428/AE XXI.GP
Eingelangt am: 04-04-2001
der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend den besseren Schutz insbesondere nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer
bei Verkehrsunfällen
Trotz mancher Fortschritte im Bereich der passiven Sicherheit und des
Insassenunfallschutzes ist die absolute Zahl und der relative Anteil der bei
Verkehrsunfällen unverschuldet erheblich verletzten und getöteten Menschen
unerträglich hoch. Besonders gefährdet sind dabei FußgängerInnen und
Radfahrerlnnen jeden Alters. Ein besonders hohes Risiko für diese Gruppen von
Verkehrsteilnehmerlnnen entsteht bei Unfällen unter Beteiligung von
Kraftfahrzeugen, die mit sogenannten "Kuhfängern" respektive Rammschutzbügeln
und ähnlichen Einrichtungen versehen sind. Das Kraftfahrgesetz 1967 idgF und die
Kraftfahrgesetz - Durchführungsverordnung 1967 idgF beinhalten zu diesem Punkt
Ausführungen zur Vermeidbarkeit von Teilen, Kanten und zusätzlichen
Vorrichtungen, die bei wortgetreuer Anwendung ein Verbot von "Kuhfängern" bzw.
Rammschutzbügeln zur Folge haben müßten. Weder ist jedoch bisher ein solches
Verbot zustandegekommen, noch wurden andernorts wie etwa im Haftpflichtbereich
rechtliche Schritte gesetzt, die entsprechende Maßnahmen zur Entschärfung von
Unfallfolgen in diesem Zusammenhang ausgelöst hätten. Nicht zuletzt versanden
auch die noch vor wenigen Jahren großen Ambitionen der EU auf diesem Feld.
Zahlreiche Unfallopfer könnten in diesem Bereich sehr effektiv vermieden werden,
indem den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes und der zugehörigen
Durchführungsverordnung zum Durchbruch verholfen wird und neuzugelassene
Kraftfahrzeuge tatsächlich keine vermeidbaren zusätzlichen Vorrichtungen, die bei
Unfällen schwere körperliche Verletzungen erwarten lassen, aufweisen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation
und Technologie wird aufgefordert, zur Vermeidung schwerer körperlicher
Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen zielgerichtete Schritte zu setzen und
daher alle denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Neuzulassung von
Kraftfahrzeugen, die mit vermeidbaren unfallerschwerenden Vorrichtungen wie
"Kuhfängern" / Rammschutzbügeln ausgerüstet sind, in Zukunft zu verhindern sowie
dem Nationalrat über die gesetzten Schritte zu berichten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.