416/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 03.04.2001
der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni
und GenossInnen
betreffend Maßnahmen für die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Im Rahmen der Maßnahmen des „Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung" im Jahr 1998
wurde aufgrund des angespannten Lehrstellenmarktes das Repetierverbot für SchülerInnen für
die ersten Klassen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) ab 4
Nichtgenügend bis zum Schuljahr 2000/01 aufgehoben. Diese Bestimmung des
Schulunterrichtsgesetzes tritt mit 31.8.2001 außer Kraft. Jährlich schließen rund 4.000
SchülerInnen in den ersten Klassen der BMHS mit 4 oder mehr Nichtgenügend das Schuljahr
ab. Davon entscheiden sich ca. 2.000 bis 3.000 für eine Wiederholung der Klasse, alle
anderen Jugendlichen strömen auf den Lehrstellenmarkt. Da sich die Voraussetzungen für die
damalige Begründung bei der Sistierung des Repetierverbots - die angespannte Situation auf
dem Lehrstellenmarkt - nicht geändert hat und ein Rückgang bei den Lehrstellenangeboten
(Rückgang bei den Lehrlingen von 1999 auf 2000 um 0,6 %) zu verzeichnen ist, befinden sich
immer mehr Jugendliche in Warteschleifen, die eine Lehrstelle suchen. Zusätzlich 2.000 bis
3.000 Jugendliche, die an sich zum Wiederholen der Schule bereit sind, belasten den
Lehrstellenmarkt nach wie vor enorm.
Im Bereich der berufsbildenden Schulen ist die SchülerInnen - Zahl von 1997/98 auf 1998/99
um 1,8 % gestiegen, von 1998/99 auf 1999/2000 um 0,8 %. Im Schuljahr 2000/01 ist ein
Anstieg von 2,2 %, insbesondere im Bereich der berufsbildenden höheren Schulen zu
verzeichnen. Auch sämtliche Prognosen für das kommende Schuljahr 2001/02 gehen von
zunehmenden SchülerInnen - Zahlen in den ersten Klassen aus.
Die FP - /VP - Regierung hat im Bereich der Berufsbildung für diese steigende Nachfrage in
keiner Weise Vorsorge getroffen bzw. die notwendigen Strukturmaßnahmen gesetzt. Die in
allen Sparten gleicherweise eingefrorenen Personalausgaben lassen keinen
Gestaltungsspielraum für die zukunftsrelevanten Ausbildungsbereiche zu. Dies führt in
boomenden Bereichen - wie bereits in den letzten Jahren - zu beträchtlichen SchülerInnen -
Abweisungen, aber auch zu überfüllten ersten Klassen. Die Folge ist, daß die abgewiesenen
Jugendlichen, die nicht ihre Wunschausbildung
begonnen haben, erhebliche Kosten
verursachen, wenn sie verspätet, d.h. z.B. nach der AHS, ihre erwünschte Berufsausbildung
nachholen müssen. Die hohe Nachfrage, vor allem nach Ausbildungen im Bereich der
Informations - und Kommunikationstechnologie, aber auch nach mittleren schulischen
Ausbildungen als Ersatz für fehlende Lehrstellen durch Umschichtungen oder
Zusatzfinanzierungen wird nicht ermöglicht. Insbesondere Mädchen sind von einem
fehlenden zukunftsorientierten Angebot an mittleren schulischen Ausbildungen betroffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert,
• die gesetzlichen Maßnahmen zur gänzlichen Aufhebung des Repetierverbots in den ersten
Klassen der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für SchülerInnen, die mit
mehr als drei Nichtgenügend abschließen, vorzubereiten;
• ausreichende Schulplätze durch Ausweitung der Schulraumkapazitäten an den BMHS zur
Verfügung zu stellen und zur optimalen Nutzung von Schulraumressourcen, Labors,
Werkstätten usw. mit Hilfe von Kooperationsverträgen zwischen verschiedenen
Schulerhaltern unterschiedlicher Schultypen an einem Standort zu „Bildungs – Clustern“
auszubauen;
• die KlassenschülerInnen - Höchstzahlen schrittweise abzusenken;
• Experten aus der Wirtschaft als Lehrpersonal mit Sonderverträgen an den BMHS
anzuwerben und entsprechende zusätzliche LehrerInnen - Stunden (Werteinheiten) für
diese Bildungseinrichtungen zuzuteilen.
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuß: