344/A XXI.GP
Eingelangt am:05.12.2000
der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Nürnberger, Lackner
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl.
Nr.609, geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr.609,
geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. § 16 Abs 5 wird ersatzlos gestrichen.
2. Dieses Bundesgesetz tritt mit 2.1.2001 in Kraft.
Begründung:
Die Kollektivvertragsparteien haben am 29.11.2000 einen Zusatzkollektivvertrag
abgeschlossen, der eine Beschäftigungsverlängerung für Beschäftigte im Gastgewerbe
bewirkt. Durch die Übertragung von Überstunden und den Verbrauch des Urlaubs kann
erwartet werden, dass sich die Beschäftigungsverhältnisse im Durchschnitt um 14 Tage je
Saison verlängern. Der Verbrauch des Zeitguthabens und des Urlaubsanspruches ist
verbindlich. Die Verordnungsermächtigung nach § 16 Abs 5 ist daher ersatzlos zu streichen.
Das Budgetbegleitgesetz, mit welchem die Verordnungsermächtigung normiert wird, tritt mit
1.1.2001 in Kraft, daher ist das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes mit 2.1.2001 notwendig.
Zuweisungsvorschlag: Budgetausschuss