374/AE XXI.GP

Eingelangt am: 2.1.2001

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dipl. - Ing. Wolfgang Pirklhuber Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmenpaket für eine Totalreform der Landwirtschaft und

Aktionsplan für den Biologischen Landbau

 

 

 

 

Die krassen Versäumnisse der Agrarpolitik der letzten Jahrzehnte gipfeln in sich

ständig wiederholenden Skandalen, die mit enormen volkswirtschaftlichen Kosten

verbunden sind. BSE - Krise und Schweineskandal sind Symptome eines kranken

Agrarsystems, das unsere Lebensgrundlagen gefährdet. Die KonsumentInnen, aber

auch die Bäuerinnen und Bauern sind Leidtragende eines ungerechten und

lebensbedrohlichen Verdrängungswettlaufs geworden. Im Kampf um Marktanteile

und im Interesse der großen Lebensmittelkonzerne schreitet eine massive

Konzentration in der Lebensmittelbranche voran. Begleitet wird diese Entwicklung

von einer rasanten Industrialisierung der Lebensmittelverarbeitung hin zu „Food

Design“, neuen gentechnisch - erzeugten Pflanzen, Konservierungs -  und

Lebensmittelzusatzstoffen.

 

Dieses fehlorientierte Agrarsystem bringt aber auch unvorstellbares Tierleid und

enorme Belastungen der Umwelt mit sich. So führen die hohen Tierbestände der

industriellen Tierhaltungen (bis zu 3,5 GVE/ha) zu einem übermäßigen Gülleanfall.

Diese Gülle wird auf grundwassergefährdende Weise „entsorgt“. Zusätzlicher

Kunststoffdüngereinsatz, um maximale Erträge zu erreichen, sorgen für eine weitere

Zuspitzung des Nitratproblems. 1/5 aller Grundwassergebiete gelten als Nitrat -

belastet. Der hohe Pestizideinsatz in der Landwirtschaft hat zu einer Kontamination

des Trinkwassers geführt, sodass derzeit über 200.000 Menschen in Österreich

Pestizid - belastetes Wasser trinken.

 

Angesichts von Klima -  und Umweltkatastrophen, von Hunger und Unterernährung in

vielen Ländern der Erde ist diese Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in

keinster Weise mehr zu rechtfertigen. Eine grundlegende Wende in der Agrarpolitik

ist daher unabdingbar geworden, damit bäuerliche Existenzen gesichert, Bäuerinnen

und Bauern über gerechte Preise für ihre Arbeit angemessen entlohnt sowie

Arbeitsplätze in der Landwirtschaft erhalten und geschaffen werden. Ausserdem

muss eine Trendwende hin zu einer flächengebundenen und umweltfreundlichen

Wirtschaftsweise sowie zur artgerechten Tierhaltung eingeleitet werden. Die

Landwirtschaft der Zukunft muss konsumentenorientiert, umweltfreundlich und

tiergerecht sein. Basis einer solchen grundlegenden Veränderung ist in erster Linie

das Bündnis von KonsumentInnen mit den Bäuerinnen und Bauern. Umweltschutz,

KonsumentInnen -  und Tierschutz müssen in Zukunft politisch eng miteinander

verzahnt werden.

Zu einer grundlegenden Reform gehört auch, dass die bestehende Bevorteilung

umweltbelastender Verfahren, die über Kostenexternalisierung entstanden sind,

durch geeignete Instrumente (wie z.B. die Besteuerung von Stickstoffdünger, die

Einführung einer Pflanzenschutzmittelabgabe) abgebaut wird. Nur so kann mittel- bis

langfristig eine Ökologisierung der Landwirtschaft gewährleistet werden.

 

Der Biologische Landbau als Leitbild

 

Der Biologische Landbau muss zum Leitbild einer zukunftsfähigen Landwirtschaft

erklärt und in den entsprechenden Gesetzen verankert werden. Der Begriff

„ordnungsgemäße Landwirtschaft“ ist daher neu zu definieren. Ordnungsgemäße

Landwirtschaft ist die ökologische Landwirtschaft. Sämtliche Förderungen in der

Landwirtschaft haben unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu erfolgen.

 

Will Österreich seine Bio - Vorreiter - Rolle in Europa wahren und einen europäischen

Kurswechsel einleiten, so bedarf es einer Verbreiterung und Stärkung aller

Aktivitäten zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen Landwirtschaft. Im Rahmen

der Erstellung eines nationalen Bio - Aktionsplans soll ein Biobeirat ins Leben gerufen

werden, der die wichtigsten Akteure und Interessengruppen aus Wissenschaft,

Praxis, Wirtschaft, Beratung und Kontrolle sowie die einschlägigen

Nichtregierungsorganisationen umfaßt. Im Rahmen dieses Biobeirates sind klare

Ziele und Prioritäten für den Ausbau des Biolandbaus zu entwickeln.

 

Ziel muss zumindest die Verdopplung des Biolandbaus in Österreich bis zum Jahr

2006 sein. Daß dies durchaus möglich ist, belegt eine Studie (Kirner und

Schneeberger; Quelle: Grüner Bericht 1999). Danach können sich 30 % der

Betriebe, die derzeit in der Maßnahme 'Gesamtbetrieblicher Betriebesmittelverzicht‘

sind, den Einstieg in den Biolandbau vorstellen, ebenso etwa 9 % aller restlichen

OPUL - Betriebe.

 

Lebensmittelsicherheit statt KonsumentInnentäuschung

 

Die Lebensmittelerzeugung muß das Vorsorgeprinzip konsequent in den

Vordergrund stellen. Die KonsumentInnen müssen auf die Qualität und die

gesundheitliche Unbedenklichkeit landwirtschaftlicher Produkte vertrauen können.

Der Verbraucherschutz muß gestärkt, die Lebensmittelkontrolle ausgebaut werden.

 

KonsumentInnen haben das Recht auf die hochwertigste Qualität von Lebensmitteln.

Grundvoraussetzung für die freie Wahl des KonsumentInnen ist jedoch eine

höchstmögliche Transparenz betreffend der Rezepturen und vollständige

Etikettierungspflichten, die über Art, Menge und Herkunft der landwirtschaftlichen

Rohstoffe unmißverständliche Aussagen zulassen.

 

Die staatliche Lebensmittelkontrolle muss nachhaltig gesichert und ausgebaut

werden. Ein jährlicher Lebensmittelbericht soll den Zustand des österreichischen

Lebensmittelmarktes kritisch beleuchten und dem Parlament vorgelegt werden.

Lebensmiffel - Produktkennzeichnungen, die zur Konsumententäuschung beitragen,

sind umgehend abzuschaffen.

Regionale Versorgung fördern

 

In einer immer globaler vernetzten Welt ist regionale Verwurzelung ein Teil unserer

kulturellen Identität. Lebensmittel und Lebensmittelkonsum spiegeln unseren

Umgang mit der Natur wieder und sind Teil unserer sozialen Interaktion. Österreich

als Tourismusland ist bekannt für seine regionalen Spezialitäten und bäuerlichen

Schmanken. Um diesen Aspekt der alltäglichen Lebensqualität aufrechtzuerhalten,

sind auch kleine dezentrale und regionale Verarbeitungs -  und

Vermarktungsstrukturen erforderlich. Die Politik kann durch Vorbildwirkung einen

wesentlichen Beitrag zur Förderung und Entwicklung dieser Qualitätsprodukte

beitragen.

 

Die regionale Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitäts - Produkten muss

stärker unterstützt und auf allen Ebenen des politischen Systems gefördert werden.

