424/AE XXI.GP

Eingelangt am: 04-04-2001

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Antoni

und GenossInnen

betreffend Fortsetzung der Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem

Förderbedarf ab der 9. Schulstufe

 

 

Ab dem Schuljahr 1993/94 wurde der gemeinsame Unterricht von Kindern mit

sonderpädagogischem Förderbedarf und nicht - behinderten Kindern für die 1. bis 4. Schulstufe

(Grundschule) im Regelschulwesen ermöglicht. Beginnend mit dem Schuljahr 1997/98 wurde

die Fortsetzung der Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von

der 5. bis 8. Schulstufe (Hauptschule und AHS - Unterstufe) ebenfalls im Regelschulwesen

verankert. Laut Integrationsstatistik ist die Zahl der SchülerInnen in Integrationsklassen

(1. bis 8. Schulstufe) insgesamt in den letzten 6 Jahren von 4.731 auf 12.409 gestiegen. Damit

werden bereits 46 % aller SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in

verschiedenen Formen integriert. Im Schuljahr 2000/01 befinden sich etwa 1.600

SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Integrationsklassen auf der 8.

Schulstufe und 2.000 SchülerInnen in Sonderschulen auf der 8. Schulstufe.

 

Derzeit bestehen für integrierte SchülerInnen nach der 8. Schulstufe in erster Linie folgende

Möglichkeiten für den Besuch der 9. Schulstufe: Besuch einer als Schulversuch geführten

Integrationsklasse der Polytechnischen Schule: diese Möglichkeit ist von standortspezifischen

Bedingungen, wie z.B. Vorhandensein einer Polytechnischen Schule mit einer

Integrationsklasse als Schulversuch, mögliche Engpässe in der Aufhahmekapazität, abhängig.

Im Schuljahr 1999/2000 besuchten 225 Schülerinnen diesen Schulversuch, im heurigen

Schuljahr sind es rund 300 SchülerInnen.

 

Weiters stehen verschiedene Schulversuche in einjährigen berufsbildenden Schulen, vor allem

mit hauswirtschaftlichen Schwerpunkten, zur Auswahl. Vereinzelt kommen noch einjährige

Lehrgänge zur Erlangung eines Hauptschulabschlusses in Frage.

 

Die hohe gesellschaftliche Akzeptanz der so wichtigen sozialen Integration, der gemeinsame

Unterricht von nicht - behinderten und behinderten SchülerInnen, erfordern im Interesse der

Betroffenen eine bildungspolitische Weiterentwicklung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, für die

Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab der 9. Schulstufe ein

breitgefächertes Ausbildungsangebot im Regelschulwesen zu verankern und dafür die

notwendigen Rahmenbedingungen, wie Schulraum und ausreichendes LehrerInnen - Personal

sicherzustellen:

In Polytechnischen Schulen, in berufsbildenden mittleren Schulen, in den berufsbildenden

Pflichtschulen, jeweils als Integrationsklassen.

 

Darüber hinaus sollte nach der 9. Schulstufe an den berufsbildenden Pflichtschulen in

Zusammenarbeit mit spezifischen, selbständigen Ausbildungseinrichtungen und den

Gemeinden eine individuelle, berufliche Qualifizierung im Sinne der Integration dieser

Jugendlichen in den Arbeitsmarkt fortgeführt werden können.

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird weiters ersucht, im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und dem

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit dafür Sorge zu tragen, daß ausreichend

Behindertenarbeitsplätze zur Verfügung stehen.