339/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 30.11.2000

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Antoni

und GenossInnen

betreffend Informations - und Maßnahmenpaket zur Konsumentenerziehung

 

Mit der Beschlussfassung des vorliegenden Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes 2001

wurde unter anderem auch die Altersgrenze für die Erreichung der Volljährigkeit

herabgesetzt, sowie die Geschäfts - und Handlungsmöglichkeiten mündig Minderjähriger

erweitert. Diese Neuregelungen entsprechen einerseits einer internationalen Tendenz sowie

andererseits auch der zunehmenden Reife junger Erwachsener. Trotzdem dürfen die damit

verbundenen möglichen zivil - und haftungsrechtlichen Probleme nicht übersehen werden, da

die Erfahrungen der österreichischen Schuldnerberatungen eine klare Tendenz zeigen,

wonach eine "Schuldnerkarriere" zunehmend in jüngeren Jahren beginnt. So sind

Kontoüberziehungsmöglichkeiten von vielen mündigen Minderjährigen oft als

"Einstiegsdroge" in die Verschuldung zu sehen.

 

Bedauerlicherweise war die österreichische Bundesregierung bislang nicht bereit, legistische

Maßnahmen vorzusehen, die der Verschuldung Jugendlicher und junger Erwachsener

entgegenwirken (z.B. Nichtigkeit von Verbraucherkreditverträgen, Leasingverträge oder

Bürgschaftsverträge von Minderjährigen). Gerade junge Erwachsene wie auch Minderjährige

sind aber auch zumeist über die Risken eines Vertragsabschlusses, insbesondere über die

damit verbundenen Rechte und Pflichten kaum informiert. Durch die vorgenommene

Änderung des Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes wird dieses Problem noch verstärkt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, möglichst

rasch nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes 2001 gemeinsam mit dem

Bundesminister für Justiz ein Informations - und Maßnahmenpaket zur

Konsumentenerziehung - in dem insbesondere die Problembereiche der Handlungs - und

Geschäftsfähigkeit von (mündig) Minderjährigen und jungen Erwachsenen behandelt werden

- für alle Schultypen zu erarbeiten, damit dies spätestens im Schuljahr 2001/2002 in den

einzelnen Lehrfächern (Unterrichtsprinzip Konsumentenerziehung) bereits eingesetzt werden

kann.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss