342/A(E) XXI.GP

Eingelangt am:05.12.2000

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Inge Jäger, Mag.a Barbara Prammer, Mag. Posch

und GenossInnen

betreffend die Verfolgung und Ermordung der Prostitution beschuldigter Frauen im Irak

 

In den vergangenen Wochen wurde von der Menschenrechtsorganisation Amnesty

International sowie zahlreichen Zeitungen und Zeitschriften (z.B. Guardian, Independent und

Al Hayat) von der Verfolgung und Hinrichtung irakischer Frauen berichtet. Im Oktober 2000

wurden demnach zahlreiche Prostituierte öffentlich ermordet. Bis zu 50 Frauen, die der

Prostitution beschuldigt wurden, sowie Männer, denen man Zuhälterei zur Last legte, sind

diesen Berichten zufolge geköpft worden.

 

Diese Hinrichtungen waren offenbar Teil einer laufenden Kampagne gegen Prostitution und

„unmoralische Verbrechen“. Die Exekutionen wurden Meldungen zufolge von Angehörigen

der ,,Fida 'yl Saddam“ (Kämpfer Saddams) ausgeführt, einer paramilitärischen Gruppe unter

der Führung von 'Uday Saddam Hussain, des ältesten Sohnes von Staatspräsident Saddam

Hussain. Die öffentlichen Hinrichtungen fanden an mehreren Orten der Hauptstadt Bagdad

und anderen Städten jeweils vor den Häusern der Opfer statt. Mitglieder der herrschenden

Ba‘th - Partei und der staatlichen irakischen Frauenorganisation sollen dabei anwesend

gewesen sein. Soweit bekannt, ist keine der hingerichteten Personen angeklagt oder vor

Gericht gestellt worden.

 

Es ist zu befürchten, dass zahlreiche weitere Frauen wegen Prostitution festgenommen und

durch Köpfen hingerichtet werden. Die summarische Hinrichtung durch Köpfen ist offenbar

eine neue Praxis des irakischen Regimes im Jahr 1994 hatte das höchste Exekutivorgan des

Staates, der revolutionäre Kommandorat, neue Dekrete erlassen, welche die Amputation von

Händen und Ohren sowie Brandzeichen auf der Stirn als Strafe für bestimmte Delikte wie

Diebstahl und Desertion vorsehen.

 

Das Wirtschaftsembargo gegen den Irak hat Armut und Elend in der Bevölkerung verstärkt.

Unzureichende Versorgung an Medikamenten und ein katastrophales Gesundheitssystem

fordern zahlreiche Menschenopfer. Das und die schlechte Versorgung mit Lebensmitteln hat

den Unmut in der Bevölkerung verstärkt. In dieser Situation greift Saddam Hussain offenbar

auf eine Islamisierung der Gesellschaft zurück, um Revolten gegen seine Herrschaft zu

verhindern. Dieser Prozess hat nun mit dem Angriff gegen die Prostituierten, dem

schwächsten und schutzlosesten Teil der Frauen, begonnen.

 

Gegen diese Verbrechen muss Widerstand geleistet werden. Deshalb stellen die

unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht,

 

1.   gegen die kolportierten Verbrechen auf das Schärfste zu protestieren,

 

2.   die irakische Botschaft über die Verurteilung der schweren Menschenrechtsverletzungen

      durch das irakische Regime in Kenntnis zu setzen und

 

3.   ihren Protest bei dem irakischen Staatspräsidenten Saddam Hussain zu üben,

 

4.   sich in ihren Protestnoten

        - angesichts der Meldungen bestürzt zu zeigen, wonach zahlreiche Frauen wegen der

          Anschuldigung der Prostitution nach einem Schnellverfahren geköpft worden sind und

        - darzulegen, dass sie die Todesstrafe vorbehaltlos ablehnt, da sie eine Verletzung des

          fundamentalsten Menschenrechtes, des Rechts auf Leben, darstellt.

 

Zuweisungsvorschlag: Menschenrechtsausschuss