339/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 30.11.2000
Der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Antoni
und GenossInnen
betreffend Informations - und Maßnahmenpaket zur Konsumentenerziehung
Mit der Beschlussfassung des vorliegenden Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes 2001
wurde unter anderem auch die Altersgrenze für die Erreichung der Volljährigkeit
herabgesetzt, sowie die Geschäfts - und Handlungsmöglichkeiten mündig Minderjähriger
erweitert. Diese Neuregelungen entsprechen einerseits einer internationalen Tendenz sowie
andererseits auch der zunehmenden Reife junger Erwachsener. Trotzdem dürfen die damit
verbundenen möglichen zivil - und haftungsrechtlichen Probleme nicht übersehen werden, da
die Erfahrungen der österreichischen Schuldnerberatungen eine klare Tendenz zeigen,
wonach eine "Schuldnerkarriere" zunehmend in jüngeren Jahren beginnt. So sind
Kontoüberziehungsmöglichkeiten von vielen mündigen Minderjährigen oft als
"Einstiegsdroge" in die Verschuldung zu sehen.
Bedauerlicherweise war die österreichische Bundesregierung bislang nicht bereit, legistische
Maßnahmen vorzusehen, die der Verschuldung Jugendlicher und junger Erwachsener
entgegenwirken (z.B. Nichtigkeit von Verbraucherkreditverträgen, Leasingverträge oder
Bürgschaftsverträge von Minderjährigen). Gerade junge Erwachsene wie auch Minderjährige
sind aber auch zumeist über die Risken eines Vertragsabschlusses, insbesondere über die
damit verbundenen Rechte und Pflichten kaum informiert. Durch die vorgenommene
Änderung des Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes wird dieses Problem noch verstärkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, möglichst
rasch nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes 2001 gemeinsam mit dem
Bundesminister für Justiz ein Informations - und Maßnahmenpaket zur
Konsumentenerziehung - in dem insbesondere die Problembereiche der Handlungs - und
Geschäftsfähigkeit von (mündig) Minderjährigen und jungen Erwachsenen behandelt werden
- für alle Schultypen zu erarbeiten, damit dies spätestens im Schuljahr 2001/2002 in den
einzelnen Lehrfächern (Unterrichtsprinzip Konsumentenerziehung) bereits eingesetzt werden
kann.“
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss