384/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 01.02.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard Fallent, Dr. Eva Glawischnig, Mag. Ulrike Sima

 

betreffend die Umsetzung des „Protokolls von Melk“ bezüglich des KKW

Temelin

 

Am Mittwoch, den 12. Dezember 2000 ist Bundeskanzler Dr. SCHÜSSEL, wie Ende

Oktober vereinbart, zu einem Folgetreffen mit dem Tschechischen Premier

M. ZEMAN in Anwesenheit des Mitglieds der Europäischen Kommission,

G. VERHEUGEN, zusammengetroffen. Im „Protokoll von Melk“ hat die Tschechische

Republik sowohl einer Ausdehnung des laufenden UVP - Verfahrens zu den

baulichen Änderungen auf eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung der

gesamten Anlage nach europäischen Verfahrensregeln als auch einer europäischen

Sicherheitsüberprüfung zugestimmt. Weiters konnte eine Vereinbarung zur früh -

zeitigen und umfassenden Information über alle relevanten Ereignisse im KKW

Temelin erzielt werden.

 

Mit diesen Vereinbarungen, wurden wesentliche Forderungen des Nationalrates in

der Substanz erfüllt. Nicht umgesetzt werden konnte der Wunsch einer Unter -

brechung der Testphase. Die tschechische Seite hat sich allerdings verpflichtet, mit

der kommerziellen Inbetriebnahme bis zum Abschluss der vereinbarten Unter -

suchungen und Analysen zuzuwarten.

 

Obwohl zwischenzeitlich erhebliche Zeit verstrichen ist, sind immer noch wichtige

Fragen zur Umsetzung der Melker Beschlüsse - insbesondere zum Thema

Umweltverträglichkeitsprüfung - offen.

 

Andererseits hat eine Reihe von Zwischenfällen im KKW Temelin, die letztlich zu

einer Unterbrechung der Testphase geführt haben, die von Experten wiederholt

geäußerten Bedenken verstärkt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Nationalrat unterstützt die Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung der

Vereinbarungen von Melk und ersucht die Bundesregierung:

 

1. Weiterhin die Vereinbarungen von Melk, die ein unauflösbares Gesamtpaket

    darstellen, in seiner Gesamtheit umzusetzen und dabei auch besonders zu

    beachten, dass Mängel oder Verzögerungen die termingerechte Umsetzung des

    Gesamtpaketes gefährden.

 

2. Die Vereinbarungen von Melk vollständig und vollinhaltlich umzusetzen. Dies gilt

    insbesondere für die Anwendung der UVP - Richtlinie der Europäischen Union -

    sowohl hinsichtlich ihres prozeduralen als auch thematischen Inhalts - und für die

    verbindliche Gewährleistung der Umsetzung der UVP - Ergebnisse.

 

3. Im Zuge dieses Trialogs alle offenen Sicherheits - Fragen, insbesondere auch

    jene, die sich aus den zahlreichen Zwischenfällen der letzten Zeit ergeben,

    anzusprechen. Die Tatsache, dass am 2. Februar 2000 unter der Federführung

    der Europäischen Kommission das erste Treffen der „Expertenmission mit

    trilateraler Beteiligung" zur Klärung offener Sicherheitsfragen in Wien stattfinden

    wird, ist zu begrüßen.

 

4. Der vollinhaltlichen und vollständigen Umsetzung dieser Vereinbarungen ist der

    Vorzug gegenüber terminlichen Zielvorstellungen zu geben. Hinsichtlich des

    zeitlichen Ablaufs ist darauf zu verweisen, dass die terminlichen Vereinbarungen

    von Melk unter der Annahme einer unmittelbar beginnenden Implementierung

    erfolgten.

 

5. Unter Verweis auf die bisherigen einstimmigen Beschlüsse bekräftigt der

    Nationalrat im übrigen nachdrücklich seine Position, dass bis zu einer

    endgültigen Klärung aller offener Fragen der Wunsch nach einem Betriebsstopp

    und einer Nachdenkpause berücksichtigt werden muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung

dem Umweltausschuss zuzuweisen.