372/AE XXI.GP
Eingelangt am: 31.1.2001
des Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde
betreffend Neutralität und Sicherheitsdoktrin
Im Rahmenbeschluss des Ministerrates vom 24.01.2001, eine Sicherheits - und
Verteidigungsdoktrin zu erarbeiten, die den 1983 beschlossenen Landesverteidigungsplan
ersetzen soll, werden eine Reihe neutralitätswidriger Aussagen getroffen. Insbesondere die
Behauptung, daß Österreich lediglich bündnisfrei und nicht mehr neutral ist, stellt einen
eklatanten Gegensatz zur Verfassungsrealität dar. Die verfassungs - und völkerrechtlichen
Grundlagen der immerwährenden Neutralität Österreichs sind nach wie vor die
Bündnisfreiheit, die Nichtteilnahme an Kriegen und ein Stationierungsverbot für fremde
Truppen auf österreichischem Staatsgebiet.
Im als Anhang I zum Ministerratsbeschluß bezeichneten Analyseteil wird dezidiert
festgehalten, dass kein direktes militärisches Bedrohungsszenario (Pt. 2.5 + 4.2
Sicherheitsdoktrin) mehr gegeben ist. Anstelle der bisher gültigen „Umfassenden
Landesverteidigung“ mit militärischen und zivilen Komponenten soll nun eine „Umfassende
Sicherheitspolitik“ gesetzt werden Diese soll in erster Linie die internationalen Aufgaben des
österreichischen Bundesheeres im Rahmen von Nato und Europäischer Union festlegen und
die faktisch obsolete Landesverteidigung ersetzen. Die Strategie heißt offenbar
Neutralitätsabschaffung (Pt. 5.3 „Österreichs Weg von der Neutralität zur Solidarität“). Die
Bündnisfreiheit als Alternative anzubieten, kann als taktischer Winkelzug betrachtet werden:
Wer den Nato - Vollbeitritt Österreichs anstrebt, müßte die Bündnisfreiheit bekämpfen.
Die Ausarbeitung einer neuen Verteidigungs - und Sicherheitsdoktrin und eine Debatte
darüber wurde bisher ausschließlich hinter verschlossenen Türen vollzogen. Weder
Parlament noch eine breite Öffentlichkeit sind vor Beschlußfassung im Ministerrat darüber
im informiert oder einbezogen worden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1) Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Entwicklung einer neuen
Sicherheitsdoktrin die geltenden Verfassungsbestimmungen über die Neutralität zu
beachten, sodass die Vollziehung durch die Bundesregierung dem Gesetzesbefehl, wie er
aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Neutralitätsgesetz (598 dB. VII.GP)
hervorgeht, folgt.
2) Sollte diese Sicherheitsdoktrin verfassungsändernde Vorhaben beinhalten, die der
Neutralität widersprechen, so sind diese noch vor Beschlußfassung durch die
Bundesregierung jedenfalls einer Volksbefragung zu unterziehen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss
vorgeschlagen.