375/AE XXI.GP

Eingelangt am: 01-02-2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Ulrika Sima

und Genossinnen

betreffend die Einführung einer Einwegabgabe

 

 

Die neue Getränkezielverordnung stellt einen eindeutigen Rückschritt im Bereich des

Umweltschutzes dar und wird die Verdrängung der Mehrweg - durch die Einweggebinde

verstärken. Statt konkreter Maßnahmen - etwa Einwegabgabe oder Pfandpflichten - kommen

freiwillige Vereinbarungen zum tragen, es werden Tür und Tor für Einwegverpackungen

geöffnet. Dies vor dem Hintergrund, dass der Mehrweganteil bei Getränken von 80 % Mitte

der 80er Jahre auf derzeit rund 50 % gesunken ist. Jetzt werden die ursprünglichen Einzelziele

durch eine Verwertungsquote von 80 % über alle Verpackungsstoffe hinweg ersetzt. Dies

begünstigt gerade Einwegverpackungen weiter für jene Getränkearten (Bier, Mineralwasser,

Limonaden und Milch) welche auf Grund des Trends zu Einwegverpackungen ihr

ursprünglich festgelegtes Verwertungsquotenziel für das Jahr 2000 nicht erreichten. Damit

wird das ursprüngliche Ziel der Verpackungszielverordnung, die Verwertungsquoten nach

und nach zu erhöhen nicht nur verfehlt, sondern ins Gegenteil verkehrt. Um möglichst

vollendete Tatsachen hinsichtlich der Verdrängung von Mehrwegsystemen auf dem

Verpackungssektor zu schaffen, soll darüber hinaus die erste Quotenprüfung erst für das Jahr

2004 erfolgen. Die freiwillige Vereinbarung mit der Wirtschaft sich um eine Zielerreichung

zu bemühen, ist demgegenüber mit keinerlei Sanktion belegt.

 

Die neue Verpackungsverordnung kommt ausschließlich den Interessen des Handels

entgegen. Für den Handel bedeutet die Verdrängung der Mehrwegsysteme weniger

Personalkosten und zugleich frei werdende Fläche für Verkauf oder Lager. Während eine

Mehrwegflasche aus Glas bis zu 60 mal wiederbefüllt werden kann und am Ende ihres

Umlaufzyklusses wieder als Altglas in die Glasproduktion zurückgeführt wird, rechnen jetzt

Landesabfallverbände mit bis zu einer Verdopplung des Müllvolumens im Hausmüll. Die

Kosten dafür werden die Gemeinden und die Haushalte zu tragen haben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird

ersucht, im Rahmen der Verpackungszielverordnung die ursprünglichen Mehrwegquoten

wieder festzuschreiben und eine Einwegabgabe einzuführen. Dadurch soll es zu eitler

Trendumkehr im Verpackungsbereich bei gleichzeitiger Anhebung des Mehrweganteils

kommen. Ergänzende bis jetzt freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft sind durch

entsprechende Sanktionsauflagen (Geldstrafen) zu ergänzen.

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag:

Umweltausschuss