416/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 03.04.2001

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni

und GenossInnen

betreffend Maßnahmen für die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

 

Im Rahmen der Maßnahmen des „Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung" im Jahr 1998

wurde aufgrund des angespannten Lehrstellenmarktes das Repetierverbot für SchülerInnen für

die ersten Klassen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) ab 4

Nichtgenügend bis zum Schuljahr 2000/01 aufgehoben. Diese Bestimmung des

Schulunterrichtsgesetzes tritt mit 31.8.2001 außer Kraft. Jährlich schließen rund 4.000

SchülerInnen in den ersten Klassen der BMHS mit 4 oder mehr Nichtgenügend das Schuljahr

ab. Davon entscheiden sich ca. 2.000 bis 3.000 für eine Wiederholung der Klasse, alle

anderen Jugendlichen strömen auf den Lehrstellenmarkt. Da sich die Voraussetzungen für die

damalige Begründung bei der Sistierung des Repetierverbots - die angespannte Situation auf

dem Lehrstellenmarkt - nicht geändert hat und ein Rückgang bei den Lehrstellenangeboten

(Rückgang bei den Lehrlingen von 1999 auf 2000 um 0,6 %) zu verzeichnen ist, befinden sich

immer mehr Jugendliche in Warteschleifen, die eine Lehrstelle suchen. Zusätzlich 2.000 bis

3.000 Jugendliche, die an sich zum Wiederholen der Schule bereit sind, belasten den

Lehrstellenmarkt nach wie vor enorm.

 

Im Bereich der berufsbildenden Schulen ist die SchülerInnen - Zahl von 1997/98 auf 1998/99

um 1,8 % gestiegen, von 1998/99 auf 1999/2000 um 0,8 %. Im Schuljahr 2000/01 ist ein

Anstieg von 2,2 %, insbesondere im Bereich der berufsbildenden höheren Schulen zu

verzeichnen. Auch sämtliche Prognosen für das kommende Schuljahr 2001/02 gehen von

zunehmenden SchülerInnen - Zahlen in den ersten Klassen aus.

 

Die FP - /VP - Regierung hat im Bereich der Berufsbildung für diese steigende Nachfrage in

keiner Weise Vorsorge getroffen bzw. die notwendigen Strukturmaßnahmen gesetzt. Die in

allen Sparten gleicherweise eingefrorenen Personalausgaben lassen keinen

Gestaltungsspielraum für die zukunftsrelevanten Ausbildungsbereiche zu. Dies führt in

boomenden Bereichen - wie bereits in den letzten Jahren - zu beträchtlichen SchülerInnen -

Abweisungen, aber auch zu überfüllten ersten Klassen. Die Folge ist, daß die abgewiesenen

Jugendlichen, die nicht ihre Wunschausbildung begonnen haben, erhebliche Kosten

verursachen, wenn sie verspätet, d.h. z.B. nach der AHS, ihre erwünschte Berufsausbildung

nachholen müssen. Die hohe Nachfrage, vor allem nach Ausbildungen im Bereich der

Informations - und Kommunikationstechnologie, aber auch nach mittleren schulischen

Ausbildungen als Ersatz für fehlende Lehrstellen durch Umschichtungen oder

Zusatzfinanzierungen wird nicht ermöglicht. Insbesondere Mädchen sind von einem

fehlenden zukunftsorientierten Angebot an mittleren schulischen Ausbildungen betroffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert,

• die gesetzlichen Maßnahmen zur gänzlichen Aufhebung des Repetierverbots in den ersten

   Klassen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für SchülerInnen, die mit

   mehr als drei Nichtgenügend abschließen, vorzubereiten;

 

• ausreichende Schulplätze durch Ausweitung der Schulraumkapazitäten an den BMHS zur

  Verfügung zu stellen und zur optimalen Nutzung von Schulraumressourcen, Labors,

   Werkstätten usw. mit Hilfe von Kooperationsverträgen zwischen verschiedenen

   Schulerhaltern unterschiedlicher Schultypen an einem Standort zu „Bildungs – Clustern“

   auszubauen;

 

• die KlassenschülerInnen - Höchstzahlen schrittweise abzusenken;

 

• Experten aus der Wirtschaft als Lehrpersonal mit Sonderverträgen an den BMHS

   anzuwerben und entsprechende zusätzliche LehrerInnen - Stunden (Werteinheiten) für

   diese Bildungseinrichtungen zuzuteilen.

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag:      Unterrichtsausschuß: