455/AE XXI.GP
Eingelangt am:07.06.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Dipl. Ing. Wolfgang Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Anordnung der Vernichtung von GVO - verunreinigten Anbauflächen
Gentechnische Verunreinigungen von Saatgut sind ein ebenso großes Problem wie
die direkte Freisetzung. Durch die unvermeidliche Auskreuzung auf die Umgebung
sind auch Nachbarfelder betroffen, insbesondere Biobetriebe, die sich einer
gentechnikfreien Produktion verschrieben haben.
Aus einem Schreiben des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft
(BFL) geht hervor, dass bis dato folgende Maissaatgutpartien, Sorten und Konstrukte
als signifikant mit GVO verunreinigt identifiziert wurden:
Kontroll - Nr. A0P0184 W, Sorte Adelfia, Kanada, Partiegewicht 6.970,96 kg,
signifikant verunreinigt mit GMO MON 810 (Verunreinigung über 0,5%)
Kontroll - Nr. A0P0185, Sorte Adelfia, Kanada, Partiegewicht 7.027,02 kg, signifikant
verunreinigt mit GMO MON 810 (Verunreinigung zwischen 0,1 und 0,5 %)
Kontroll - Nr. A0P0176, Sorte Lambada, Chile, Partiegewicht 473,2 kg, signifikant
verunreinigt
Kontroll - Nr. A0P0183W, Sorte Adelfia, Kanada, Partiegwicht 2.509,52 kg,
signifikante Verunreinigung mit MON 810 zwischen 0,1 und 0,5%, wurde lt. Aussage
von Pioneer vom Markt genommen
Kontroll - Nr. A0P1008, Sorte Ribera, USA, Partiegewicht 15.067 kg, signifikante
Verunreinigung mit MON 810 zwischen 0,1 und 0,5 %, wurde lt. Aussage von
Pioneer vom Markt genommen.
Die Untersuchungen der von Greenpeace als GVO - positiv beanstandeten Sorte
„PR39D81“ wurden noch nicht bekanntgegeben.
Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Partien der oben angeführten Sorten
GVO - verunreinigt sind und sich bereits auf den Feldern befinden. Bereits im Sommer
2000 wurde in Oberösterreich gentechnisch verunreinigter Raps der Sorte „Hyola
401 Hybrid“ angebaut. Die damals zuständige Bundesministerin ordnete schließlich
die Vernichtung des Feldes an.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht
• alle Saatgutpartien, bei denen signifikante Verunreinigungen mit GVO festgestellt
wurden, sofort vom Markt zu nehmen
• alle bereits auf den Feldern ausgebrachten Saatgutpartien, die sich bei den
Untersuchungen als GVO - positiv erwiesen haben bzw. aufgrund von laufenden
Untersuchungen erweisen, von den Feldern zu entfernen, wobei den Bäuerinnen
und Bauern die Kosten vollständig zu ersetzen sind
• der Öffentlichkeit die Untersuchungsergebnisse auf GVO in Saatgut laufend
bekanntzugebe, wobei die Sorten, Partienummern, Konstrukte, der Grad der
Kontamination, das Erzeugerland und die Herstellerfirmen bekannt zu geben
sind.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.