374/AE XXI.GP
Eingelangt am: 2.1.2001
des Abgeordneten Dipl. - Ing. Wolfgang Pirklhuber Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmenpaket für eine Totalreform der Landwirtschaft und
Aktionsplan für den Biologischen Landbau
Die krassen Versäumnisse der Agrarpolitik der letzten Jahrzehnte gipfeln in sich
ständig wiederholenden Skandalen, die mit enormen volkswirtschaftlichen Kosten
verbunden sind. BSE - Krise und Schweineskandal sind Symptome eines kranken
Agrarsystems, das unsere Lebensgrundlagen gefährdet. Die KonsumentInnen, aber
auch die Bäuerinnen und Bauern sind Leidtragende eines ungerechten und
lebensbedrohlichen Verdrängungswettlaufs geworden. Im Kampf um Marktanteile
und im Interesse der großen Lebensmittelkonzerne schreitet eine massive
Konzentration in der Lebensmittelbranche voran. Begleitet wird diese Entwicklung
von einer rasanten Industrialisierung der Lebensmittelverarbeitung hin zu „Food
Design“, neuen gentechnisch - erzeugten Pflanzen, Konservierungs - und
Lebensmittelzusatzstoffen.
Dieses fehlorientierte Agrarsystem bringt aber auch unvorstellbares Tierleid und
enorme Belastungen der Umwelt mit sich. So führen die hohen Tierbestände der
industriellen Tierhaltungen (bis zu 3,5 GVE/ha) zu einem übermäßigen Gülleanfall.
Diese Gülle wird auf grundwassergefährdende Weise „entsorgt“. Zusätzlicher
Kunststoffdüngereinsatz, um maximale Erträge zu erreichen, sorgen für eine weitere
Zuspitzung des Nitratproblems. 1/5 aller Grundwassergebiete gelten als Nitrat -
belastet. Der hohe Pestizideinsatz in der Landwirtschaft hat zu einer Kontamination
des Trinkwassers geführt, sodass derzeit über 200.000 Menschen in Österreich
Pestizid - belastetes Wasser trinken.
Angesichts von Klima - und Umweltkatastrophen, von Hunger und Unterernährung in
vielen Ländern der Erde ist diese Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in
keinster Weise mehr zu rechtfertigen. Eine grundlegende Wende in der Agrarpolitik
ist daher unabdingbar geworden, damit bäuerliche Existenzen gesichert, Bäuerinnen
und Bauern über gerechte Preise für ihre Arbeit angemessen entlohnt sowie
Arbeitsplätze in der Landwirtschaft erhalten und geschaffen werden. Ausserdem
muss eine Trendwende hin zu einer flächengebundenen und umweltfreundlichen
Wirtschaftsweise sowie zur artgerechten Tierhaltung eingeleitet werden. Die
Landwirtschaft der Zukunft muss konsumentenorientiert, umweltfreundlich und
tiergerecht sein. Basis einer solchen grundlegenden Veränderung ist in erster Linie
das Bündnis von KonsumentInnen mit den Bäuerinnen und Bauern. Umweltschutz,
KonsumentInnen - und Tierschutz müssen in Zukunft politisch eng miteinander
verzahnt werden.
Zu einer grundlegenden Reform gehört auch, dass die bestehende Bevorteilung
umweltbelastender Verfahren, die über Kostenexternalisierung entstanden sind,
durch geeignete Instrumente (wie z.B. die Besteuerung von Stickstoffdünger, die
Einführung einer Pflanzenschutzmittelabgabe) abgebaut wird. Nur so kann mittel- bis
langfristig eine Ökologisierung der Landwirtschaft gewährleistet werden.
Der Biologische Landbau muss zum Leitbild einer zukunftsfähigen Landwirtschaft
erklärt und in den entsprechenden Gesetzen verankert werden. Der Begriff
„ordnungsgemäße Landwirtschaft“ ist daher neu zu definieren. Ordnungsgemäße
Landwirtschaft ist die ökologische Landwirtschaft. Sämtliche Förderungen in der
Landwirtschaft haben unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zu erfolgen.
Will Österreich seine Bio - Vorreiter - Rolle in Europa wahren und einen europäischen
Kurswechsel einleiten, so bedarf es einer Verbreiterung und Stärkung aller
Aktivitäten zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen Landwirtschaft. Im Rahmen
der Erstellung eines nationalen Bio - Aktionsplans soll ein Biobeirat ins Leben gerufen
werden, der die wichtigsten Akteure und Interessengruppen aus Wissenschaft,
Praxis, Wirtschaft, Beratung und Kontrolle sowie die einschlägigen
Nichtregierungsorganisationen umfaßt. Im Rahmen dieses Biobeirates sind klare
Ziele und Prioritäten für den Ausbau des Biolandbaus zu entwickeln.
Ziel muss zumindest die Verdopplung des Biolandbaus in Österreich bis zum Jahr
2006 sein. Daß dies durchaus möglich ist, belegt eine Studie (Kirner und
Schneeberger; Quelle: Grüner Bericht 1999). Danach können sich 30 % der
Betriebe, die derzeit in der Maßnahme 'Gesamtbetrieblicher Betriebesmittelverzicht‘
sind, den Einstieg in den Biolandbau vorstellen, ebenso etwa 9 % aller restlichen
OPUL - Betriebe.
Die Lebensmittelerzeugung muß das Vorsorgeprinzip konsequent in den
Vordergrund stellen. Die KonsumentInnen müssen auf die Qualität und die
gesundheitliche Unbedenklichkeit landwirtschaftlicher Produkte vertrauen können.
Der Verbraucherschutz muß gestärkt, die Lebensmittelkontrolle ausgebaut werden.
KonsumentInnen haben das Recht auf die hochwertigste Qualität von Lebensmitteln.
Grundvoraussetzung für die freie Wahl des KonsumentInnen ist jedoch eine
höchstmögliche Transparenz betreffend der Rezepturen und vollständige
Etikettierungspflichten, die über Art, Menge und Herkunft der landwirtschaftlichen
Rohstoffe unmißverständliche Aussagen zulassen.
Die staatliche Lebensmittelkontrolle muss nachhaltig gesichert und ausgebaut
werden. Ein jährlicher Lebensmittelbericht soll den Zustand des österreichischen
Lebensmittelmarktes kritisch beleuchten und dem Parlament vorgelegt werden.
Lebensmiffel - Produktkennzeichnungen, die zur Konsumententäuschung beitragen,
sind umgehend abzuschaffen.
In einer immer globaler vernetzten Welt ist regionale Verwurzelung ein Teil unserer
kulturellen Identität. Lebensmittel und Lebensmittelkonsum spiegeln unseren
Umgang mit der Natur wieder und sind Teil unserer sozialen Interaktion. Österreich
als Tourismusland ist bekannt für seine regionalen Spezialitäten und bäuerlichen
Schmanken. Um diesen Aspekt der alltäglichen Lebensqualität aufrechtzuerhalten,
sind auch kleine dezentrale und regionale Verarbeitungs - und
Vermarktungsstrukturen erforderlich. Die Politik kann durch Vorbildwirkung einen
wesentlichen Beitrag zur Förderung und Entwicklung dieser Qualitätsprodukte
beitragen.
Die regionale Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitäts - Produkten muss
stärker unterstützt und auf allen Ebenen des politischen Systems gefördert werden.
Bundeseinrichtungen sollen diese Grundsätze im Sinne einer Vorbildwirkung auf
Basis politischer Beschlüsse in praktische Projekte umsetzen. Es muss daher eine
ökologische Offensive im öffentlichen Beschaffungswesen, eine Professionalisierung
im Bereich der Vertriebsstrukturen und die Forcierung von regionalen
Qualitätsmarkenartikeln in Angriff genommen werden. Die Kooperation aller Akteure
(KonsumentInnen, Handel, Bauern) ist einzufordern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, folgende
Maßnahmen zur Totalreform der österreichischen Landwirtschaft zu setzen:
1. Entwicklung klarer Ziele und Prioritäten für den Biologischen Landbau („Bio -
Aktionsplan")
Für den biologischen Landbau ist ein detaillierter Aktionsplan vorzulegen mit dem
mittelfristigen Ziel, den Anteil der biologisch wirtschaftenden Betriebe in Österreich
bis zum Jahr 2006 von 10% auf 20% zu verdoppeln. Dieser Aktionsplan hat
insbesondere folgende Bereiche zu umfassen:
Förderungsbereich:
. Schrittweise Annäherung der Grünlandprämien an die Ackerprämien, um die
Bio - Berglandwirtschaft zu erhalten und die Logistik für die Biomilch - Erfassung
zu optimieren
• Klare Förder - Prioritäten im Bereich Verarbeitung, Marketing,
Öffentlichkeitsarbeit: Berücksichtigung von Direktvermarktung,
Naturkostfachhandel, Großhandel u.a.
• Förderung von Forschung und Entwicklung mit Schwerpunkt Bio -
Markenprodukte und Markterschließung im Inland und bei den europäischen
Nachbarländern
• Erhöhte Fördersätze für Anpassungen in der Tierhaltung, insbesondere des
Stall - Umbaus und Neubaus für artgerechte Haltungssysteme
Vermarktungsbereich:
• Schaffung bzw. Ausbau von Bioregionen - Bildung eines Austria - BioClusters,
um die überregionalen Vermarktungsaktivitäten und Strategien abzugleichen
und zu bündeln
• Vernetzung der regionalen Bioaktivitäten - Bauern, Gewerbe, Handel
• Offensive für die Direktvermarktung biologischer Produkte durch Anpassungen
und Verbesserungen bei gewerbe - und hygienerechtlichen Auflagen und
Vorschriften
• Schaffung einer eigenen Bioabteilung in der Agrarmarkt - Austria; Besetzung
mit einem kompetenten und erfahrenen Bio - Expertenteam; die
Biomarketingbeiträge (ca. 20 Mio. öS) müssen ausschließlich dem Biolandbau
zugute kommen
• Sicherung eines einheitlichen österreichischen Standards für die Verarbeitung
und Großvermarktung im Rahmen der österreichischen Lebensmittelindustrie
• Erstellung und Positionierung eines österreichischen Profils „Bio made in
Austria“ auf den europäischen und internationalen Märkten
• Vernetzung der landwirtschaftlichen Aktivtäten mit dem Tourismus
Forschung und Beratung:
• Begleitende Maßnahmen im Bereich der Beratung, Weiterbildung und
Persönlichkeitsentwicklung für die Biobäuerinnen und Biobauern
• Massnahmen zum Ausbau der universitären und ausseruniversitären
Forschung im biologischen Landbau
• Förderung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler und/oder ökologisch
erzeugter Lebensmittel
• Förderung lokaler/regionaler Strukturen zur Schlachtung von Tieren und
Verarbeitung regional erzeugter Lebensmittel
• Ausrichtung der Hygiene - und Qualitätsvorschriften auch an den Erfordernissen
und Möglichkeiten der regionalen Verarbeitung und Vermarktung
• Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen und Förderung der bäuerlichen
Direktvermarktung
• Verbindliche Mindestversorgung von öffentlichen Einrichtungen des Bundes mit
Biologischen Lebensmitteln in Höhe von mindestens 30 % des Bedarfs
2. Flächendeckende Gesamtökologisierung der österreichischen Land -
wirtschaft bis 2010
• Verbot der flächenungebundenen Tierhaltung in Österreich, ein
Abstockungsprogramm für industrielle Tierhaltungssysteme
• Verbot von nicht artgerechten Tierhaltungssystemen (z.B. Käfighaltung)
• Wiedereinführung von Tierbestandsobergrenzen
• Investitionsförderung in der Tierhaltung nur mehr für artgerechte Stallsysteme
