381/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 01.02.2001
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
betreffend unvertretbare Verschlechterungen bei den Familienzuschlägen im
Arbeitslosenversicherungsbereich
Unter dem Deckmantel „Hebung der Treffsicherheit“ wurde ein Kahlschlag im Sozialsystem mit
einem unvorstellbaren Kürzungsprogramm von 7,68 Mrd. ATS durchgeführt.
Der Sozialabbau der FPÖVP Koalition übertrifft alle Befürchtungen. Insbesondere das
"Arbeitslosenversicherungspaket“ trägt deutlich die „Handschrift der sozialen Kälte“, denn der
Sozialabbau wird auf dem Rücken von Arbeitslosen, auf dem Rücken von StudentInnen und dem
Rücken von Ehepaaren, die in strukturschwachen Gebieten wohnen, ausgetragen. Gleichzeitig
wurden über 11 Milliarden aus der Arbeitslosenversicherung ins Budget abgezogen.
Die Expertenaussage im Mazal - Bericht, die zur Kürzung der Familienzuschläge in der
Arbeitslosenversicherung (von 663,- ATS auf 400,- ATS) bei gleichzeitiger Kürzung der
Nettoersatzrate auf 80% (früher 80% Brutto) festhält: „dass jede Senkung von
familienbezogenen Leistungen jedenfalls aus ‚armutspräventiver‘ Sicht auch zu
Verschlechterungen führt“, entspricht leider der traurigen schwarzblauen Realität.
Nur durch eine rasche Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes kann die Verarmung von
Arbeitslosen - insbesondere arbeitsloser Familien - verhindert werden. Dabei ist die Sanierung
der im Budgetbegleitgesetz 2001 überzogenen Leistungskürzungen vorzunehmen und die
Beseitigung der im Bericht zur Sozialen Treffsicherheit aufgezeigten Unterversorgung
Arbeitsloser in die Wege zu leiten.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 1.
März 2001 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die unvertretbaren Verschlechterungen
bei den Familienzuschlägen im
Arbeitslosenversicherungsbereich zurückgenommen werden,
insbesondere soll der Anspruch auf Familienzuschlag pro zuschlagsberechtigter Person mit 22,10
Schilling pro Kalendertag (Basis Kalenderjahr 2000) festgesetzt und der Familienzuschlag mit
jedem Jahresersten (beginnend mit 1.1.2001) mit dem Anpassungsfaktor des Kalenderjahres,
gemäß § 108 f ASVG, vervielfacht werden.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales