402/AE XXI.GP
Eingelangt am: 12.03.2001
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Manfred Lackner
und GenossInnen
betreffend rückwirkende Abschaffung der unsozialen Ambulanzgebühren
Die Bundesregierung sorgt für totales Chaos in der Gesundheitspolitik. Minister Haupt sowie
Staatssekretär Waneck geht es einzig und allein darum, das österreichische Gesundheitswesen - trotz
hoher Akzeptanz und ausgezeichneter internationaler Reputation - zu zerschlagen.
Die Regierungslinie - Einführung des unsozialen Ambulanzselbstbehaltes - bringt sinnlose
Geldumschichtung ohne Nutzen für PatientInnen, Sozialversicherung oder das Gesundheitssystem. Der Selbstbehalt bringt gesundheitspolitisch nichts und richtet sich ausschließlich gegen die Menschen. Der Regierung geht es mit der Einführung von Strafgebühren für Ambulanz - oder AmbulatoriumspatientInnen weder um eine Angebots - oder Qualitätsverbesserung für die Menschen, noch um eine volkswirtschaftlich sinnvolle Umschichtung von einer teuren zu einer billigen Angebotsform, sondern ausschließlich um eine Umsatzverschiebung hin zu privaten Vertragsambulatorien und niedergelassenen Ärzten. Der
Selbstbehalt bildet eine Zugangsbarriere, die in vielen Fällen das Krankheitsrisiko der PatientInnen
erhöht. Diese Maßnahme der Regierung zielt erklärtermaßen darauf ab, PatientInnen durch ökonomische
Barrieren von einer Inanspruchnahme abzuschrecken. MedizinerInnen werten diese Maßnahme als
gesundheitspolitischen Rückschritt.
Die Ablehnung der Ambulanzgebühr ist einhellig und geht quer durch alle politischen Lager und
Interessenvertretungen. Dieser massiven Gegenbewegung soll sich die blau - schwarze Bundesregierung nicht länger verschließen und daher diesen unsozialen Ambulanzselbstbehalt rückwirkend aufheben.
Diese FPÖVP - Koalition ist mit dem Anspruch angetreten an ihren Taten gemessen zu werden, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert die unsozialen Ambulanzgebühren, rückwirkend mit
1. März 2001, abzuschaffen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales