428/AE XXI.GP

Eingelangt am: 04-04-2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend den besseren Schutz insbesondere nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer

bei Verkehrsunfällen

 

Trotz mancher Fortschritte im Bereich der passiven Sicherheit und des

Insassenunfallschutzes ist die absolute Zahl und der relative Anteil der bei

Verkehrsunfällen unverschuldet erheblich verletzten und getöteten Menschen

unerträglich hoch. Besonders gefährdet sind dabei FußgängerInnen und

Radfahrerlnnen jeden Alters. Ein besonders hohes Risiko für diese Gruppen von

Verkehrsteilnehmerlnnen entsteht bei Unfällen unter Beteiligung von

Kraftfahrzeugen, die mit sogenannten "Kuhfängern" respektive Rammschutzbügeln

und ähnlichen Einrichtungen versehen sind. Das Kraftfahrgesetz 1967 idgF und die

Kraftfahrgesetz - Durchführungsverordnung 1967 idgF beinhalten zu diesem Punkt

Ausführungen zur Vermeidbarkeit von Teilen, Kanten und zusätzlichen

Vorrichtungen, die bei wortgetreuer Anwendung ein Verbot von "Kuhfängern" bzw.

Rammschutzbügeln zur Folge haben müßten. Weder ist jedoch bisher ein solches

Verbot zustandegekommen, noch wurden andernorts wie etwa im Haftpflichtbereich

rechtliche Schritte gesetzt, die entsprechende Maßnahmen zur Entschärfung von

Unfallfolgen in diesem Zusammenhang ausgelöst hätten. Nicht zuletzt versanden

auch die noch vor wenigen Jahren großen Ambitionen der EU auf diesem Feld.

 

Zahlreiche Unfallopfer könnten in diesem Bereich sehr effektiv vermieden werden,

indem den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes und der zugehörigen

Durchführungsverordnung zum Durchbruch verholfen wird und neuzugelassene

Kraftfahrzeuge tatsächlich keine vermeidbaren zusätzlichen Vorrichtungen, die bei

Unfällen schwere körperliche Verletzungen erwarten lassen, aufweisen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation

und Technologie wird aufgefordert, zur Vermeidung schwerer körperlicher

Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen zielgerichtete Schritte zu setzen und

daher alle denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Neuzulassung von

Kraftfahrzeugen, die mit vermeidbaren unfallerschwerenden Vorrichtungen wie

"Kuhfängern" / Rammschutzbügeln ausgerüstet sind, in Zukunft zu verhindern sowie

dem Nationalrat über die gesetzten Schritte zu berichten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.