354/AE XXI.GP

Eingelangt am:18.01.2001

 

Dringlicher Antrag

gemäß § 74 a in Verbindung mit § 93 Abs. 2 GOG

 

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer

und GenossInnen

betreffend Lohnsteuersenkung statt unsozialer Belastungspolitik

 

Die Belastungspolitik der Bundesregierung führt dazu, dass heuer die höchste Abgabenquote

in der Geschichte Österreichs erreicht wird. Laut Arbeitsbehelf zum Bundesvoranschlag

2001 wird die Abgabenquote von 43,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (2000) auf 44,7

Prozent (2001) ansteigen, das ist eine Steigerung um 0,9 Prozentpunkte.

 

Die Bruttoeinnahmen des Bundes aus Steuern und Abgaben werden von 670 Milliarden ATS

(1999) auf 750 Milliarden ATS (2001) steigen.

 

Nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen, die im Internet veröffentlicht werden,

würde die Steuer -  und Abgabenquote ohne „Konsolidierung" im heurigen Jahr um 1,4

Prozentpunkte niedriger sein. Das bedeutet, dass durch die ,,Konsolidierungsmaßnahmen" der

Bundesregierung die Steuerbelastung der Österreicherinnen und Österreicher um mehr als

40 Milliarden Schilling gesteigert wird. Von den dauerhaften Konsolidierungsmaßnahmen in

der Höhe von insgesamt 52,7 Milliarden Schilling stellen 37,8 Milliarden Schilling (71,7 %)

einnahmenseitige Maßnahmen dar und nur 14,8 Milliarden Schilling (28,3 %)

ausgabenseitige.

 

Entgegen den Behauptungen der Bundesregierung, die Budgetkonsolidierung erfolge

vorwiegend über die Ausgabenseite und nicht über die Einnahmenseite, zeigen diese Zahlen,

dass die Budgetkonsolidierung tatsächlich zum überwiegenden Teil durch steuerliche

Belastungsmaßnahmen erfolgt. Allein das Aufkommen an Lohnsteuer wird von

194 Milliarden (BVA 2000) auf 222 Milliarden (BVA 2001) ansteigen, das ist eine

Steigerung um 28 Milliarden Schilling!

 

Dieser Anstieg wird nicht durch ein höheres Lohn -  und Gehaltsniveau der Österreicherinnen

und Österreicher sondern überwiegend durch Steuererhöhungen verursacht. Durch die

Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrages erfolgt eine Steuererhöhung nach Art einer

Kopfsteuer, die Abschleifung des Pensionistenabsetzbetrages wirkt bereits bei mittleren

Pensionen von 20.000,- ATS brutto und die Abschleifung des allgemeinen Absetzbetrages

verschont hohe Einkommen und legt den Belastungsschwerpunkt bei mittleren

Angestelltengehältern. Daneben werden die Beendigungsansprüche aus Dienstverhältnissen

deutlich höher besteuert und damit Arbeitnehmer in Problemsituation besonders betroffen.

Allein dadurch werden Mehrbelastungen von zirka 11 Milliarden Schilling ausgelöst.

 

Die Politik der Bundesregierung besteht offensichtlich darin, durch Belastungsmaßnahmen,

die untere und mittlere Einkommensgruppen besonders hart treffen, zusätzliche Einnahmen

zu erzielen. um an Unternehmer und Reiche zusätzliche Begünstigungen verteilen zu können.

Bereits durch das Belastungspaket 2000 wurde das untere Drittel der Einkommensbezieher

prozentuell wesentlich höher belastet als das obere Einkommensdrittel.

 

Doch diese unsoziale Vorgangsweise ist der FPÖVP - Koalition noch nicht genug, denn der

FPÖ - Sozialminister denkt schon offen an die volle Besteuerung der Abfertigung und der

FPÖ - Finanzminister dachte -  wie im News 22/00 auf der Seite 30 berichtet wird - schon über

die höhere Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts nach.

 

Diese negative Umverteilungspolitik von den niedrigen Einkommen zu den hohen

Einkommen muss durch eine Lohnsteuersenkung, die prozentuell die niedrigen

Einkommen stärker entlastet als die hohen Einkommen, beendet werden.

 

Das den Steuerpflichtigen durch die Politik der Überkonsolidierung weggenommene

Einkommen muss den Österreicherinnen und Österreichern durch eine Erhöhung des

Arbeitnehmerabsetzbetrages und des Pensionistenabsetzbetrages um jeweils 3.500,-

ATS zurückgegeben werden. Damit würden alle Lohnsteuerzahler um 3.500.- ATS jährlich

entlastet. Für die Bezieher kleinerer (unselbständiger) Einkünfte soll der Höchstbetrag für

die Negativsteuer auf 5.000,- ATS erhöht werden. sodass auch sie in den Genuss des

erhöhten Absetzbetrages kommen.

 

Durch diese Maßnahmen würde sich das Nettoeinkommen des unteren Einkommensdrittels

der unselbständig Erwerbstätigen um 1,6 Prozent erhöhen, im Durchschnitt würden die

Nettoeinkommen der unselbständigen Erwerbstätigen um 0,7 Prozent steigen. Bei einem

Bruttoeinkommen von 10.000,- ATS monatlich würde die Nettoentlastung bei 2,9 Prozent

liegen, bei einem Bruttoeinkommen von 20.000,- ATS bei 1,7 Prozent. Damit könnten die

verteilungspolitisch negativen Folgen der Politik der Bundesregierung teilweise korrigiert

werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Dringlichen Antrag:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, das den Lohnsteuerpflichtigen im Zuge

der Überkonsolidierung weggenommene Einkommen durch eine Senkung des Arbeitnehmer -

und des Pensionistenabsetzbetrages um jeweils 3.500,- ATS und durch eine Anhebung des

Höchstbetrages für die Negativsteuer auf 5.000,- ATS zurückzugeben.“