384/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 01.02.2001
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard Fallent, Dr. Eva Glawischnig, Mag. Ulrike Sima
betreffend die Umsetzung des „Protokolls von Melk“ bezüglich des KKW
Temelin
Am Mittwoch, den 12. Dezember 2000 ist Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL, wie Ende
Oktober vereinbart, zu einem Folgetreffen mit dem Tschechischen Premier
M. ZEMAN in Anwesenheit des Mitglieds der Europäischen Kommission,
G. VERHEUGEN, zusammengetroffen. Im „Protokoll von Melk“ hat die Tschechische
Republik sowohl einer Ausdehnung des laufenden UVP - Verfahrens zu den
baulichen Änderungen auf eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung der
gesamten Anlage nach europäischen Verfahrensregeln als auch einer europäischen
Sicherheitsüberprüfung zugestimmt. Weiters konnte eine Vereinbarung zur früh -
zeitigen und umfassenden Information über alle relevanten Ereignisse im KKW
Temelin erzielt werden.
Mit diesen Vereinbarungen, wurden wesentliche Forderungen des Nationalrates in
der Substanz erfüllt. Nicht umgesetzt werden konnte der Wunsch einer Unter -
brechung der Testphase. Die tschechische Seite hat sich allerdings verpflichtet, mit
der kommerziellen Inbetriebnahme bis zum Abschluss der vereinbarten Unter -
suchungen und Analysen zuzuwarten.
Obwohl zwischenzeitlich erhebliche Zeit verstrichen ist, sind immer noch wichtige
Fragen zur Umsetzung der Melker Beschlüsse - insbesondere zum Thema
Umweltverträglichkeitsprüfung - offen.
Andererseits hat eine Reihe von Zwischenfällen im KKW Temelin, die letztlich zu
einer Unterbrechung der Testphase geführt haben, die von Experten wiederholt
geäußerten Bedenken verstärkt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat unterstützt die Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung der
Vereinbarungen von Melk und ersucht die Bundesregierung:
1. Weiterhin die Vereinbarungen von Melk, die ein unauflösbares Gesamtpaket
darstellen, in seiner Gesamtheit umzusetzen und dabei auch besonders zu
beachten, dass Mängel oder Verzögerungen die termingerechte Umsetzung des
Gesamtpaketes gefährden.
2. Die Vereinbarungen von Melk vollständig und vollinhaltlich umzusetzen. Dies gilt
insbesondere für die
Anwendung der UVP - Richtlinie der Europäischen Union -
sowohl hinsichtlich ihres prozeduralen als auch thematischen Inhalts - und für die
verbindliche Gewährleistung der Umsetzung der UVP - Ergebnisse.
3. Im Zuge dieses Trialogs alle offenen Sicherheits - Fragen, insbesondere auch
jene, die sich aus den zahlreichen Zwischenfällen der letzten Zeit ergeben,
anzusprechen. Die Tatsache, dass am 2. Februar 2000 unter der Federführung
der Europäischen Kommission das erste Treffen der „Expertenmission mit
trilateraler Beteiligung" zur Klärung offener Sicherheitsfragen in Wien stattfinden
wird, ist zu begrüßen.
4. Der vollinhaltlichen und vollständigen Umsetzung dieser Vereinbarungen ist der
Vorzug gegenüber terminlichen Zielvorstellungen zu geben. Hinsichtlich des
zeitlichen Ablaufs ist darauf zu verweisen, dass die terminlichen Vereinbarungen
von Melk unter der Annahme einer unmittelbar beginnenden Implementierung
erfolgten.
5. Unter Verweis auf die bisherigen einstimmigen Beschlüsse bekräftigt der
Nationalrat im übrigen nachdrücklich seine Position, dass bis zu einer
endgültigen Klärung aller offener Fragen der Wunsch nach einem Betriebsstopp
und einer Nachdenkpause berücksichtigt werden muss.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung
dem Umweltausschuss zuzuweisen.