440/AE XXI.GP

Eingelangt am:11.05.2001

 

Entschließungsantrag

 

 

eingebracht von Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend verpflichtende KundInneninformation bei gebührenpflichtigen telefonischen

Auskünften

 

Bei Institutionen des KonsumentInnenschutzes häufen sich Klagen wegen überhöhter

Telefonrechnungen, die größtenteils auf gebührenpflichtige Auskünfte zurückzuführen sind.

Auch von Seiten des zuständigen Bundesministeriums wird die fehlende gesetzliche Regelung

über verpflichtende Kostenausweisung als erheblicher Mangel angesehen. Eine

Telefonauskunftsdienst - Verordnung soll in Diskussion sein. Auch im Zuge der Novellierung

des Telekommunikationsgesetzes wäre eine entsprechende Regelung möglich. Ziel ist die

Einführung einer vorgeschalteten kostenlosen Tarifansage, wie sie bei den 09 -

Mehrwertnummern im Telekommunikationsgesetz verpflichtend ist, ein tarif - und

anbieterunabhängiger Pauschalbetrag pro erledigter Anfrage und keine Mehrkosten bei

Nichtauffinden der gesuchten Auskunft.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Verkehr wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu

treffen, um eine verpflichtende KundInneninformation bei gebührenpflichtigen telefonischen

Auskünften gesetzlich zu verankern.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.