356/AE XXI.GP

Eingelangt am:18.01.2001

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Reinhart Firlinger, Mag. Helmut Kukacka

und Kollegen

 

betreffend Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr

 

Drogenmißbrauch im Straßenverkehr ist längst kein verkehrssicherheitspolitisches

Randthema mehr. Laut einer Statistik des Innenministeriums wurden vom 1. Juli

1999 bis 30. Juni 2000 insgesamt 472 Personen wegen Lenken eines Fahrzeuges

unter Drogeneinfluß angezeigt.

 

Gerade der tragische Verkehrsunfall vom 10. Jänner 2001 auf der Süd - Ost -

Tangente, bei dem zwei Polizeibeamte von einem unter Alkohol - und Drogeneinfluß

stehenden LKW - Lenker getötet wurden, zeigt, daß die bestehenden gesetzlichen

Regelungen und Appelle an die Vernunft nicht ausreichen, um das Lenken unter

Drogeneinfluß zu verhindern.

 

Die derzeitige Gesetzeslage verbietet selbstverständlich das Lenken eines

Fahrzeuges unter Drogeneinfluß. Die Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung

sieht vor, daß Personen, die von einem Sucht - oder Arzneimittel abhängig sind, die

Lenkberechtigung weder erteilt noch belassen werden darf. Personen, die ohne

abhängig zu sein, in einem durch Sucht - oder Arzneimittel beeinträchtigten Zustand

ein Fahrzeug gelenkt haben, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen

Sucht - oder Arzneimittel erhalten, müssen die Eignung zum Lenken in einer

verkehrspsychologischen und fachärztlichen Stellungnahme nachweisen.

Dennoch gibt es immer wieder Fälle, wie der des Unglückslenkers auf der Süd - Ost -

Tangente zeigt, daß Süchtigen die Lenkberechtigung nicht entzogen wird. Diese

Lücken müssen geschlossen werden.

 

Im Gegensatz zu Alkohol ist der Nachweis der Drogenbeeinträchtigung schwieriger,

da Drogen teilweise nur sehr kurz nach dem Konsum im Körper nachgewiesen

werden können.

 

In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Antidrogenregelung, die beim

Nachweis von Drogen im Blut, unabhängig von einer nachgewiesenen

Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit verkehrsrechtliche Konsequenzen vorsieht.

Diese Regelungen sollten auch in die Überlegungen in Österreich mit einbezogen

werden.

Es müssen jedenfalls Lösungen gefunden werden, damit niemand, der Drogen

mißbraucht, durch sein verantwortungsloses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer

gefährdet und ihnen schadet und damit unsagbares Leid für die Betroffenen und

deren Angehörige, sowie unnötige Kosten für die Allgemeinheit verursacht.

Andererseits darf kein Verkehrsteilnehmer, der aus medizinischen Gründen - zum

Beispiel im Rahmen einer Schmerztherapie - Suchtmittel konsumieren muß und

dabei nicht beeinträchtigt ist, kriminalisiert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1. Die Bundesregierung wird ersucht, alles zu unternehmen, um den Kampf gegen

    Drogen, insbesondere auch gegen Drogen im Straßenverkehr, weiter zu

    intensivieren und insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß alle Voraussetzungen

    dafür geschaffen werden, daß Personen, die von Alkohol, einem Sucht - oder

    Arzneimittel abhängig sind, eine Lenkerberechtigung weder erteilt noch belassen

    wird.

 

2. Die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht,

    im Einvernehmen mit den Herrn Bundesministern für Inneres, Soziale Sicherheit

    und Generationen sowie Justiz zu prüfen,

    a) unter welchen Voraussetzungen das deutsche Modell der Drogenbekämpfung

        im Straßenverkehr (Nachweis des Drogenkonsums als Kriterium statt

        Nachweis der Beeinträchtigung) auf österreichische Bedingungen übertragen

        werden kann und dem Nationalrat entsprechende Gesetzesvorschläge

        vorzulegen;

    b) welche Maßnahmen zu einer Verbesserung der Exekutierbarkeit des ja bereits

         bestehenden Drogenverbotes im Straßenverkehr getroffen werden können,

         insbesondere wäre hier die Verankerung der Mitwirkungspflicht des Lenkers

         bei Vorliegen eines konkreten Verdachtes an einem in der Praxis erprobten

         verlässlichen Screeningtest (z. B. auf Speichel -, Schweiß - und Harnbasis) in

         der StVO vorzusehen und die gesetzlichen Grundlagen für die

         Mitwirkungspflicht des Fahrzeuglenkers zu schaffen, da eine verläßliche

         Feststellung der konsumierten Suchtmittel oft nur durch eine Harn - bzw.

         Blutprobe möglich ist.

 

3. Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, der konsequenten Überwachung

    des bestehenden Drogenverbotes im Straßenverkehr künftig höchstes

    Augenmerk zu widmen, insbesondere und zu diesem Zweck nach Maßgabe der

    finanziellen Möglichkeiten die Verbesserung der technischen Ausrüstung in

    Angriff zu nehmen und dafür zu sorgen, daß im Rahmen der Aus - und

     Weiterbildung von Exekutivbeamten auch Kenntnisse über das Erkennen einer

     Beeinträchtigung durch Drogen und das entsprechende Verhalten im

     Verdachtsfall vermittelt wird (Verdachtschöpfung, Beweissicherung,

     Pharmakologie, Stoffkunde, Rechtskunde)und den Exekutivbeamten eine

     praxistaugliche Checkliste zur Konkretisierung des Verdachts auf

     Suchtmittelbeeinträchtigung zur Verfügung zu stellen.

 

4. Die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht,

    im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres sowie für Bildung,

    Wissenschaft und Kultur Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren einer

    Drogenbeeinträchtigung beim Lenken von Kraftfahrzeugen und zur Prävention

    des Lenkens von Fahrzeugen in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand zu

    setzen.

 

5. Die Bundesminister für Inneres und für Justiz werden ersucht, die

    Verständigungspflichten der Exekutiv und der Justizbehörden zu überprüfen und

    gegebenenfalls zu verbessern, um sicherzustellen, daß die Verkehrsbehörden

    ausreichende Informationen über den Suchtgiftmißbrauch von Personen erhalten,

    die im Besitz einer Lenkberechtigung sind.

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, daß dieser Antrag dem Verkehrsausschuß

zugewiesen wird.