• Flankierende Maßnahmen im Bereich der Beratung und Bildung - Reform der
Landwirtschaftskammern, Förderung von Beratungsringen
• Einführung einer Besteuerung von Stickstoff und einer
Pflanzenschutzmittelabgabe
• Abschaffung der Silomaisprämie und Nutzung der Mittel zur Auszahlung einer
erhöhten Grünlandprämie (Ziel: Gras für Rinder über eine Förderung von
Grünland und Weidehaltung)
Zusätzlich sind begleitende Massnahmen zu ergreifen, um das derzeitige
Agrarsystem sozial gerechter und ökologisch treffsicherer zu gestalten:
3. Neuausrichtung der Agrarförderungen
• Bindung sämtlicher Agrarförderungen und Ausgleichszahlungen an präzise
ökologische, soziale und produktbezogene Mindeststandards
• Ausschöpfung des in der EG - VO 1257/99 vorgesehenen nationalen
Gestaltungsspielraums und sofortige Umlenkung von 20 % der
Marktordnungsausgaben hin zu umweltorientierten Maßnahmen. Einführung
einer Förderobergrenze je landwirt
- schaftlichem Betrieb bzw. Vollarbeitskraft
• Einführung von Förder - Sockelbeträgen für Öko - und Bergbauernbetriebe
• Laufende Evaluierung und Überarbeitung des Programmes für die ländliche
Entwicklung in Hinblick auf seine ökologische und soziale Zielorientierung
4. BSE - Vorsorgemaßnahmenumsetzen
• Unbefristetes Verbot der Verfütterung von Tiermehl, bis die Ursachen für die
Entstehung und Übertragung von TSE eindeutig geklärt und beseitigt sind
• Einführung einer obligatorischen und offenen Kennzeichnung von Futtermitteln
• Einrichtung und ausreichende Dotierung eines Forschungsschwerpunktes über
Entstehung und Übertragung der transmissiblen spongiformen
Enzephalopathien
• Forcierung des Anbaus von Eiweißfuttermitteln und Leguminosen (Soja,
Futtererbsen, Ackerbohnen, Lupinen), kein Import von GVO - Futtermitteln
• Keine Milchaustauscher für Kälber, statt dessen Verwendung von Vollmilch und
flüssiger Magermilch zur Eiweiss - und Fettversorgung von Kälbern
5. Klare Kennzeichnung von Lebensmitteln
In Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Soziales und Generationen sind
folgende Ziele anzustreben:
• Einführung einer verpflichtenden, klaren und transparenten
Produktkennzeichnung von allen tierischen Produkten (einschließlich
Verarbeitungsprodukte) nach einem ganzheitlichen Konzept, das die
wesentlichen Einflußbereiche wie Bodenbewirtschaftung, Tierhaltung, Zucht
Tierfütterung, Transport und Schlachtung (z.B. Tiergerechtheitsindex)
einheitlich bewertet
• Verbot aller irreführenden Gütesiegel (z.B. Österreich „A“) die den fälschlichen
Eindruck erwecken, die Rohstoffe seien österreichischen Ursprungs
6. Gentechnikfreiheit von Landwirtschaft und Lebensmitteln sichern
In Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Soziales und Generationen sind
folgende Ziele anzustreben:
• Verzicht auf den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft
• Keine Freisetzung von gentechnisch
veränderten Pflanzen in Österreich
• Sicherung einer gentechnikfreien Zone „Österreich“ im Sinne der
Aufrechterhaltung der Gentechnikfreiheit des österreichischen Biolandbaus
• Ausbau der Kontrolle von Saatgut und Lebensmitteln auf GVO -
Verunreinigungen
• Umfassende, flächendeckende und laufende Kontrollen der Futtermittel, die in
Österreich angeboten werden auf Tiermehl und gentechnisch veränderte
Bestandteile
• Kein Import von Gentech - Futtermitteln
• Unterstützende Maßnahmen für Bauern, die garantiert gentechnikfreie
Futtermittel wollen
7. Tierarzneimitteleinsatz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung
In Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Soziales und Generationen folgende
gesetzliche Maßnahmen zu treffen:
• Verbot des vorbeugenden Antibiotikaeinsatzes in der Tiermast (optimale
Haltungsbedingungen in der Nutztierhaltung müssen Vorrang vor
Arzneimitteleinsatz haben)
• Massive Ausweitung des Kontrollsystems und Intensivierung der Kontrollen.
