372/AE XXI.GP

Eingelangt am: 31.1.2001

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Neutralität und Sicherheitsdoktrin

 

 

Im Rahmenbeschluss des Ministerrates vom 24.01.2001, eine Sicherheits -  und

Verteidigungsdoktrin zu erarbeiten, die den 1983 beschlossenen Landesverteidigungsplan

ersetzen soll, werden eine Reihe neutralitätswidriger Aussagen getroffen. Insbesondere die

Behauptung, daß Österreich lediglich bündnisfrei und nicht mehr neutral ist, stellt einen

eklatanten Gegensatz zur Verfassungsrealität dar. Die verfassungs -  und völkerrechtlichen

Grundlagen der immerwährenden Neutralität Österreichs sind nach wie vor die

Bündnisfreiheit, die Nichtteilnahme an Kriegen und ein Stationierungsverbot für fremde

Truppen auf österreichischem Staatsgebiet.

 

Im als Anhang I zum Ministerratsbeschluß bezeichneten Analyseteil wird dezidiert

festgehalten, dass kein direktes militärisches Bedrohungsszenario (Pt. 2.5 + 4.2

Sicherheitsdoktrin) mehr gegeben ist. Anstelle der bisher gültigen „Umfassenden

Landesverteidigung“ mit militärischen und zivilen Komponenten soll nun eine „Umfassende

Sicherheitspolitik“ gesetzt werden Diese soll in erster Linie die internationalen Aufgaben des

österreichischen Bundesheeres im Rahmen von Nato und Europäischer Union festlegen und

die faktisch obsolete Landesverteidigung ersetzen. Die Strategie heißt offenbar

Neutralitätsabschaffung (Pt. 5.3 „Österreichs Weg von der Neutralität zur Solidarität“). Die

Bündnisfreiheit als Alternative anzubieten, kann als taktischer Winkelzug betrachtet werden:

Wer den Nato - Vollbeitritt Österreichs anstrebt, müßte die Bündnisfreiheit bekämpfen.

 

Die Ausarbeitung einer neuen Verteidigungs -  und Sicherheitsdoktrin und eine Debatte

darüber wurde bisher ausschließlich hinter verschlossenen Türen vollzogen. Weder

Parlament noch eine breite Öffentlichkeit sind vor Beschlußfassung im Ministerrat darüber

im informiert oder einbezogen worden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1) Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Entwicklung einer neuen

Sicherheitsdoktrin die geltenden Verfassungsbestimmungen über die Neutralität zu

beachten, sodass die Vollziehung durch die Bundesregierung dem Gesetzesbefehl, wie er

aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Neutralitätsgesetz (598 dB. VII.GP)

hervorgeht, folgt.

 

2) Sollte diese Sicherheitsdoktrin verfassungsändernde Vorhaben beinhalten, die der

Neutralität widersprechen, so sind diese noch vor Beschlußfassung durch die

Bundesregierung jedenfalls einer Volksbefragung zu unterziehen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss

vorgeschlagen.