331/A XXI.GP
Eingelangt am:29.11.2000
gemäß § 74 a in Verbindung mit § 93 Abs. 1 GOG
der Abgeordneten Nürnberger, Katharina Pfeffer
und GenossInnen
betreffend die Erhöhung des Pendlerpauschales, des Kilometergeldes und der
Auszahlung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses
Die Belastungspolitik der Bundesregierung führt vor allem für das untere Drittel der
österreichischen Einkommensbezieher - entgegen den gebetsmühlenartig wiederholten
Unwahrheiten der Regierungsmitglieder - zu massiven realen Einkommenseinbußen. Ein
Hauptgrund dafür liegt in den drastisch gestiegenen Kosten für Verkehr und Energie. Durch
die Steigerung der Benzin -, Diesel - und Heizölpreise seit dem Dezember 1999 werden die
österreichischen Verbraucher mit zusätzlichen Kosten in der Höhe von zweistelligen
Milliardenbeträgen belastet. Statt diese massiven Preiserhöhungen durch
Entlastungsmaßnahmen für Pendler, Pensionisten und untere Einkommensgruppen
auszugleichen, wurden von der Bundesregierung zusätzliche Belastungen beschlossen, welche
die Kosten im Bereich des Energieverbrauchs und des Verkehrs explodieren lassen.
Durch die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer um 1.300,-- ATS für einen
durchschnittlichen PKW, durch die Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette um
ATS 450,-- und durch die gestiegenen Treibstoffpreise, die dem Finanzminister
Umsatzsteuereinnahmen von zusätzlich 2 Mrd. ATS bringen, werden Berufspendler, die zur
Erreichung ihrer Arbeitsstätte den privaten PKW benötigen, über Gebühr belastet. Aber auch
Pendl er, die auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, sind mit massiven
Erhöhungen der Tarife für Zeitfahrkarten konfrontiert.
Das Pendlerpauschale und das Kilometergeld wurden bisher immer nach deutlichen
Verkehrskostensteigerungen angepasst. Jetzt aber stiehlt sich die Regierung aus der
Verantwortung, indem lediglich das „große“ Pendlerpauschale um rund 20 Prozent (befristet)
und erst für das Jahr 2001 erhöht wird. Das große Pendlerpauschale ist aufgrund der strengen
Anspruchsvoraussetzungen nur 20 Prozent der Pendler zugänglich. So fallen z.B.
Arbeitnehmer, die in einer Region eines Verkehrsverbundes wohnen, in der Regel aus dem
Kreis der Anspruchsberechtigten heraus. Die Erhöhung nicht auch beim sogenannten
„kleinen“ Pendlerpauschale wirksam werden zu lassen bedeutet nicht nur, die
Steuererhöhungen voll auf die
Berufspendler durchschlagen zu lassen, sondern ihnen auch
den berechtigten Anspruch auf steuerliche Geltendmachung der erhöhten Aufwendungen zu
verweigern.
Das Kilometergeld ist in der Vergangenheit immer angepasst worden, wenn sich der
Autokostenhaltungsindex um mehr als 10 Prozentpunkte seit der letzten
Kilometergeldänderung erhöht hat. Obwohl dieser Umstand bereits eingetreten ist, verweigert
die Bundesregierung den Arbeitnehmern die gerechtfertigte Erhöhung. Im öffentlichen Dienst
und auch im Bereich der privaten Dienstgeber (durch die Übernahme des amtlichen
Kilometergelds in den Kollektivverträgen) wird die Entschädigung für die dienstliche
Inanspruchnahme des privaten PKWs von der Höhe des amtlichen Kilometergelds bestimmt.
Die Weigerung der Bundesregierung das Kilometergeld zu erhöhen, bedeutet nichts anderes
als Vertretern und anderen auf Dienstreisen auf den PKW angewiesenen Arbeitnehmern die
Möglichkeit zu nehmen, ihre Kostenmehrbelastung von den Dienstgebern refundiert zu
erhalten.
Obwohl die OPEC eine höhere Förderquote beschlossen hat, ist der Rohölpreis weiter
gestiegen. Die Heizölpreise bleiben ebenfalls auf Rekordniveau (Ofenheizöl +53,8 Prozent,
Heizöl leicht +58,5 Prozent im Vergleich zum Oktober 1999). Auch Erdgas ist empfindlich
teurer geworden (+10,3 Prozent im Vergleich zum Oktober 1999). Die betroffenen
Konsumenten können mit den notwendigen Käufen nicht mehr zuwarten und müssen daher
die Last der Preissteigerungen in vollem Umfang tragen.
Die höheren Energiepreise belasten die österreichischen Haushalte enorm. Seit der
Ölpreisexplosion im September des Vorjahres belaufen sich die Treibstoffmehrkosten auf
rund 14 Milliarden ATS. Und für Heizöl und Erdgas müssen in der kommenden Heizsaison
rund acht Milliarden ATS mehr ausgegeben werden.
Am schlimmsten trifft es MieterInnen und BesitzerInnen von Wohnungen und Eigenheimen
mit niedrigem Einkommen, die auf Heizöl angewiesen sind. Verglichen mit dem Vorjahr ist
der Preis je Liter um rund 3,50 ATS gestiegen. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von
rund 4.000 Liter für die Beheizung eines durchschnittlichen Eigenheimes in einer Heizsaison
belaufen sich die Mehrkosten somit auf rund 14.000,- Schilling.
Der Finanzminister profitiert von diesen massiven Belastungen der Haushalte in Form
höherer Mehrwertsteuereinnahmen um mehr als 2 Milliarden ATS.
Ein Teil dieses Geldes muss aus unserer Sicht unverzüglich an NotstandshilfebezieherInnen,
KarenzgeldbezieherInnen, PensionistInnen, Kranke, Menschen mit Behinderungen,
ArbeitslosengeldbezieherInnen, BezieherInnen von Opferrenten die ein Haushaltseinkommen
von unter 12.000,- ATS netto im Monat haben,
von der Sozialversicherung, dem
Arbeitsmarktservice bzw. dem Bund ein Heizkostenzuschuss durch eine Einmalzahlung von
1.500,- ATS ausgezahlt werden, um die ölpreisbedingten Mehrkosten für die Monate
Oktober, November und Dezember 2000 abzudecken.
Wenn bis zum 15. Dezember 2000 die Verkaufspreise für Heizöl und Erdgas nicht gesunken
sind, sollte durch eine Verordnung für den Rest der Heizperiode (Jänner, Feber, März und
April 2001) ein zusätzlicher Betrag von 500,- ATS pro Monat für die definierte
Personengruppe ausgezahlt werden.
In den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer sind gleichwertige Regelungen auf
landesgesetzlicher Ebene zu schaffen und die erhöhten Mittel auszubezahlen. Die finanzielle
Bedeckung der zusätzlichen Kosten für die Bundesländer sollen durch Überweisungen aus
dem Bundesbudget gedeckt werden. Im Rahmen der Amtshilfe sollen den Ländern jene Daten
zur Verfügung gestellt werden, die für die Administration des Heizkostenzuschusses benötigt
werden. Die finanzielle Bedeckung ist durch die gestiegenen Mehrwertsteuereinnahmen aus
den erhöhten Treibstoffpreisen sichergestellt.
Die massiven Verteuerungen im Energie - und Verkehrssektor für die österreichischen
Verbraucher müssen vor dem Hintergrund der Belastungslawine gesehen werden, welche die
österreichische Bundesregierung mit den drei Belastungspaketen und den Pensionskürzungen
ausgelöst hat. So wurde durch die Erhöhung der Verbrauchsteuern und Gebühren im
Belastungspaket Nummer 1 das untere Einkommensdrittel doppelt so hoch belastet als das
oberste Einkommensdrittel. Arbeitnehmergruppen, die einem hohen Risiko der Beendigung
ihres Beschäftigungsverhältnisses ausgesetzt sind - und diese Arbeitnehmergruppen gehören
überwiegend zum unteren Einkommensdrittel - werden durch die Urlaubsaliquotierung, den
Entfall des Postensuchtages sowie die Besteuerung der Urlaubs - und
Kündigungsentschädigung besonders betroffen. Die Einführung des Selbstbehalts in der
Krankenversicherung wird ebenfalls das untere Einkommensdrittel stärker als die höheren
Einkommensgruppen belasten, da untere Einkommensbezieher einen höheren Prozentsatz
ihres verfügbaren Einkommens für Gesundheitsausgaben aufwenden müssen. Die defakto -
Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrages geht massiv zu Lasten der kleinen und mittleren
Einkommen: Um sich 63,- ATS im Monat (750,- ATS pro Jahr) an Steuern zu sparen,
müssten diese Gruppen jährlich 1.000,- Euro = 13.760,- in eine private Pensionsvorsorge
investieren. Das ist für untere Einkommensgruppen unmöglich, da das untere
Einkommensdrittel über ein Nettoeinkommen bis zirka 10.000,- ATS im Monat verfügt.
Darüber hinaus trifft die beschlossene Besteuerung der Unfallrenten die unteren
Einkommensgruppen überproportional wie auch die Kürzung der Familienzuschläge.
Die Belastungspakete 2000/2001/2002 betreffen daher das untere Einkommensdrittel
mindestens doppelt so stark als das oberste
Einkommensdrittel. Auch die von der
Bundesregierung mit heuer 34 Millionen ATS und im nächsten Jahr 50 Millionen ATS auf
Kosten der österreichischen Steuerzahler durchgeführte Desinformationskampagne über ihre
Budgetpolitik wird diese Tatsachen auf Dauer nicht verschleiern können.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Dringlichen Antrag:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert,
• anstelle der unzureichenden Anhebung des Pendlerpauschales eine generelle Erhöhung
des Pendlerpauschales um ein Drittel vorzunehmen,
• das Kilometergeld um 50 Groschen zu erhöhen, sowie
• in der Regierung dafür einzutreten, einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 500,- ATS
monatlich für BezieherInnen eines Haushaltseinkommens unter 12.000,- ATS während
der Heizperiode zu beschließen.“