348/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 6.12.2000
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser,Mag. Gisela Wurm, Reheis
und Genossinnen
betreffend den schienenseitigen Ausbau der Brennerachse
In den vergangenen Wochen wurden vom früheren Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie, Dipl. Ing. Michael Schmid, wiederholt der Weiterbau der neuen Bahntrasse
durch das Unterinntal in Frage gestellt.
In einem Gespräch mit den Klubobleuten der Landtagsfraktionen des Tiroler Landtages hat
Minister Schmid unmissverständlich erklärt, ein Weiterbau dieses Projektes käme für ihn
nicht in Frage.
Dieses In Frage Stellen von Projekten steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der
aktuellen Budgetpolitik der Bundesregierung, da Privatisierungserlöse nur zu einem geringen
Teil die Finanzierung von künftiger Infrastruktur oder Forschung sondern vor allem für die
Schuldenrückzahlung oder neue Wahlgeschenke (Stichwort ,,Kinderscheck“) verwendet
werden sollen.
Im Memorandum zum Ausbau der Brennerachse vom Mai 1994 haben sich Mitglieder der
Österreichischen Bundesregierung und der Tiroler Landesregierung dafür ausgesprochen, dass
die Realisierung der „Neuen Unterinntalbahn“ rasch vorangetrieben wird.
Österreich hat sich im Transitvertrag und in der Folge im Transitkapitel des EU
Beitrittsvertrages zum Ausbau der Brennerachse ebenso verpflichtet wie Deutschland und
Italien zum Ausbau der Zulaufstrecken. Nach allen aktuell vorliegenden Informationen
werden diese Zusagen von den Partnern eingehalten.
Österreich ist dafür eingetreten, dass die Brennerachse als Teil der Transeuropäischen Netze
anerkannt wird.
Erst in den letzten Tagen wurde von der Kommission auch anerkannt, dass eine
Querfinanzierung von der Strasse zur umweltfreundlichen Bahn möglich ist. Damit wurde
auch ein Weg aufgezeigt, wie auf dem Verhandlungswege erreicht werden könnte, dass die
höhere Nachtmaut für LKWs auf der Brennerautobahn beibehalten werden kann.
Unbestritten ist, dass nach allen vorliegenden Expertisen und Verkehrsprognosen eine
Verlagerung des zusätzlichen Verkehrs von der Strasse auf die Schiene nur möglich ist, wenn
die bestehende Bahnkapazität ausgeweitet
wird. Dass dies rechtzeitig geschehen muss und
nicht erst dann, wenn die Grenzen überschritten sind, versteht sich angesichts der
erforderlichen Planungs - Genehmigungs - und Bauzeiten von an die zehn Jahre von selbst.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschliessungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht,
- die im Memorandum zum Ausbau der Brennerachse gemachten Vereinbarungen
einzuhalten und die bis zur Baureife gediehenen Ausbaupläne für die Unterinntalbahn
umgehend und ohne Verzögerung zu realisieren,
- mit den zuständigen Stellen der Europäischen Union und in bilateralen Verhandlungen
sicherzustellen, dass „Überlinge“ der Brennermaut für den Ausbau der Bahn verwendet
werden können und
- die Einhaltung der von den anderen Mitgliedsländern im Rahmen des Transitkapitels
zugesagten Massnahmen und insbesondere die Vereinbarungen seitens Deutschland und
Italiens zur Realisierung der Zulaufstrecken der Unterinntaltrasse einzufordern.
Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss