356/AE XXI.GP
Eingelangt am:18.01.2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Reinhart Firlinger, Mag. Helmut Kukacka
und Kollegen
betreffend Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr
Drogenmißbrauch im Straßenverkehr ist längst kein verkehrssicherheitspolitisches
Randthema mehr. Laut einer Statistik des Innenministeriums wurden vom 1. Juli
1999 bis 30. Juni 2000 insgesamt 472 Personen wegen Lenken eines Fahrzeuges
unter Drogeneinfluß angezeigt.
Gerade der tragische Verkehrsunfall vom 10. Jänner 2001 auf der Süd - Ost -
Tangente, bei dem zwei Polizeibeamte von einem unter Alkohol - und Drogeneinfluß
stehenden LKW - Lenker getötet wurden, zeigt, daß die bestehenden gesetzlichen
Regelungen und Appelle an die Vernunft nicht ausreichen, um das Lenken unter
Drogeneinfluß zu verhindern.
Die derzeitige Gesetzeslage verbietet selbstverständlich das Lenken eines
Fahrzeuges unter Drogeneinfluß. Die Führerscheingesetz - Gesundheitsverordnung
sieht vor, daß Personen, die von einem Sucht - oder Arzneimittel abhängig sind, die
Lenkberechtigung weder erteilt noch belassen werden darf. Personen, die ohne
abhängig zu sein, in einem durch Sucht - oder Arzneimittel beeinträchtigten Zustand
ein Fahrzeug gelenkt haben, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen
Sucht - oder Arzneimittel erhalten, müssen die Eignung zum Lenken in einer
verkehrspsychologischen und fachärztlichen Stellungnahme nachweisen.
Dennoch gibt es immer wieder Fälle, wie der des Unglückslenkers auf der Süd - Ost -
Tangente zeigt, daß Süchtigen die Lenkberechtigung nicht entzogen wird. Diese
Lücken müssen geschlossen werden.
Im Gegensatz zu Alkohol ist der Nachweis der Drogenbeeinträchtigung schwieriger,
da Drogen teilweise nur sehr kurz nach dem Konsum im Körper nachgewiesen
werden können.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Antidrogenregelung, die beim
Nachweis von Drogen im Blut, unabhängig von einer nachgewiesenen
Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit verkehrsrechtliche Konsequenzen vorsieht.
Diese Regelungen sollten auch in die Überlegungen in Österreich mit einbezogen
werden.
Es müssen jedenfalls Lösungen gefunden werden, damit niemand, der Drogen
mißbraucht, durch sein verantwortungsloses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer
gefährdet und ihnen schadet und damit unsagbares Leid für die Betroffenen und
deren Angehörige, sowie unnötige Kosten für die Allgemeinheit verursacht.
Andererseits darf kein Verkehrsteilnehmer, der aus medizinischen Gründen - zum
Beispiel im Rahmen einer Schmerztherapie - Suchtmittel konsumieren muß und
dabei nicht beeinträchtigt ist, kriminalisiert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird ersucht, alles zu unternehmen, um den Kampf gegen
Drogen, insbesondere auch gegen Drogen im Straßenverkehr, weiter zu
intensivieren und insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß alle Voraussetzungen
dafür geschaffen werden, daß Personen, die von Alkohol, einem Sucht - oder
Arzneimittel abhängig sind, eine Lenkerberechtigung weder erteilt noch belassen
wird.
2. Die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht,
im Einvernehmen mit den Herrn Bundesministern für Inneres, Soziale Sicherheit
und Generationen sowie Justiz zu prüfen,
a) unter welchen Voraussetzungen das deutsche Modell der Drogenbekämpfung
im Straßenverkehr (Nachweis des Drogenkonsums als Kriterium statt
Nachweis der Beeinträchtigung) auf österreichische Bedingungen übertragen
werden kann und dem Nationalrat entsprechende Gesetzesvorschläge
vorzulegen;
b) welche Maßnahmen zu einer Verbesserung der Exekutierbarkeit des ja bereits
bestehenden Drogenverbotes im Straßenverkehr getroffen werden können,
insbesondere wäre hier die Verankerung der Mitwirkungspflicht des Lenkers
bei Vorliegen eines konkreten Verdachtes an einem in der Praxis erprobten
verlässlichen Screeningtest (z. B. auf Speichel -, Schweiß - und Harnbasis) in
der StVO vorzusehen und die gesetzlichen Grundlagen für die
Mitwirkungspflicht des Fahrzeuglenkers zu schaffen, da eine verläßliche
Feststellung der konsumierten Suchtmittel oft nur durch eine Harn - bzw.
Blutprobe möglich ist.
3. Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, der konsequenten Überwachung
des bestehenden Drogenverbotes im Straßenverkehr künftig höchstes
Augenmerk zu widmen, insbesondere und zu diesem Zweck nach Maßgabe der
finanziellen Möglichkeiten die Verbesserung der technischen Ausrüstung in
Angriff zu nehmen und
dafür zu sorgen, daß im Rahmen der Aus - und
Weiterbildung von Exekutivbeamten auch Kenntnisse über das Erkennen einer
Beeinträchtigung durch Drogen und das entsprechende Verhalten im
Verdachtsfall vermittelt wird (Verdachtschöpfung, Beweissicherung,
Pharmakologie, Stoffkunde, Rechtskunde)und den Exekutivbeamten eine
praxistaugliche Checkliste zur Konkretisierung des Verdachts auf
Suchtmittelbeeinträchtigung zur Verfügung zu stellen.
4. Die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht,
im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres sowie für Bildung,
Wissenschaft und Kultur Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren einer
Drogenbeeinträchtigung beim Lenken von Kraftfahrzeugen und zur Prävention
des Lenkens von Fahrzeugen in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand zu
setzen.
5. Die Bundesminister für Inneres und für Justiz werden ersucht, die
Verständigungspflichten der Exekutiv und der Justizbehörden zu überprüfen und
gegebenenfalls zu verbessern, um sicherzustellen, daß die Verkehrsbehörden
ausreichende Informationen über den Suchtgiftmißbrauch von Personen erhalten,
die im Besitz einer Lenkberechtigung sind.
In formeller Hinsicht wird beantragt, daß dieser Antrag dem Verkehrsausschuß
zugewiesen wird.