433/AE XXI.GP
Eingelangt am:10.05.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Effizienzsicherung von Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr im
Sinne der Verkehrssicherheit
Die öffentliche Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen beeinflußt die Effizienz
dieser Kontrollen. Ob dieser Einfluß positiv ist, ist insbesondere dann zweifelhaft,
wenn Ankündigungen sich auf verdeckte Überwachungsmaßnahmen beziehen und
unter genauer Angabe von Standort und Beteiligten erfolgen. Zur Frage der
Präventivwirkung der Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen gibt es jedoch
unterschiedliche ExpertInnenmeinungen. Sowohl die österreichische Ahndungs - und
Rechtspraxis (verhältnismäßig große Spielräume für die Exekutive bei der
Feststellung von Verstößen, faktische Untersagung von Radarwarngeräten etc.;
Rücknahme der in der StVO verankert gewesenen Warnpflicht vor Kontrollen; ...) als
auch innerstaatliche und internationale ExpertInnenstimmen deuten aber auf einen
Regulierungsbedarf zumindest bei detaillierten Warnungen zB via Massenmedien. In
Deutschland laufen beispielsweise Bestrebungen, die mediale Verbreitung von mit
den Überwachungsbehörden nicht abgestimmten Angaben konkreter Standorte
rechtlich zu unterbinden. Desgleichen stellt sich die Frage, wie mit der Verbreitung
von Warnungen über Internet sowie den mit der Verbreitung von satellitenbasierten
Navigationssystemen einhergehenden einschlägigen Möglichkeiten umzugehen sein
wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation
und Technologie werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die derzeitige ungeregelte
Situation hinsichtlich der Bekanntgabe von Geschwindigkeitskontrollen über die
Medien, insbesondere über den Rundfunk, aus Verkehrssicherheitsperspektive
zielführend ist und im Falle zusätzlichen Regulierungsbedarfs dem Parlament zügig
einen entsprechenden Vorschlag zuzumitteln.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.