381/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 01.02.2001

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

 

und GenossInnen

 

betreffend unvertretbare Verschlechterungen bei den Familienzuschlägen im

Arbeitslosenversicherungsbereich

 

Unter dem Deckmantel „Hebung der Treffsicherheit“ wurde ein Kahlschlag im Sozialsystem mit

einem unvorstellbaren Kürzungsprogramm von 7,68 Mrd. ATS durchgeführt.

 

Der Sozialabbau der FPÖVP Koalition übertrifft alle Befürchtungen. Insbesondere das

"Arbeitslosenversicherungspaket“ trägt deutlich die „Handschrift der sozialen Kälte“, denn der

Sozialabbau wird auf dem Rücken von Arbeitslosen, auf dem Rücken von StudentInnen und dem

Rücken von Ehepaaren, die in strukturschwachen Gebieten wohnen, ausgetragen. Gleichzeitig

wurden über 11 Milliarden aus der Arbeitslosenversicherung ins Budget abgezogen.

 

Die Expertenaussage im Mazal - Bericht, die zur Kürzung der Familienzuschläge in der

Arbeitslosenversicherung (von 663,- ATS auf 400,- ATS) bei gleichzeitiger Kürzung der

Nettoersatzrate auf 80% (früher 80% Brutto) festhält: „dass jede Senkung von

familienbezogenen Leistungen jedenfalls aus ‚armutspräventiver‘ Sicht auch zu

Verschlechterungen führt“, entspricht leider der traurigen schwarzblauen Realität.

 

Nur durch eine rasche Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes kann die Verarmung von

Arbeitslosen - insbesondere arbeitsloser Familien - verhindert werden. Dabei ist die Sanierung

der im Budgetbegleitgesetz 2001 überzogenen Leistungskürzungen vorzunehmen und die

Beseitigung der im Bericht zur Sozialen Treffsicherheit aufgezeigten Unterversorgung

Arbeitsloser in die Wege zu leiten.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließung

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 1.

März 2001 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die unvertretbaren Verschlechterungen

bei den Familienzuschlägen im Arbeitslosenversicherungsbereich zurückgenommen werden,

insbesondere soll der Anspruch auf Familienzuschlag pro zuschlagsberechtigter Person mit 22,10

Schilling pro Kalendertag (Basis Kalenderjahr 2000) festgesetzt und der Familienzuschlag mit

jedem Jahresersten (beginnend mit 1.1.2001) mit dem Anpassungsfaktor des Kalenderjahres,

gemäß § 108 f ASVG, vervielfacht werden.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales