440/AE XXI.GP
Eingelangt am:11.05.2001
Entschließungsantrag
eingebracht von Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend verpflichtende KundInneninformation bei gebührenpflichtigen telefonischen
Auskünften
Bei Institutionen des KonsumentInnenschutzes häufen sich Klagen wegen überhöhter
Telefonrechnungen, die größtenteils auf gebührenpflichtige Auskünfte zurückzuführen sind.
Auch von Seiten des zuständigen Bundesministeriums wird die fehlende gesetzliche Regelung
über verpflichtende Kostenausweisung als erheblicher Mangel angesehen. Eine
Telefonauskunftsdienst - Verordnung soll in Diskussion sein. Auch im Zuge der Novellierung
des Telekommunikationsgesetzes wäre eine entsprechende Regelung möglich. Ziel ist die
Einführung einer vorgeschalteten kostenlosen Tarifansage, wie sie bei den 09 -
Mehrwertnummern im Telekommunikationsgesetz verpflichtend ist, ein tarif - und
anbieterunabhängiger Pauschalbetrag pro erledigter Anfrage und keine Mehrkosten bei
Nichtauffinden der gesuchten Auskunft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Verkehr wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu
treffen, um eine verpflichtende KundInneninformation bei gebührenpflichtigen telefonischen
Auskünften gesetzlich zu verankern.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.