336/A (E)XXI.GP
Eingelangt am:30 - 11 - 2000
der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Reheis und Genossen
betreffend die finanzielle Unterstützung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
1950 wurde die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten (EMRK) geschaffen und ist seit 1953 in Kraft; 1959 wurde der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg installiert. Während in den
Anfangsjahren nur westliche Staaten Vertragsparteien wurden, traten nach dem
Zusammenbruch des Kommunismus auch vermehrt osteuropäische Staaten der EMRK bei,
sodaß nunmehr an die 800 Millionen Menschen in 41 Staaten des Europarates vom
Geltungsbereich der EMRK erfaßt sind. Die Rolle der EMRK wurde im Laufe der Jahre
zusehends wichtiger, auch durch die Beschlußfassung von mehreren Zusatzprotokollen;
mittlerweile ist man bereits beim 12. Zusatzprotokoll angekommen.
Im Bereich des europäischen Menschenrechtsschutzes nimmt die EMRK eine zentrale Rolle
ein; so auch in Österreich. Die EMRK steht in Österreich seit 1964 ausdrücklich im
Verfassungsrang und gewährt somit ein Bündel von verfassungsmäßig gewährleisteten
Rechten, die von jedermann einklagbar sind.
Durch die zunehmende Zahl der EMRK - Vertragsstaaten einerseits und die zunehmende
Sensibilisierung bezüglich der Menschenrechte anderseits ist das von der EMRK vorgesehene
Rechtsprechungsorgan, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, einer zunehmenden
Belastung ausgesetzt. So hat sich allein in den letzten 7 Jahren die Zahl der Beschwerden, die
an den EGMR herangetragen wurden, verfünffacht.
Durch diese Überlastung ist der EGMR in seiner Wirksamkeit gefährdet. Rechtschutz ist
nämlich nur dann effektiv, wenn er binnen einer gewissen Zeit gewährt wird. Daher schreibt
auch die EMRK in Artikel 6 fest, daß Verfahren binnen „angemessener Zeit“ zu erledigen
sind. Diese Regelung ist von fundamentaler Bedeutung; es wäre eine paradoxe Situation,
könnte der EGMR aufgrund seiner Arbeitsüberlastung seinen eigenen Ansprüchen nicht mehr
gerecht werden.
Damit der EGMR auch weiterhin seine wichtige Rolle im Rahmen des
Menschenrechtsschutzes ausfüllen kann, ist es vonnöten, seine finanzielle Ausstattung zu
stärken, denn unter den derzeitigen Voraussetzungen wird die Überlastung noch weiter
zunehmen.
Derzeit verfügt der EGMR über ein Jahresbudget von ca. 350 Mio. Schilling. Laut dem
Präsidenten des EGMR, Luzius Wildhaber, beträgt der jährliche finanzielle Zusatzbedarf
knapp über 50 Mio. Schilling.
In Österreich herrscht quer durch alle Parteien Konsens über die Wichtigkeit und
Wirksamkeit von EMRK und EGMR. Daher sollte Österreich dem Vorbild anderer Staaten
folgen und durch finanzielle Zuschüsse an den EGMR dazu beitragen, dessen Arbeit zu
erleichtern.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Äußeres wird ersucht,
1. dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen angemessenen finanziellen
Beitrag zur Deckung seiner gestiegenen Aufwendungen zukommen zu lassen,
2. in den Bundesfinanzgesetzen ab 2002 für die höheren Aufwendungen des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte Vorsorge zu treffen,
3. die finanzielle Situation des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in
zwischenstaatlichen Gesprächen zur Sprache zu bringen und auf die bessere finanzielle
Unterstützung des EGMR auch von seiten anderer Europaratsstaaten zu drängen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Menschenrechte beantragt.