Schaffung unabhängiger Kontrollinstanzen
• Drastische Erhöhung des Strafausmaßes. Unerlaubter Besitz, Herstellung,
Lagerung und Abgabe von Tierarzneimitteln soll mit einer Geldstrafe im
Mehrfachen des Verkehrswertes der Medikamente bestraft werden. In
schweren Fällen und im Wiederholungsfall sind Haftstrafen vorzusehen.
8. Novellierung des Wasserrechtsgesetzes
Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umweltschutz und
Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Parlament einen Novellenentwurf für das
Wasserrechtsgesetz vorzulegen,
• womit das ,‚Landwirtschaftsprivileg“ in § 32 Abs 1 sowie die hohen
Schwellenwerte für den Stickstoffeintrag in § §2 Abs 2 lit f und g beseitigt werden,
damit eine Trendumkehr in der Landwirtschaft zum wasserverträglichen
Wirtschaften eingeleitet werden muß und
• womit die ortsspezifische Nutzungsbeschränkungen für die bereits belasteten
Grundwassergebiete vom Minister verordnet werden können und
• womit generelle Nutzungsbeschränkungen zur Verhindung der Nitratverseuchung
des Grundwassers vom Minister verordnet werden können. Insbesondere ist von
den hohen Stickstoff - Grenzwerten wie sie im Aktionsprogramm September 1999
festgeschrieben sind (210
kg/ha/a), Abstand zu nehmen.
9. Neue Arbeitsfelder für die Landwirtschaft weiterentwickeln
• Ausbau der Nutzung nachwachsender Rohstoffe und Produktion erneuerbarer
Energien, insbesondere von Biomasse, Biogas aber auch Photovoltaik und
Windenergie in landwirtschaftlichen Betrieben und Gemeinschaften
• Ausbau kommunaler und sozialer Dienstleistungen (Kompostierung,
Schneeräumung, bäuerliche Sozialprojekte, Maschinenringe u.a.)
• Förderung und Entwicklung von Agrartourismus, Urtaub auf dem Bauernhof,
Forschung und Entwicklung auf bäuerlichen Betrieben
10.Revisionder AGENDA 2000 - Neuorientierung der EU - Agrarpolitik
Im Hinblick auf die Krise der Europäischen Landwirtschaft, die bevorstehenden
WTO - Verhandlungen und die Osterweiterung der EU muss sofort ein Reformkurs
eingeleitet werden:
• Weg von der Weitmarktorientierung der EU - Agrarpolitik in Richtung eines
erweiterten Binnenmarktes, für den Lebensmittel in höchster Qualität produziert
werden sollen
• Stärkung der umweltbezogenen „green - box“-Maßnahmen
• Umschichtung der EU - Mittel aus dem Marktbereich in die Bereich ländliche
Entwicklung und Umwelt
• stärkere Verknüpfung der Ausgleichszahlungen mit umwelt - und sozialen
Kriterien
• Flächenbindung der Tierhaltung in der EU auf Basis der Erkenntnisse des
Grundwasserschutzes (max. bis 2,5 GVE/ha)
• Agrarförderungen, die Umweltbelastungen bewirken, sind abzuschaffen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land - und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.