427/AE XXI.GP

Eingelangt am: 04-04-2001

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Navigationssysteme und Verkehrssicherheit

 

 

Immer wieder wird der Telematik eine maßgebliche Rolle bei der Lösung der durch

die laufende Zunahme des Straßenverkehrs entstandenen Überlastungsprobleme

zugeschrieben. Unter den diskutierten technischen Möglichkeiten ist die Ausrüstung

mit Navigationssystemen bereits technisch und von der Feldtauglichkeit her weit

gediehen.

 

Der Einsatz derartiger Systeme kann jedoch nicht nur vorteilhafte, sondern ebenso

auch nachteilige Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit insgesamt entfalten. Die

Bedienung und Anzeigenablesung derartiger Systeme bringt nahezu zwangsläufig

Ablenkungszeiträume von zumindest einigen Sekunden mit sich. Analog zur

Unfallentwicklung im Zusammenhang mit der im Ablenkungsgrad ähnlichen

Bedienung von Mobiltelefonen während der Fahrt kann auf eine signifikante

Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vor allem im Fall flächendeckenden

Einsatzes derartiger Systeme geschlossen werden. Es liegen dazu auch bereits

erste Erkenntnisse aus anderen europäischen Staaten vor, die Anlaß zu Besorgnis

geben. Dennoch sind bisher ähnlich wie bei anderen angebotsinduzierten

technischen Entwicklungen wie dem Xenonlicht keine zeitgerechten Untersuchungen

der möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in Österreich

bekannt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht,

umgehend eine Untersuchung zur Abklärung der Auswirkungen der Verwendung von

KFZ - Navigationssystemen auf die Verkehrssicherheit in Österreich unter

Berücksichtigung einschlägiger Erkenntnisse aus anderen Staaten in Auftrag zu

geben und dem Nationalrat über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.