360/AE XXI.GP

Eingelangt am:18.01.2001

 

Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Anni Huber, Wimmer, Gradwohl, Sima und Genossen

 

Betreffend Verbot von Separatorenfleisch in Österreich

 

Separatorenfleisch wurde nach dem österreichischen Lebensmittelkodex bei der Herstellung

von verschiedenen Fleischwaren und Würsten verwendet. Diese Lebensmittel wurden jedoch

in der Vergangenheit ohne entsprechende Kennzeichnung angeboten (siehe Test des VKI

1997).

Aufgrund einer Anfrage im Europäischen Parlament bezüglich Etikettierung teilte der

zuständige Kommissar Bangemann bereits 1996 mit, dass nach Erörterung durch den

ständigen Lebensmittelausschuss ,,Separatorenfleisch“ im Einklang mit der

Etikettierungsrichtlinie als Zutat in der Zutatenliste zu deklarieren ist.

 

Nachdem Unklarheit geherrscht hatte, ob Separatorenfleisch unter Fleisch zu subsumieren sei,

hat der Ständige Lebensmittelausschuss der EU bereits in seiner Sitzung am 26. Juni 1996

festgestellt, dass Separatorenfleisch bei der Verwendung zur Herstellung von Würsten als

Zutat in der Zutatenliste anzugeben ist. Dies gilt selbstverständlich auch für Österreich; die

Rechtsauffassung der Kommission wurde auch von der BM a. D. Barbara Prammer geteilt

(3524/AB XX. GP). Die Kennzeichnung verpackter Lebensmittel ist somit EU - weit

harmonisiert. Gem. § 4 Z. 7 der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 - LMKV,

BGBl. Nr. 72, in der geltenden Fassung, ist in der Liste der Zutaten grundsätzlich „jeder Stoff,

der bei der Herstellung einer Ware verwendet wird zu deklarieren“.

 

Würste sind Fleischwaren, die aus zerkleinertem Skelettmuskelfleisch und Fettgewebe (z. B.

Speck) unter Zusatz von Kochsalz und Gewürzen, bei bestimmten Sorten unter

Mitverwendung von Innerem, Blut, Bindegewebe, Schwarten, Separatorenfleisch unter Zusatz

von Wasser sowie mit Hilfs - und Zusatzstoffen hergestellt werden.

Separatorenfleisch darf unseren Informationen noch in Österreich bei der Herstellung

der Extra im Kranz, Knackwurst, Leberkäse, Weißwurst, Dürre, Braunschweiger,

Burenwurst, Klobassen, Polnische, Tiroler, Käsewurst, Debreziner, Cabanossi,

Waldviertler, Jausenwurst, Schweinskopfwurst, Leberstreichwurst, Streichwurst und

Zwiebelstreichwurst verwendet werden.

Seitens der Wirtschaft wurde nun im Zuge der BSE - Diskussion behauptet, dass

Separatorenfleisch - obwohl rechtlich zulässig - bei der Wursterzeugung nicht mehr

verwendet wird. Diese Feststellung kann mangels von Untersuchungsergebnissen nicht

nachvollzogen werden.

 

Unter Separatorenfleisch (Hart - sowie Weichseparatorenfleisch) ist minderwertiges Fleisch zu

verstehen, das ohne jeglichen Zusatz entweder von Knochen abgeschabt oder maschinell von

den Knochen (Wirbelknochen) abgepresst wird; der Nachweis ob Separatorenfleisch

verarbeitet wurde erfolgt u.a. über den Kalziumgehalt (z. B. Wurst. Daraus kann auf den

mengenmäßigen Zusatz geschlossen werden.

 

Die Konsumenten brauchen Produkte hoher Qualität und höchstes Maß an Sicherheit. Durch

die Verwendung von Separatorenmaterial, welches als Lebensmittelzutat niedriger Qualität zu

bewerten ist, wird ein hohes mikrobiologischen Risiko in Kauf genommen. Darüberhinaus

birgt dieses aufgrund der Herstellungspraxis aus ansonsten nicht mehr verwertbaren Tierteilen

auch ein potentielles Gesundheitsrisiko im Hinblick auf eine Kontaminierung mit

Risikomaterial. Aus diesen genannten Gründen ist die Verwendung dieses minderwertigen

Materials generell zu verbieten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nalionalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert

 

1. die Verwendung von Separatorenfleisch in Österreich ausdrücklich zu verbieten,

 

2. damit eine Änderung des Lebensmittelkodex zu veranlassen sowie

 

3. die Neufassung des Kodex laufend durch Probenziehungen zu kontrollieren

 

4. Auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass Separatorenfleisch generell verboten

    wird.

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss