382/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 01.02.2001

 

                                               Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

betreffend unvertretbare Verschlechterungen beim Arbeitslosengeld

 

Unter dem Deckmantel "Hebung der Treffsicherheit“ wurde ein Kahlschlag im Sozialsystem

mit einem unvorstellbaren Kürzungsprogramm von 7,68 Mrd. ATS durchgeführt.

 

Der Sozialabbau der FPÖVP Koalition übertrifft alle Befürchtungen. Insbesondere das

"Arbeitslosenversicherungspaket“ trägt deutlich die „Handschrift der sozialen Kälte“, denn

der Sozialabbau wird auf dem Rücken von Arbeitslosen, auf dem Rücken von StudentInnen

und dem Rücken von Ehepaaren, die in strukturschwachen Gebieten wohnen, ausgetragen.

Gleichzeitig wurden über 11 Milliarden aus der Arbeitslosenversicherung ins Budget

abgezogen.

 

Die mit 1. Jänner 2001 in Kraft getretene Reform der Arbeitslosenversicherung brachte

massive Kürzungen bei der Notstandshilfe für rund 10.000 Personen, denn es wurde ein

rückwirkender Stopp der Valorisierung der Notstandshilfe beschlossen.

Konkret bedeute dies, dass NotstandshilfebezieherInnen mit jedem neuen Antrag, der alle 52

Wochen gestellt werden muss, auf jenes Niveau des Bezuges zurückfallen, das sie zu Beginn

der Arbeitslosigkeit hatten. Die in der Zwischenzeit erfolgten Erhöhungen sind verloren. Je

länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto größer ist der finanzielle Verlust (zwischen einigen

hundert Schilling bis zu rund 3.000 Schilling).

 

Die Expertenaussage im Mazal - Bericht, die zur Kürzung der Familienzuschläge in der

Arbeitslosenversicherung (von 663,- ATS auf 400,- ATS) bei gleichzeitiger Kürzung der

Nettoersatzrate auf 80% (früher 80% Brutto) festhält: „dass jede Senkung von

familienbezogenen Leistungen jedenfalls aus ,armutspräventiver‘ Sicht auch zu

Verschlechterungen führt" entspricht leider der traurigen schwarzblauen Realität.

 

Nur durch eine rasche Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes kann die Verarmung

von Arbeitslosen - insbesondere arbeitsloser Familien - verhindert werden. Dabei ist die

Sanierung der im Budgetbegleitgesetz 2001 überzogenen Leistungskürzungen vorzunehmen

und die Beseitigung der im Bericht zur Sozialen Treffsicherheit aufgezeigten

Unterversorgung Arbeitsloser in die Wege zu leiten.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 1.

März 2001 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die unvertretbaren Verschlechterungen

im Bereich des Arbeitslosengeldes zurückgenommen werden, insbesondere soll die

Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld aufgewertet werden, wenn der maßgebliche

Verdienst für die Bemessung des Arbeitslosengeldes länger als drei Jahre vor der

Geltendmachung zurückliegt.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales