424/AE XXI.GP
Eingelangt am: 04-04-2001
der Abgeordneten Dr. Antoni
und GenossInnen
betreffend Fortsetzung der Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf ab der 9. Schulstufe
Ab dem Schuljahr 1993/94 wurde der gemeinsame Unterricht von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf und nicht - behinderten Kindern für die 1. bis 4. Schulstufe
(Grundschule) im Regelschulwesen ermöglicht. Beginnend mit dem Schuljahr 1997/98 wurde
die Fortsetzung der Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von
der 5. bis 8. Schulstufe (Hauptschule und AHS - Unterstufe) ebenfalls im Regelschulwesen
verankert. Laut Integrationsstatistik ist die Zahl der SchülerInnen in Integrationsklassen
(1. bis 8. Schulstufe) insgesamt in den letzten 6 Jahren von 4.731 auf 12.409 gestiegen. Damit
werden bereits 46 % aller SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in
verschiedenen Formen integriert. Im Schuljahr 2000/01 befinden sich etwa 1.600
SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Integrationsklassen auf der 8.
Schulstufe und 2.000 SchülerInnen in Sonderschulen auf der 8. Schulstufe.
Derzeit bestehen für integrierte SchülerInnen nach der 8. Schulstufe in erster Linie folgende
Möglichkeiten für den Besuch der 9. Schulstufe: Besuch einer als Schulversuch geführten
Integrationsklasse der Polytechnischen Schule: diese Möglichkeit ist von standortspezifischen
Bedingungen, wie z.B. Vorhandensein einer Polytechnischen Schule mit einer
Integrationsklasse als Schulversuch, mögliche Engpässe in der Aufhahmekapazität, abhängig.
Im Schuljahr 1999/2000 besuchten 225 Schülerinnen diesen Schulversuch, im heurigen
Schuljahr sind es rund 300 SchülerInnen.
Weiters stehen verschiedene Schulversuche in einjährigen berufsbildenden Schulen, vor allem
mit hauswirtschaftlichen Schwerpunkten, zur Auswahl. Vereinzelt kommen noch einjährige
Lehrgänge zur Erlangung eines Hauptschulabschlusses in Frage.
Die hohe gesellschaftliche Akzeptanz der so wichtigen sozialen Integration, der gemeinsame
Unterricht von nicht - behinderten und behinderten SchülerInnen, erfordern im Interesse der
Betroffenen eine bildungspolitische
Weiterentwicklung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, für die
Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ab der 9. Schulstufe ein
breitgefächertes Ausbildungsangebot im Regelschulwesen zu verankern und dafür die
notwendigen Rahmenbedingungen, wie Schulraum und ausreichendes LehrerInnen - Personal
sicherzustellen:
In Polytechnischen Schulen, in berufsbildenden mittleren Schulen, in den berufsbildenden
Pflichtschulen, jeweils als Integrationsklassen.
Darüber hinaus sollte nach der 9. Schulstufe an den berufsbildenden Pflichtschulen in
Zusammenarbeit mit spezifischen, selbständigen Ausbildungseinrichtungen und den
Gemeinden eine individuelle, berufliche Qualifizierung im Sinne der Integration dieser
Jugendlichen in den Arbeitsmarkt fortgeführt werden können.
Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird weiters ersucht, im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und dem
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit dafür Sorge zu tragen, daß ausreichend
Behindertenarbeitsplätze zur Verfügung stehen.