375/AE XXI.GP
Eingelangt am: 01-02-2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Ulrika Sima
und Genossinnen
betreffend die Einführung einer Einwegabgabe
Die neue Getränkezielverordnung stellt einen eindeutigen Rückschritt im Bereich des
Umweltschutzes dar und wird die Verdrängung der Mehrweg - durch die Einweggebinde
verstärken. Statt konkreter Maßnahmen - etwa Einwegabgabe oder Pfandpflichten - kommen
freiwillige Vereinbarungen zum tragen, es werden Tür und Tor für Einwegverpackungen
geöffnet. Dies vor dem Hintergrund, dass der Mehrweganteil bei Getränken von 80 % Mitte
der 80er Jahre auf derzeit rund 50 % gesunken ist. Jetzt werden die ursprünglichen Einzelziele
durch eine Verwertungsquote von 80 % über alle Verpackungsstoffe hinweg ersetzt. Dies
begünstigt gerade Einwegverpackungen weiter für jene Getränkearten (Bier, Mineralwasser,
Limonaden und Milch) welche auf Grund des Trends zu Einwegverpackungen ihr
ursprünglich festgelegtes Verwertungsquotenziel für das Jahr 2000 nicht erreichten. Damit
wird das ursprüngliche Ziel der Verpackungszielverordnung, die Verwertungsquoten nach
und nach zu erhöhen nicht nur verfehlt, sondern ins Gegenteil verkehrt. Um möglichst
vollendete Tatsachen hinsichtlich der Verdrängung von Mehrwegsystemen auf dem
Verpackungssektor zu schaffen, soll darüber hinaus die erste Quotenprüfung erst für das Jahr
2004 erfolgen. Die freiwillige Vereinbarung mit der Wirtschaft sich um eine Zielerreichung
zu bemühen, ist demgegenüber mit keinerlei Sanktion belegt.
Die neue Verpackungsverordnung kommt ausschließlich den Interessen des Handels
entgegen. Für den Handel bedeutet die Verdrängung der Mehrwegsysteme weniger
Personalkosten und zugleich frei werdende Fläche für Verkauf oder Lager. Während eine
Mehrwegflasche aus Glas bis zu 60 mal wiederbefüllt werden kann und am Ende ihres
Umlaufzyklusses wieder als Altglas in die Glasproduktion zurückgeführt wird, rechnen jetzt
Landesabfallverbände mit bis zu einer Verdopplung des Müllvolumens im Hausmüll. Die
Kosten dafür werden die Gemeinden und die
Haushalte zu tragen haben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
ersucht, im Rahmen der Verpackungszielverordnung die ursprünglichen Mehrwegquoten
wieder festzuschreiben und eine Einwegabgabe einzuführen. Dadurch soll es zu eitler
Trendumkehr im Verpackungsbereich bei gleichzeitiger Anhebung des Mehrweganteils
kommen. Ergänzende bis jetzt freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft sind durch
entsprechende Sanktionsauflagen (Geldstrafen) zu ergänzen.
Zuweisungsvorschlag:
Umweltausschuss