenmehrbelastung von den Dienstgebern refundiert zu

erhalten.

 

Obwohl die OPEC eine höhere Förderquote beschlossen hat, ist der Rohölpreis weiter

gestiegen. Die Heizölpreise bleiben ebenfalls auf Rekordniveau (Ofenheizöl +53,8 Prozent,

Heizöl leicht +58,5 Prozent im Vergleich zum Oktober 1999). Auch Erdgas ist empfindlich

teurer geworden (+10,3 Prozent im Vergleich zum Oktober 1999). Die betroffenen

Konsumenten können mit den notwendigen Käufen nicht mehr zuwarten und müssen daher

die Last der Preissteigerungen in vollem Umfang tragen.

 

Die höheren Energiepreise belasten die österreichischen Haushalte enorm. Seit der

Ölpreisexplosion im September des Vorjahres belaufen sich die Treibstoffmehrkosten auf

rund 14 Milliarden ATS. Und für Heizöl und Erdgas müssen in der kommenden Heizsaison

rund acht Milliarden ATS mehr ausgegeben werden.

 

Am schlimmsten trifft es MieterInnen und BesitzerInnen von Wohnungen und Eigenheimen

mit niedrigem Einkommen, die auf Heizöl angewiesen sind. Verglichen mit dem Vorjahr ist

der Preis je Liter um rund 3,50 ATS gestiegen. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von

rund 4.000 Liter für die Beheizung eines durchschnittlichen Eigenheimes in einer Heizsaison

belaufen sich die Mehrkosten somit auf rund 14.000,- Schilling.

 

Der Finanzminister profitiert von diesen massiven Belastungen der Haushalte in Form

höherer Mehrwertsteuereinnahmen um mehr als 2 Milliarden ATS.

 

Ein Teil dieses Geldes muss aus unserer Sicht unverzüglich an NotstandshilfebezieherInnen,

KarenzgeldbezieherInnen, PensionistInnen, Kranke, Menschen mit Behinderungen,

ArbeitslosengeldbezieherInnen, BezieherInnen von Opferrenten die ein Haushaltseinkommen

von unter 12.000,- ATS netto im Monat haben, von der Sozialversicherung, dem

Arbeitsmarktservice bzw. dem Bund ein Heizkostenzuschuss durch eine Einmalzahlung von

1.500,- ATS ausgezahlt werden, um die ölpreisbedingten Mehrkosten für die Monate

Oktober, November und Dezember 2000 abzudecken.

 

Wenn bis zum 15. Dezember 2000 die Verkaufspreise für Heizöl und Erdgas nicht gesunken

sind, sollte durch eine Verordnung für den Rest der Heizperiode (Jänner, Feber, März und

April 2001) ein zusätzlicher Betrag von 500,- ATS pro Monat für die definierte

Personengruppe ausgezahlt werden.

 

In den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer sind gleichwertige Regelungen auf

landesgesetzlicher Ebene zu schaffen und die erhöhten Mittel auszubezahlen. Die finanzielle

Bedeckung der zusätzlichen Kosten für die Bundesländer sollen durch Überweisungen aus

dem Bundesbudget gedeckt werden. Im Rahmen der Amtshilfe sollen den Ländern jene Daten

zur Verfügung gestellt werden, die für die Administration des Heizkostenzuschusses benötigt

werden. Die finanzielle Bedeckung ist durch die gestiegenen Mehrwertsteuereinnahmen aus

den erhöhten Treibstoffpreisen sichergestellt.

 

Die massiven Verteuerungen im Energie - und Verkehrssektor für die österreichischen

Verbraucher müssen vor dem Hintergrund der Belastungslawine gesehen werden, welche die

österreichische Bundesregierung mit den drei Belastungspaketen und den Pensionskürzungen

ausgelöst hat. So wurde durch die Erhöhung der Verbrauchsteuern und Gebühren im

Belastungspaket Nummer 1 das untere Einkommensdrittel doppelt so hoch belastet als das

oberste Einkommensdrittel. Arbeitnehmergruppen, die einem hohen Risiko der Beendigung

ihres Beschäftigungsverhältnisses ausgesetzt sind - und diese Arbeitnehmergruppen gehören

überwiegend zum unteren Einkommensdrittel - werden durch die Urlaubsaliquotierung, den

Entfall des Postensuchtages sowie die Besteuerung der Urlaubs - und

Kündigungsentschädigung besonders betroffen. Die Einführung des Selbstbehalts in der

Krankenversicherung wird ebenfalls das untere Einkommensdrittel stärker als die höheren

Einkommensgruppen belasten, da untere Einkommensbezieher einen höheren Prozentsatz

ihres verfügbaren Einkommens für Gesundheitsausgaben aufwenden müssen. Die defakto -

Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrages geht massiv zu Lasten der kleinen und mittleren

Einkommen: Um sich 63,- ATS im Monat (750,- ATS pro Jahr) an Steuern zu sparen,

müssten diese Gruppen jährlich 1.000,- Euro = 13.760,- in eine private Pensionsvorsorge

investieren. Das ist für untere Einkommensgruppen unmöglich, da das untere

Einkommensdrittel über ein Nettoeinkommen bis zirka 10.000,- ATS im Monat verfügt.

Darüber hinaus trifft die beschlossene Besteuerung der Unfallrenten die unteren

Einkommensgruppen überproportional wie auch die Kürzung der Familienzuschläge.

 

Die Belastungspakete 2000/2001/2002 betreffen daher das untere Einkommensdrittel

mindestens doppelt so stark als das oberste Einkommensdrittel. Auch die von der

Bundesregierung mit heuer 34 Millionen ATS und im nächsten Jahr 50 Millionen ATS auf

Kosten der österreichischen Steuerzahler durchgeführte Desinformationskampagne über ihre

Budgetpolitik wird diese Tatsachen auf Dauer nicht verschleiern können.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Dringlichen Antrag:

 

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert,

 

• anstelle der unzureichenden Anhebung des Pendlerpauschales eine generelle Erhöhung

  des Pendlerpauschales um ein Drittel vorzunehmen,

• das Kilometergeld um 50 Groschen zu erhöhen, sowie

• in der Regierung dafür einzutreten, einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 500,- ATS

  monatlich für BezieherInnen eines Haushaltseinkommens unter 12.000,- ATS während

  der Heizperiode zu beschließen.“