349/AE XXI.GP
Eingelangt am:06.12.2000
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch - Hosek, Eder
und GenossInnen
betreffend Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen bei LKW
Der Blutzoll auf Österreichs Straßen ist auch in diesem Jahr enorm hoch. Besonders bei den
2370 Verkehrsunfällen mit Lastkraftwagen (1999) ist rasches Handeln gefordert. Denn jeder
siebente LKW - Unfall mit mehr als 3,5 Tonnen endet mit Toten. Jeder vierte Fußgänger und
jeder fünfte Zweiradfahrer, der in einen LKW - Unfall verwickelt wird, kommt dabei ums
Leben.
Bei LKW gibt es eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, die schon längst angewendet werden
könnten wie z. B. einen zusätzlichen Außenspiegel gegen tote Winkel und Unterfahrschutz am
Heck und auf der Seite. Untersuchungen ergaben, dass sich auf Autobahnstrecken ohne
besonderes Tempolimit etwa 2,5 mal so viele Unfälle ereignen wie auf Strecken mit
Tempolimit 60. Jeder zehnte LKW - Unfall passiert wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.
Mit elektronischen Fahrtenschreibern mit Fahrerkarten werden die aufgezeichneten Daten
besser analysierbar sowie die Lenk - und Ruhezeiten leichter kontrollierbar. Eine Verordnung
der EU verlangt derartige Geräte nur für neu zugelassene LKW. Österreich sollt auf eine
Nachrüstpflicht auch für bereits zugelassene LKW drängen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Infrastruktur wird aufgefordert, die gesetzliche Grundlage für die
Umsetzung folgender Maßnahmen im Bereich der LKW zu erarbeiten und dem Nationalrat
zuzuleiten:
• Verpflichtende Nachrüstung zugelassener LKW mit weitwinkeligen Außenspiegeln;
• Klare Bestimmungen über den Front -, Heck - und Seitenschutz von Lastkraftwagen; auch
hier ist eine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene LKW gesetzlich zu verankern;
• Das Tempolimit grundsätzlich auf 60 km/h für LKW in Gegenverkehrsbereichen zu
beschränken;
• Elektronische Fahrtschreiber mit Fahrerkarten einzuführen.