362/AE XXI.GP

Eingelangt am: 18. 01. 2001

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erhaltung und Attraktivierung der Ausserfernbahn

 

Die Ausserfernbahn in Tirol mit grenzüberschreitenden Anschlüssen nach Bayern ist

fester Bestandteil aller von den ÖBB unter den Augen des Eigentümers Bund

ventilierten Einstellungspläne im sogenannten "Nebenbahnnetz". Dies, obwohl stets

deklariertes Interesse der regionalen Wirtschaft an nicht nur Aufrechterhaltung,

sondern Verbesserung des Güterverkehrs vorlag und obwohl im Personenverkehr

mehrere hunderttausend Fahrgäste jährlich befördert werden. Die Strecke wurde

zuletzt über Jahre hinaus ausgehungert und unattraktiv gemacht, was auch nötige

Investitionen auf deutscher Seite erschwert hat.

 

Spätestens seit Frühjahr 2000 sucht die ÖBB vehement nach Möglichkeiten, aus

dem Betrieb der Strecke der Ausserfernbahn in Tirol auszusteigen. Die Verpflichtung

zur Weiterführung des Personenverkehrs auf der Schiene wurde allerdings im

Verkehrsdienstevertrag zwischen ÖBB und dem Land Tirol festgelegt. Wie

Medienberichten zu entnehmen war, will das Land Tirol jedoch die Bundesbahnen

nicht aus der Verantwortung entlassen und das beabsichtigte Aus der

Ausserfernerbahn notfalls vor Gericht bekämpfen. Diese Haltung des Landes

zugunsten der Aufrechterhaltung der Ausserfernerbahn soll auch bei künftigen

Verhandlungen beibehalten und von Bundesseite unterstützt werden.

 

Im Jänner 2000 wurde das Ergebnis der INTERREG - Studie „Zukunft der

Ausserfernerbahn - Machbarkeits - und Marketingstudie“ präsentiert. Diese, von der

Bayerischen Eisenbahngesellschaft, dem Amt der Tiroler Landesregierung, der ERA

Regio Ausserfern finanzierte und von der EU kofinanzierte Studie kommt zum

Schluß: „Vor allem, wenn es gelingt, gemeinsam mit den regionalen

Entscheidungsträgern aus Politik, Tourismus und Verkehr, den Bahnverwaltungen

und den Aufgabenträgern bzw. Mitfinanzierern des Schienenpersonennahverkehrs

die touristischen Potentiale durch ein zielgruppenspezifisches Marketing verstärkt zu

akquirieren, sowie die Konkurrenzsituation zwischen Bus und Bahn aufzuheben, sind

die Aussichten für die Ausserfernbahn als sehr positiv einzuschätzen.“

 

Mit diesen unter nennenswertem Einsatz öffentlicher Mittel belegten

Zukunftsaussichten wäre es weder volkswirtschaftlich noch verkehrspolitisch oder

regionalpolitisch vertretbar, die bestehende Eisenbahninfrastruktur zu zerschlagen.

Vielmehr sind die in der oben erwähnten Studie angeführten Lösungsmöglichkeiten

mit den in Betracht kommenden Partnern zu realisieren. Dabei soll der Bund als im

Studienergebnis unmittelbar angesprochener zentraler Mitverantweortungsträger

zusammen mit dem Land Tirol als Motor die Umsetzung aktiv vorantreiben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

a) den Intentionen der ÖBB, den Betrieb auf der Ausserfernerbahn einzustellen, eine

eindeutige und endgültige Absage zu erteilen und jedenfalls auf der Erfüllung des

Verkehrsdienstevertrages bis zum Vertragsende 2007 zu bestehen;

 

b.) in Umsetzung der Ergebnisse der auch mit öffentlichen Mitteln mitfinanzierten

INTERREG - Studie „Zukunft der Ausserfernerbahn - Machbarkeits - und

Marketingstudie“ die Attraktivierung und damit den Fortbestand der

Ausserfernerbahn als wintersichere Verbindung des Ausserfern mit dem Tiroler

Zentralraum über das Jahr 2007 hinaus aktiv und federführend zu betreiben und zu

unterstützen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.