342/A(E) XXI.GP
Eingelangt am:05.12.2000
der Abgeordneten Inge Jäger, Mag.a Barbara Prammer, Mag. Posch
und GenossInnen
betreffend die Verfolgung und Ermordung der Prostitution beschuldigter Frauen im Irak
In den vergangenen Wochen wurde von der Menschenrechtsorganisation Amnesty
International sowie zahlreichen Zeitungen und Zeitschriften (z.B. Guardian, Independent und
Al Hayat) von der Verfolgung und Hinrichtung irakischer Frauen berichtet. Im Oktober 2000
wurden demnach zahlreiche Prostituierte öffentlich ermordet. Bis zu 50 Frauen, die der
Prostitution beschuldigt wurden, sowie Männer, denen man Zuhälterei zur Last legte, sind
diesen Berichten zufolge geköpft worden.
Diese Hinrichtungen waren offenbar Teil einer laufenden Kampagne gegen Prostitution und
„unmoralische Verbrechen“. Die Exekutionen wurden Meldungen zufolge von Angehörigen
der ,,Fida 'yl Saddam“ (Kämpfer Saddams) ausgeführt, einer paramilitärischen Gruppe unter
der Führung von 'Uday Saddam Hussain, des ältesten Sohnes von Staatspräsident Saddam
Hussain. Die öffentlichen Hinrichtungen fanden an mehreren Orten der Hauptstadt Bagdad
und anderen Städten jeweils vor den Häusern der Opfer statt. Mitglieder der herrschenden
Ba‘th - Partei und der staatlichen irakischen Frauenorganisation sollen dabei anwesend
gewesen sein. Soweit bekannt, ist keine der hingerichteten Personen angeklagt oder vor
Gericht gestellt worden.
Es ist zu befürchten, dass zahlreiche weitere Frauen wegen Prostitution festgenommen und
durch Köpfen hingerichtet werden. Die summarische Hinrichtung durch Köpfen ist offenbar
eine neue Praxis des irakischen Regimes im Jahr 1994 hatte das höchste Exekutivorgan des
Staates, der revolutionäre Kommandorat, neue Dekrete erlassen, welche die Amputation von
Händen und Ohren sowie Brandzeichen auf der Stirn als Strafe für bestimmte Delikte wie
Diebstahl und Desertion vorsehen.
Das Wirtschaftsembargo gegen den Irak hat Armut und Elend in der Bevölkerung verstärkt.
Unzureichende Versorgung an Medikamenten und ein katastrophales Gesundheitssystem
fordern zahlreiche Menschenopfer. Das und die schlechte Versorgung mit Lebensmitteln hat
den Unmut in der Bevölkerung verstärkt. In dieser Situation greift Saddam Hussain offenbar
auf eine Islamisierung der Gesellschaft
zurück, um Revolten gegen seine Herrschaft zu
verhindern. Dieser Prozess hat nun mit dem Angriff gegen die Prostituierten, dem
schwächsten und schutzlosesten Teil der Frauen, begonnen.
Gegen diese Verbrechen muss Widerstand geleistet werden. Deshalb stellen die
unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat möge beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,
1. gegen die kolportierten Verbrechen auf das Schärfste zu protestieren,
2. die irakische Botschaft über die Verurteilung der schweren Menschenrechtsverletzungen
durch das irakische Regime in Kenntnis zu setzen und
3. ihren Protest bei dem irakischen Staatspräsidenten Saddam Hussain zu üben,
4. sich in ihren Protestnoten
- angesichts der Meldungen bestürzt zu zeigen, wonach zahlreiche Frauen wegen der
Anschuldigung der Prostitution nach einem Schnellverfahren geköpft worden sind und
- darzulegen, dass sie die Todesstrafe vorbehaltlos ablehnt, da sie eine Verletzung des
fundamentalsten Menschenrechtes, des Rechts auf Leben, darstellt.
Zuweisungsvorschlag: Menschenrechtsausschuss