Bundeseinrichtungen sollen diese Grundsätze im Sinne einer Vorbildwirkung auf

Basis politischer Beschlüsse in praktische Projekte umsetzen. Es muss daher eine

ökologische Offensive im öffentlichen Beschaffungswesen, eine Professionalisierung

im Bereich der Vertriebsstrukturen und die Forcierung von regionalen

Qualitätsmarkenartikeln in Angriff genommen werden. Die Kooperation aller Akteure

(KonsumentInnen, Handel, Bauern) ist einzufordern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land -  und

Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, folgende

Maßnahmen zur Totalreform der österreichischen Landwirtschaft zu setzen:

 

1. Entwicklung klarer Ziele und Prioritäten für den Biologischen Landbau („Bio -

Aktionsplan")

 

Für den biologischen Landbau ist ein detaillierter Aktionsplan vorzulegen mit dem

mittelfristigen Ziel, den Anteil der biologisch wirtschaftenden Betriebe in Österreich

bis zum Jahr 2006 von 10% auf 20% zu verdoppeln. Dieser Aktionsplan hat

insbesondere folgende Bereiche zu umfassen:

 

Förderungsbereich:

 

. Schrittweise Annäherung der Grünlandprämien an die Ackerprämien, um die

  Bio - Berglandwirtschaft zu erhalten und die Logistik für die Biomilch - Erfassung

  zu optimieren

• Klare Förder - Prioritäten im Bereich Verarbeitung, Marketing,

   Öffentlichkeitsarbeit: Berücksichtigung von Direktvermarktung,

   Naturkostfachhandel, Großhandel u.a.

 

• Förderung von Forschung und Entwicklung mit Schwerpunkt Bio -

   Markenprodukte und Markterschließung im Inland und bei den europäischen

   Nachbarländern

 

• Erhöhte Fördersätze für Anpassungen in der Tierhaltung, insbesondere des

   Stall - Umbaus und Neubaus für artgerechte Haltungssysteme

 

Vermarktungsbereich:

 

• Schaffung bzw. Ausbau von Bioregionen - Bildung eines Austria - BioClusters,

   um die überregionalen Vermarktungsaktivitäten und Strategien abzugleichen

   und zu bündeln

 

• Vernetzung der regionalen Bioaktivitäten - Bauern, Gewerbe, Handel

 

• Offensive für die Direktvermarktung biologischer Produkte durch Anpassungen

    und Verbesserungen bei gewerbe -  und hygienerechtlichen Auflagen und

    Vorschriften

 

• Schaffung einer eigenen Bioabteilung in der Agrarmarkt - Austria; Besetzung

   mit einem kompetenten und erfahrenen Bio - Expertenteam; die

   Biomarketingbeiträge (ca. 20 Mio. öS) müssen ausschließlich dem Biolandbau

   zugute kommen

 

• Sicherung eines einheitlichen österreichischen Standards für die Verarbeitung

   und Großvermarktung im Rahmen der österreichischen Lebensmittelindustrie

 

• Erstellung und Positionierung eines österreichischen Profils „Bio made in

   Austria“ auf den europäischen und internationalen Märkten

 

• Vernetzung der landwirtschaftlichen Aktivtäten mit dem Tourismus

 

Forschung und Beratung:

 

• Begleitende Maßnahmen im Bereich der Beratung, Weiterbildung und

   Persönlichkeitsentwicklung für die Biobäuerinnen und Biobauern

• Massnahmen zum Ausbau der universitären und ausseruniversitären

   Forschung im biologischen Landbau

 

Förderung der regionalen Marken -  und Produktentwicklung

 

• Förderung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler und/oder ökologisch

   erzeugter Lebensmittel

• Förderung lokaler/regionaler Strukturen zur Schlachtung von Tieren und

   Verarbeitung regional erzeugter Lebensmittel

 

• Ausrichtung der Hygiene -  und Qualitätsvorschriften auch an den Erfordernissen

   und Möglichkeiten der regionalen Verarbeitung und Vermarktung

 

• Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen und Förderung der bäuerlichen

   Direktvermarktung

 

Ökologisierung des Öffentlichen Beschaffungswesens

 

• Verbindliche Mindestversorgung von öffentlichen Einrichtungen des Bundes mit

   Biologischen Lebensmitteln in Höhe von mindestens 30 % des Bedarfs

 

2. Flächendeckende Gesamtökologisierung der österreichischen Land -

wirtschaft bis 2010

 

• Verbot der flächenungebundenen Tierhaltung in Österreich, ein

   Abstockungsprogramm für industrielle Tierhaltungssysteme

 

• Verbot von nicht artgerechten Tierhaltungssystemen (z.B. Käfighaltung)

 

• Wiedereinführung von Tierbestandsobergrenzen

 

• Investitionsförderung in der Tierhaltung nur mehr für artgerechte Stallsysteme

 

• Flankierende Maßnahmen im Bereich der Beratung und Bildung - Reform der

   Landwirtschaftskammern, Förderung von Beratungsringen

 

• Einführung einer Besteuerung von Stickstoff und einer

   Pflanzenschutzmittelabgabe

 

• Abschaffung der Silomaisprämie und Nutzung der Mittel zur Auszahlung einer

   erhöhten Grünlandprämie (Ziel: Gras für Rinder über eine Förderung von

   Grünland und Weidehaltung)

 

Zusätzlich sind begleitende Massnahmen zu ergreifen, um das derzeitige

Agrarsystem sozial gerechter und ökologisch treffsicherer zu gestalten:

 

3. Neuausrichtung der Agrarförderungen

 

• Bindung sämtlicher Agrarförderungen und Ausgleichszahlungen an präzise

   ökologische, soziale und produktbezogene Mindeststandards

 

• Ausschöpfung des in der EG - VO 1257/99 vorgesehenen nationalen

  Gestaltungsspielraums und sofortige Umlenkung von 20 % der

  Marktordnungsausgaben hin zu umweltorientierten Maßnahmen. Einführung

  einer Förderobergrenze je landwirt - schaftlichem Betrieb bzw. Vollarbeitskraft

• Einführung von Förder - Sockelbeträgen für Öko -  und Bergbauernbetriebe

 

• Laufende Evaluierung und Überarbeitung des Programmes für die ländliche

   Entwicklung in Hinblick auf seine ökologische und soziale Zielorientierung

 

 

4. BSE - Vorsorgemaßnahmenumsetzen

 

• Unbefristetes Verbot der Verfütterung von Tiermehl, bis die Ursachen für die

   Entstehung und Übertragung von TSE eindeutig geklärt und beseitigt sind

 

• Einführung einer obligatorischen und offenen Kennzeichnung von Futtermitteln

 

• Einrichtung und ausreichende Dotierung eines Forschungsschwerpunktes über

   Entstehung und Übertragung der transmissiblen spongiformen

   Enzephalopathien

 

• Forcierung des Anbaus von Eiweißfuttermitteln und Leguminosen (Soja,

   Futtererbsen, Ackerbohnen, Lupinen), kein Import von GVO - Futtermitteln

 

• Keine Milchaustauscher für Kälber, statt dessen Verwendung von Vollmilch und

   flüssiger Magermilch zur Eiweiss -  und Fettversorgung von Kälbern

 

5. Klare Kennzeichnung von Lebensmitteln

 

In Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Soziales und Generationen sind

folgende Ziele anzustreben:

 

• Einführung einer verpflichtenden, klaren und transparenten

   Produktkennzeichnung von allen tierischen Produkten (einschließlich

   Verarbeitungsprodukte) nach einem ganzheitlichen Konzept, das die

   wesentlichen Einflußbereiche wie Bodenbewirtschaftung, Tierhaltung, Zucht

   Tierfütterung, Transport und Schlachtung (z.B. Tiergerechtheitsindex)

   einheitlich bewertet

 

• Verbot aller irreführenden Gütesiegel (z.B. Österreich „A“) die den fälschlichen

   Eindruck erwecken, die Rohstoffe seien österreichischen Ursprungs

 

6. Gentechnikfreiheit von Landwirtschaft und Lebensmitteln sichern

 

In Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Soziales und Generationen sind

folgende Ziele anzustreben:

 

• Verzicht auf den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft

 

• Keine Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich

• Sicherung einer gentechnikfreien Zone „Österreich“ im Sinne der

   Aufrechterhaltung der Gentechnikfreiheit des österreichischen Biolandbaus

 

• Ausbau der Kontrolle von Saatgut und Lebensmitteln auf GVO -

   Verunreinigungen

 

