333/AE XXI.GP

Eingelangt am: 29.11.2000

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Jarolim

und Genossen

an den Bundeskanzler

betr. Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzniveaus in Österreich

 

Die Diskussion der letzten Wochen in der Spitzelaffäre hat deutlich wie noch nie die Defizite

im österreichischen Datenschutzrecht, fehlende Kontrollen bei Abfragen und in der

personellen Ausstattung des Büros des Datenschutzrates in der Datenschutzkommission

aufgezeigt. Sollte es nun tatsächlich - wie von der Regierung angekündigt - zu der

Einführung einer Bürgercard kommen, sind allein aus diesem Grund Änderungen des

Datenschutzgesetzes notwendig, um ein höchst mögliches Datenschutzniveau in Österreich zu

erreichen.

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließung:

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

1. Der Bundeskanzler wird aufgefordert unter Berücksichtigung der Ergebnisse der

Maßnahmen im Innenministerium, der Datensicherheit im öffentlichen und privaten

Bereich unter Beiziehung des Datenschutzrates eine umfassende Novelle des

Datenschutzgesetzes vorzubereiten. Diese Novelle hat insbesondere

 

* die Einführung einer unabhängigen Datenschutzanwaltschaft als zentrale Ansprechstelle

    für die BürgerInnen,

* eine Stärkung der Datenschutzkommission,

* eine zwingende Protokollierung des Zugriffes zu Datenbanken mit sensiblen

    personenbezogenen Daten,

* eine Stärkung der Rechte der Bürgerinnen auch im privaten Bereich (z.B. Zuständigkeit

    der Datenschutzkommission),

* ein kostenloses erweitertes Auskunftsrecht im öffentlichen und privaten Bereich sowie

* ein generelles Verbot der Weitergabe von sensiblen Daten

 

zu beinhalten.

2. Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehendst ein Konzept der

    angekündigten Bürgercard vorzulegen und dieses in einer parlamentarischen Enquete zu

    diskutieren.

 

3. Der Bundeskanzler wird aufgefordert, der Datenschutzkommission und dem

    Datenschutzrat das notwendige zusätzliche Personal zur Verfügung zu stellen, dass

    diese wichtigen Einrichtungen zumindest über Personal im europäischen Schnitt

    verfügen.

 

4. Der Bundeskanzler wird aufgefordert, durch geeignete Informationsmaßnahmen das

     Datenschutzbewusstsein in Österreich zu erhöhen.