382/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 01.02.2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy
und GenossInnen
betreffend unvertretbare Verschlechterungen beim Arbeitslosengeld
Unter dem Deckmantel "Hebung der Treffsicherheit“ wurde ein Kahlschlag im Sozialsystem
mit einem unvorstellbaren Kürzungsprogramm von 7,68 Mrd. ATS durchgeführt.
Der Sozialabbau der FPÖVP Koalition übertrifft alle Befürchtungen. Insbesondere das
"Arbeitslosenversicherungspaket“ trägt deutlich die „Handschrift der sozialen Kälte“, denn
der Sozialabbau wird auf dem Rücken von Arbeitslosen, auf dem Rücken von StudentInnen
und dem Rücken von Ehepaaren, die in strukturschwachen Gebieten wohnen, ausgetragen.
Gleichzeitig wurden über 11 Milliarden aus der Arbeitslosenversicherung ins Budget
abgezogen.
Die mit 1. Jänner 2001 in Kraft getretene Reform der Arbeitslosenversicherung brachte
massive Kürzungen bei der Notstandshilfe für rund 10.000 Personen, denn es wurde ein
rückwirkender Stopp der Valorisierung der Notstandshilfe beschlossen.
Konkret bedeute dies, dass NotstandshilfebezieherInnen mit jedem neuen Antrag, der alle 52
Wochen gestellt werden muss, auf jenes Niveau des Bezuges zurückfallen, das sie zu Beginn
der Arbeitslosigkeit hatten. Die in der Zwischenzeit erfolgten Erhöhungen sind verloren. Je
länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto größer ist der finanzielle Verlust (zwischen einigen
hundert Schilling bis zu rund 3.000 Schilling).
Die Expertenaussage im Mazal - Bericht, die zur Kürzung der Familienzuschläge in der
Arbeitslosenversicherung (von 663,- ATS auf 400,- ATS) bei gleichzeitiger Kürzung der
Nettoersatzrate auf 80% (früher 80% Brutto) festhält: „dass jede Senkung von
familienbezogenen Leistungen jedenfalls aus ,armutspräventiver‘ Sicht auch zu
Verschlechterungen führt" entspricht leider der traurigen schwarzblauen Realität.
Nur durch eine rasche Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes kann die Verarmung
von Arbeitslosen - insbesondere arbeitsloser Familien - verhindert werden. Dabei ist die
Sanierung der im Budgetbegleitgesetz 2001 überzogenen Leistungskürzungen vorzunehmen
und die Beseitigung der im Bericht zur Sozialen Treffsicherheit aufgezeigten
Unterversorgung Arbeitsloser in die Wege zu leiten.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 1.
März 2001 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die unvertretbaren Verschlechterungen
im Bereich des Arbeitslosengeldes zurückgenommen werden, insbesondere soll die
Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld aufgewertet werden, wenn der maßgebliche
Verdienst für die Bemessung des Arbeitslosengeldes länger als drei Jahre vor der
Geltendmachung zurückliegt.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales