336/A (E)XXI.GP

Eingelangt am:30 - 11 - 2000

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Reheis und Genossen

betreffend die finanzielle Unterstützung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

 

1950 wurde die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und

Grundfreiheiten (EMRK) geschaffen und ist seit 1953 in Kraft; 1959 wurde der Europäische

Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg installiert. Während in den

Anfangsjahren nur westliche Staaten Vertragsparteien wurden, traten nach dem

Zusammenbruch des Kommunismus auch vermehrt osteuropäische Staaten der EMRK bei,

sodaß nunmehr an die 800 Millionen Menschen in 41 Staaten des Europarates vom

Geltungsbereich der EMRK erfaßt sind. Die Rolle der EMRK wurde im Laufe der Jahre

zusehends wichtiger, auch durch die Beschlußfassung von mehreren Zusatzprotokollen;

mittlerweile ist man bereits beim 12. Zusatzprotokoll angekommen.

Im Bereich des europäischen Menschenrechtsschutzes nimmt die EMRK eine zentrale Rolle

ein; so auch in Österreich. Die EMRK steht in Österreich seit 1964 ausdrücklich im

Verfassungsrang und gewährt somit ein Bündel von verfassungsmäßig gewährleisteten

Rechten, die von jedermann einklagbar sind.

 

Durch die zunehmende Zahl der EMRK - Vertragsstaaten einerseits und die zunehmende

Sensibilisierung bezüglich der Menschenrechte anderseits ist das von der EMRK vorgesehene

Rechtsprechungsorgan, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, einer zunehmenden

Belastung ausgesetzt. So hat sich allein in den letzten 7 Jahren die Zahl der Beschwerden, die

an den EGMR herangetragen wurden, verfünffacht.

Durch diese Überlastung ist der EGMR in seiner Wirksamkeit gefährdet. Rechtschutz ist

nämlich nur dann effektiv, wenn er binnen einer gewissen Zeit gewährt wird. Daher schreibt

auch die EMRK in Artikel 6 fest, daß Verfahren binnen „angemessener Zeit“ zu erledigen

sind. Diese Regelung ist von fundamentaler Bedeutung; es wäre eine paradoxe Situation,

könnte der EGMR aufgrund seiner Arbeitsüberlastung seinen eigenen Ansprüchen nicht mehr

gerecht werden.

 

Damit der EGMR auch weiterhin seine wichtige Rolle im Rahmen des

Menschenrechtsschutzes ausfüllen kann, ist es vonnöten, seine finanzielle Ausstattung zu

stärken, denn unter den derzeitigen Voraussetzungen wird die Überlastung noch weiter

zunehmen.

Derzeit verfügt der EGMR über ein Jahresbudget von ca. 350 Mio. Schilling. Laut dem

Präsidenten des EGMR, Luzius Wildhaber, beträgt der jährliche finanzielle Zusatzbedarf

knapp über 50 Mio. Schilling.

 

In Österreich herrscht quer durch alle Parteien Konsens über die Wichtigkeit und

Wirksamkeit von EMRK und EGMR. Daher sollte Österreich dem Vorbild anderer Staaten

folgen und durch finanzielle Zuschüsse an den EGMR dazu beitragen, dessen Arbeit zu

erleichtern.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Äußeres wird ersucht,

1.   dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen angemessenen finanziellen

      Beitrag zur Deckung seiner gestiegenen Aufwendungen zukommen zu lassen,

2.   in den Bundesfinanzgesetzen ab 2002 für die höheren Aufwendungen des Europäischen

      Gerichtshofes für Menschenrechte Vorsorge zu treffen,

3.   die finanzielle Situation des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in

      zwischenstaatlichen Gesprächen zur Sprache zu bringen und auf die bessere finanzielle

      Unterstützung des EGMR auch von seiten anderer Europaratsstaaten zu drängen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Menschenrechte beantragt.