333/AE XXI.GP
Eingelangt am: 29.11.2000
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Jarolim
und Genossen
an den Bundeskanzler
betr. Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzniveaus in Österreich
Die Diskussion der letzten Wochen in der Spitzelaffäre hat deutlich wie noch nie die Defizite
im österreichischen Datenschutzrecht, fehlende Kontrollen bei Abfragen und in der
personellen Ausstattung des Büros des Datenschutzrates in der Datenschutzkommission
aufgezeigt. Sollte es nun tatsächlich - wie von der Regierung angekündigt - zu der
Einführung einer Bürgercard kommen, sind allein aus diesem Grund Änderungen des
Datenschutzgesetzes notwendig, um ein höchst mögliches Datenschutzniveau in Österreich zu
erreichen.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Bundeskanzler wird aufgefordert unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Maßnahmen im Innenministerium, der Datensicherheit im öffentlichen und privaten
Bereich unter Beiziehung des Datenschutzrates eine umfassende Novelle des
Datenschutzgesetzes vorzubereiten. Diese Novelle hat insbesondere
* die Einführung einer unabhängigen Datenschutzanwaltschaft als zentrale Ansprechstelle
für die BürgerInnen,
* eine Stärkung der Datenschutzkommission,
* eine zwingende Protokollierung des Zugriffes zu Datenbanken mit sensiblen
personenbezogenen Daten,
* eine Stärkung der Rechte der Bürgerinnen auch im privaten Bereich (z.B. Zuständigkeit
der Datenschutzkommission),
* ein kostenloses erweitertes Auskunftsrecht im öffentlichen und privaten Bereich sowie
* ein generelles Verbot der Weitergabe von sensiblen Daten
zu beinhalten.
2. Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehendst ein Konzept der
angekündigten Bürgercard vorzulegen und dieses in einer parlamentarischen Enquete zu
diskutieren.
3. Der Bundeskanzler wird aufgefordert, der Datenschutzkommission und dem
Datenschutzrat das notwendige zusätzliche Personal zur Verfügung zu stellen, dass
diese wichtigen Einrichtungen zumindest über Personal im europäischen Schnitt
verfügen.
4. Der Bundeskanzler wird aufgefordert, durch geeignete Informationsmaßnahmen das
Datenschutzbewusstsein in Österreich zu erhöhen.