455/AE XXI.GP

Eingelangt am:07.06.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dipl. Ing. Wolfgang Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Anordnung der Vernichtung von GVO - verunreinigten Anbauflächen

 

 

Gentechnische Verunreinigungen von Saatgut sind ein ebenso großes Problem wie

die direkte Freisetzung. Durch die unvermeidliche Auskreuzung auf die Umgebung

sind auch Nachbarfelder betroffen, insbesondere Biobetriebe, die sich einer

gentechnikfreien Produktion verschrieben haben.

 

Aus einem Schreiben des Bundesamtes und Forschungszentrums für Landwirtschaft

(BFL) geht hervor, dass bis dato folgende Maissaatgutpartien, Sorten und Konstrukte

als signifikant mit GVO verunreinigt identifiziert wurden:

 

Kontroll - Nr. A0P0184 W, Sorte Adelfia, Kanada, Partiegewicht 6.970,96 kg,

signifikant verunreinigt mit GMO MON 810 (Verunreinigung über 0,5%)

 

Kontroll - Nr. A0P0185, Sorte Adelfia, Kanada, Partiegewicht 7.027,02 kg, signifikant

verunreinigt mit GMO MON 810 (Verunreinigung zwischen 0,1 und 0,5 %)

 

Kontroll - Nr. A0P0176, Sorte Lambada, Chile, Partiegewicht 473,2 kg, signifikant

verunreinigt

 

Kontroll - Nr. A0P0183W, Sorte Adelfia, Kanada, Partiegwicht 2.509,52 kg,

signifikante Verunreinigung mit MON 810 zwischen 0,1 und 0,5%, wurde lt. Aussage

von Pioneer vom Markt genommen

 

Kontroll - Nr. A0P1008, Sorte Ribera, USA, Partiegewicht 15.067 kg, signifikante

Verunreinigung mit MON 810 zwischen 0,1 und 0,5 %, wurde lt. Aussage von

Pioneer vom Markt genommen.

 

Die Untersuchungen der von Greenpeace als GVO - positiv beanstandeten Sorte

„PR39D81“ wurden noch nicht bekanntgegeben.

 

Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Partien der oben angeführten Sorten

GVO - verunreinigt sind und sich bereits auf den Feldern befinden. Bereits im Sommer

2000 wurde in Oberösterreich gentechnisch verunreinigter Raps der Sorte „Hyola

401 Hybrid“ angebaut. Die damals zuständige Bundesministerin ordnete schließlich

die Vernichtung des Feldes an.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird ersucht

• alle Saatgutpartien, bei denen signifikante Verunreinigungen mit GVO festgestellt

  wurden, sofort vom Markt zu nehmen

 

• alle bereits auf den Feldern ausgebrachten Saatgutpartien, die sich bei den

   Untersuchungen als GVO - positiv erwiesen haben bzw. aufgrund von laufenden

   Untersuchungen erweisen, von den Feldern zu entfernen, wobei den Bäuerinnen

    und Bauern die Kosten vollständig zu ersetzen sind

 

• der Öffentlichkeit die Untersuchungsergebnisse auf GVO in Saatgut laufend

   bekanntzugebe, wobei die Sorten, Partienummern, Konstrukte, der Grad der

   Kontamination, das Erzeugerland und die Herstellerfirmen bekannt zu geben

   sind.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß

vorgeschlagen.