453/AE XXI.GP
Eingelangt am:07.06.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Befreiung von Studiengebühren für behinderte Menschen
Viele behinderte Menschen benötigen in der Regel für die Absolvierung eines
Studiums wesentlich mehr Zeit als nicht behinderte Menschen. Durch regelmäßige
Rehabilitationsmaßnahmen, etc. muß das Studium öfters unterbrochen werden. Die
Einführung der Studiengebühren trägt dazu bei, dass die Gruppe der behinderten
Studierenden dadurch zusätzlich finanziell belastet wird. Einerseits fördert die
Bundesregierung die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt
(Behindertenmilliarde, Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung, Europäischer
Sozialfonds - Ziel 3), wozu selbstverständlich eine fundierte Ausbildung gehört.
Andererseits erschwert sie durch die Einführung von Studiengebühren den Zugang
behinderter Menschen zur Universität. Die Befreiung behinderter Menschen von
Studiengebühren wäre daher nur konsequent.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen,
dass Menschen mit Behinderung von der Studiengebühr ausgenommen werden.
in formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Wissenschaft und
Forschung vorgeschlagen.