• Umfassende, flächendeckende und laufende Kontrollen der Futtermittel, die in

   Österreich angeboten werden auf Tiermehl und gentechnisch veränderte

   Bestandteile

 

• Kein Import von Gentech - Futtermitteln

 

• Unterstützende Maßnahmen für Bauern, die garantiert gentechnikfreie

   Futtermittel wollen

 

7. Tierarzneimitteleinsatz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung

 

In Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Soziales und Generationen folgende

gesetzliche Maßnahmen zu treffen:

 

• Verbot des vorbeugenden Antibiotikaeinsatzes in der Tiermast (optimale

    Haltungsbedingungen in der Nutztierhaltung müssen Vorrang vor

    Arzneimitteleinsatz haben)

 

• Massive Ausweitung des Kontrollsystems und Intensivierung der Kontrollen.

   Schaffung unabhängiger Kontrollinstanzen

 

• Drastische Erhöhung des Strafausmaßes. Unerlaubter Besitz, Herstellung,

   Lagerung und Abgabe von Tierarzneimitteln soll mit einer Geldstrafe im

   Mehrfachen des Verkehrswertes der Medikamente bestraft werden. In

   schweren Fällen und im Wiederholungsfall sind Haftstrafen vorzusehen.

 

8. Novellierung des Wasserrechtsgesetzes

 

Der Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umweltschutz und

Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Parlament einen Novellenentwurf für das

Wasserrechtsgesetz vorzulegen,

 

• womit das ,‚Landwirtschaftsprivileg“ in § 32 Abs 1 sowie die hohen

   Schwellenwerte für den Stickstoffeintrag in § §2 Abs 2 lit f und g beseitigt werden,

   damit eine Trendumkehr in der Landwirtschaft zum wasserverträglichen

   Wirtschaften eingeleitet werden muß und

 

• womit die ortsspezifische Nutzungsbeschränkungen für die bereits belasteten

   Grundwassergebiete vom Minister verordnet werden können und

• womit generelle Nutzungsbeschränkungen zur Verhindung der Nitratverseuchung

   des Grundwassers vom Minister verordnet werden können. Insbesondere ist von

   den hohen Stickstoff - Grenzwerten wie sie im Aktionsprogramm September 1999

   festgeschrieben sind (210 kg/ha/a), Abstand zu nehmen.

9. Neue Arbeitsfelder für die Landwirtschaft weiterentwickeln

 

• Ausbau der Nutzung nachwachsender Rohstoffe und Produktion erneuerbarer

  Energien, insbesondere von Biomasse, Biogas aber auch Photovoltaik und

  Windenergie in landwirtschaftlichen Betrieben und Gemeinschaften

 

• Ausbau kommunaler und sozialer Dienstleistungen (Kompostierung,

   Schneeräumung, bäuerliche Sozialprojekte, Maschinenringe u.a.)

 

• Förderung und Entwicklung von Agrartourismus, Urtaub auf dem Bauernhof,

   Forschung und Entwicklung auf bäuerlichen Betrieben

 

10.Revisionder AGENDA 2000 - Neuorientierung der EU - Agrarpolitik

 

Im Hinblick auf die Krise der Europäischen Landwirtschaft, die bevorstehenden

WTO - Verhandlungen und die Osterweiterung der EU muss sofort ein Reformkurs

eingeleitet werden:

 

• Weg von der Weitmarktorientierung der EU - Agrarpolitik in Richtung eines

   erweiterten Binnenmarktes, für den Lebensmittel in höchster Qualität produziert

   werden sollen

• Stärkung der umweltbezogenen „green - box“-Maßnahmen

 

• Umschichtung der EU - Mittel aus dem Marktbereich in die Bereich ländliche

   Entwicklung und Umwelt

 

• stärkere Verknüpfung der Ausgleichszahlungen mit umwelt -  und sozialen

   Kriterien

 

• Flächenbindung der Tierhaltung in der EU auf Basis der Erkenntnisse des

   Grundwasserschutzes (max. bis 2,5 GVE/ha)

 

• Agrarförderungen, die Umweltbelastungen bewirken, sind abzuschaffen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land -  und

Forstwirtschaft vorgeschlagen.