355/AE XXI.GP
Eingelangt am: 18.01.2001
Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Mag Prammer, Dr. E. Hlavac
und GenossInnen
betreffend der Umsetzung eines frauenpolitischen Grundforderungskatalogs in Anlehnung an
das Frauenvolksbegehren
Weltweit konnte die tatsächliche Chancengleichheit von Männern und Frauen noch nicht
erreicht werden. In Österreich wurden in den letzten dreißig Jahren eine Fülle von Gesetzen
und Maßnahmen umgesetzt, die die Gleichstellung vorantreiben. Trotzdem ist noch ein weiter
Weg bis zur Tilgung der Geschlechter - Ungerechtigkeiten im gesellschaftlichen, familiären,
und beruflichen Bereich zu gehen.
Die ÖVP - FPÖ Bundesregierung hat in dem einen Jahr ihrer Regierungsverantwortung eine
Gesetzesflut erlassen, die die ÖsterreicherInnen massiv belastet. Diese unsozialen Schritte
treffen finanziell schwache Bevölkerungsgruppen und vor allem Frauen. Sie stellen den
Großteil der NiedrigsteinkommensbezieherInnen und sind aufgrund der traditionellen
Aufgabenteilung in den Familien gehandicapt. Gleichzeitig aber wird von Seiten der
Regierung geplant, mit dem Kindergeld eine 18 Mrd. Schilling teure Familienförderung
einzuführen, die Frauen aus dem Arbeitsmarkt drängt.
Die Bundesregierung verschleudert einerseits Geldmittel in zweistelliger Millionenhöhe für
eigene Marketingmaßnahmen und kürzt bzw. streicht andererseits die Fördermittel für
Frauenprojekte. Beispielsweise mußte das Unabhängige Frauenforum dadurch erst diese
Woche sein Büro schließen.
Die AntragstellerInnen sehen einen konservativen Rückschlag bei der Verwirklichung der
Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Die Umsetzung eines frauenpolitischen
Grundforderungskatalogs ist daher dringend erforderlich. Dieser beinhaltet die im
Frauenvolksbegehren festgelegten Forderungen ergänzt durch die Punkte: Finanzielle
Absicherung der Frauenprojekte, Gemeinsame Obsorge, Schwangerschaftsabbruch und
Ausbau der Gleichbehandlungsgesetze.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu setzen
um die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben.
Die offenen Forderungen des Frauenvolksbegehrens sind raschest umzusetzen.
Weiters sind folgende Forderungen raschest umzusetzen:
• Für die finanzielle Absicherung von Frauenprojekten sollen ausreichend Geldmittel zur
Verfügung gestellt werden.
• Schwangerschaftsabbruch soll im Rahmen der Fristenregelung österreichweit in Spitälern
und Kliniken durchgeführt werden können.
• Die im Kindschaftsrecht festgelegte automatische gemeinsame Obsorge beider Elternteile
im Falle der Scheidung soll zugunsten einer klaren Obsorgeregelung geändert werden.
. Die Gleichbehandlungsgesetze für die Privatwirtschaft sind auszubauen.
Für die Umsetzung dieses Grundforderungskatalogs ist ein verbindlicher Zeitplan zu erstellen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.